Neues Jahr neue Regelungen..

  • Hallo zusammen
    Ich habe ein paar Infos für euch zusammen gestellt :)
    Doch nicht alle neue Regelungen in 2013 werden Nachteile bringen.


    1..Die Gültigkeit neuer Führerscheine wird ab dem 19. Januar 2013 auf 15 Jahre begrenzt.Bereits erteilte Führerscheine bleiben bis 2033 gültig,sie müssen zuvor auch nicht umgetauscht werden.Danach müssen sie neu beantragt werden.Prüfungen sind bei der Neuausstellung aber nicht vorgesehen.


    2..Knöllchen für das überschreiten der zulässigen Parkdauer werden ab April um 5€ teuer.


    3..Die Reform des Punktesystem muss 2013 noch das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und kommt erst 2014.Im nächsten Jahr können aber noch Seminare zum Punkteabbau genutzt werden.


    4..In der Autoversicherung entfallen in allen neu abgeschlossenen Verträgen Rabatte,die sich auf das Geschlecht des Versicherten beziehen.


    5..Aktuelle kraftstoffpreise sollen über eine Onlineplattform der (Markttransparenzstelle) des Bundeskartellamts allen Autofahrern bundesweit zur Verfügung gestellt werden.


    6..Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 zum ( B-96 Führerschein) erweitert werden.Damit dürfen dann Pkw-Anhänger-Gespanne bis zu einem Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen geführt werden .Das ermöglicht auch das ziehen eines Caravan mit mehr als 750 Kilo zulässigem Gesamtgewicht.Voraussetzung: sieben Stunden Schulung in Theorie und Praxis ohne Prüfungen.


    7..Neue Motorradfahrerlaubnisklasse A2 Die derzeitige Fahrerlaubnisklasse A/beschränkt wird ab Anwendung der neuen Vorschriften zur Fahrerlaubnisklasse A2 mit einer Motorleistung von bis zu 35 KW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2KW/kg.


    8..Aufstieg in den Motorrad-Fahrerlaubnisklassen Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der klasse A2 zur klasse A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren eine praktisch Prüfung vorgeschrieben.Das Mindestalter für den direkten Erwerb der klasse A (Motorrad unbeschränkt) beträgt neu 24 Jahre.


    9..Neue Umweltzonen werden in Mainz,Wiesbaden und in Mönchengladbach eingerichtet.



    Falls etwas nicht dabei sein sollte einfach dazu schreiben
    Danke :)

  • Hey Tony,


    Super zusammengestellt - Danke!! :thumbup:


    Vor allem Punkt 3 und 5 klingt interessant!
    Ich muss bei Punkt 3 noch mal nachfragen wie viele Punkte ich eigentlich schon habe! :S


    Kann man die nach der Reform auch in Payback - Punkte umwandeln?! :P :whistling:


    Nee, mal im Ernst...das kommt also doch erst 2014 und nicht 2013!?


    Die Punkte verjähren ja erst nach 24Monaten nach deren Rechtskräftigkeit.
    Beginn ist aber immer das Jahr, richtig?


    Also wenn ich jetzt im Januar 3 bekommen, beginnt die Verjährung erst ab 01.01.2014 und dann 2 Jahre bis 31.12.2015!


    Wenn dann das neue Punktesystem in 2014 Rechtskräftig wird, rechnet man dann für diese schon nach dem neuen Verjährungsprinzip?



    Danke schon mal! ;)

  • Jungs die Punkten Sache ist sehr kompliziert aber ich Versuchs mal... :)


    Im neuen sogenannten „Fahreignungsregister“ ist der Führerschein schon mit acht Punkten weg! Es dauert länger, bis Punkte verfallen.
    Warum wird das alte Punktesystem abgeschafft?
    Die Tilgungsregelungen (Fristbeginn, Überliegefristen,Verlängerung der Altlasten bei Neueinträgen) wurden immer komplizierter – selbst Fachanwälte haben zuletzt kaum noch durchgeschaut. Verkehrssünder wussten oft nicht, wie viele Punkte sie hatten. Was ändert sich?
    Es gibt künftig nur noch zwei Kategorien: ein Punkt oder zwei Punkte. Bisher gab es bis zu sieben Punkte, je nach Schwere. Jeder Eintrag verjährt für sich, egal, ob ein neuer hinzukommt. Das Register erfasst nur noch sicherheitsrelevante Verstöße. Es gibt keine Punkte mehr für Fahren ohne Kennzeichen oder fehlende Umweltplakette. „Parkrempeln“ (Antitschen in der Parklücke) wird nicht mehr als Unfallflucht eingetragen.
    Wie viele Punkte gibt es künftig wofür? Schwere Verstöße werden mit einem Punkt geahndet (bisher ein bis drei Punkte). Darunter fallen z. B. Ordnungswidrigkeiten wie innerorts 22 km/h zu schnell oder Überfahren einer roten Ampel nach weniger als einer Sekunde. Für sehr schwere Verstöße (bisher vier bis sieben Punkte) gibt es zwei Punkte. Das kann z. B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 60 km/h außerorts sein, das Überfahren einer roten Ampel nach mehr als einer Sekunde – aber auch eine Straftat wie Fahren mit 1,1 Promille und mehr.


    Was passiert mit den alten Punkten? Sie werden umgerechnet. Beispiel: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 45 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften (3 Punkte) wird mit einem Punkt übertragen, eine Unfallflucht (sieben Punkte) mit zwei Punkten. Es soll eine fünfjährige Übergangsfrist gelten. Bedeutet: Einträge bis zum 31. Dezember 2012 verjähren weiterhin nach altem Recht. Bestraft wird wie bisher durch Geldbuße, Geldstrafe und/oder Fahrverbot. Welche Tilgungsfristen gelten ab 2013?


    Für schwere Verstöße (ein Punkt) zweieinhalb Jahre statt bisher zwei Jahre. Für sehr schwere Verkehrssünden (zwei Punkte) fünf Jahre statt bisher zwei Jahre. Für Straftaten (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht) zehn Jahre statt bisher fünf Jahre. Wie erkenne ich künftig rechtzeitig, ob mein Führerschein in Gefahr ist? An einem visuellen Tacho. Bei ein bis drei Punkten (grüner Bereich) erfolgt im neuen „Fahreignungsregister“ eine „Vormerkung“.
    Bei vier oder fünf Punkten (gelbe Zone) kommt automatisch Post aus Flensburg („Ermahnung“). Bei sechs und sieben Punkten (roter Bereich) wird eine „Verwarnung“ ausgesprochen und eine Nachschulung binnen drei Monaten angeordnet. Damit können aber nicht wie bisher Punkte abgebaut werden. Bei acht Punkten (schwarz) ist der Lappen weg. Zurück gibt es ihn frühestens nach sechs Monaten nach bestandenem „Idiotentest“ (MPU).
    Kann ich meine Punkte am Computer einsehen? Das soll in etwa drei Jahren technisch möglich sein, aber nur in Verbindung mit dem neuen elektronischen Personalausweis. Möglich ist aber wie schon jetzt eine Online-Anfrage. Der Punktestand kommt dann per Post. Worin besteht die Verschärfung? Einmal in der Verlängerung der Tilgungsfristen von zwei auf zweieinhalb Jahre sowie von fünf auf zehn Jahre. Zum anderen dadurch, dass Verkehrssünder keine Punkte mehr durch Aufbauseminare abbauen können.


    Gruß
    Tony :)

  • Sehr gut erklärt Tony!! :thumbup:


    Woher kennst du dich damit so gut aus? ;)


    Eine Frage habe ich im Detail dazu noch, vielleicht kannst du die ja auch beantworten:


    Alle Punkte bis 31.12.2012 werden nach dem aktuell gültigen Punktesystem geregelt und verjähren auch danach.
    Das bedeutet aber auch, dass sich für eine "Wiederholungstat" z.B. Geschwindigkeitsübertretung ab dem 01.01.2013 die Frist für die Punkte aus "bis 2012" nicht verlängert, oder doch?


    Wenn das jetzt zum Ende 2013/Anfang 2014 offiziell in Kraft tritt, kann ich dann in 2013 noch ein Aufbauseminar für den Abbau von Punkten aus "vor 2012" machen?
    Ich weiß, das geht nur einmal alle 5 Jahre und bei Punkten 4-8 kann man so gut 4 Punkte abbauen.


    Ich habe persönlich keine genaue Ahnung wie viele Punkte ich habe - aber eben mal eine Anfrage gestellt.
    Es sind aber definitiv mehr als 4! :whistling: Aber alles nur wegen Geschwindigkeit - nix strafrechtliches alles nur Ordnungswidrigkeiten.
    Und ohne Ceramic-Bremse wären es sicher noch mehr geworden - von daher haben sich die Bremsen schon gelohnt! :rolleyes:


    Und eins dazu noch - die habe ich erst seitdem ich nicht mehr in Bayern bin - hier in Rhein-Main gibts eindeutig zu viele Blitzer und Zivilstreifen! :cursing:


  • Eine Frage habe ich im Detail dazu noch, vielleicht kannst du die ja auch beantworten:
    Alle Punkte bis 31.12.2012 werden nach dem aktuell gültigen Punktesystem geregelt und verjähren auch danach.
    Das bedeutet aber auch, dass sich für eine "Wiederholungstat" z.B. Geschwindigkeitsübertretung ab dem 01.01.2013 die Frist für die Punkte aus "bis 2012" nicht verlängert, oder doch?


    Wenn das jetzt zum Ende 2013/Anfang 2014 offiziell in Kraft tritt, kann ich dann in 2013 noch ein Aufbauseminar für den Abbau von Punkten aus "vor 2012" machen?


    Chris dein frage kann ich leider nicht beantworten weil der Hr.Ramsauer sich nicht in die Karten schauen lässt.
    Ich weiss nur bei Wiederholungstäter leuchten die Lampen rot in Flensburg.

  • Ja danke dir!!


    Dann werde ich trotzdem mal versuchen so viele wie möglich Punkte (mal sehen wie viele ich übehraupt habe) abzubauen um nicht gleich mit einer Roten Lampe in 2014 zu starten! :thumbup:

  • Gibt es dann auch noch das Fahrverbot? Wann gibt es Fahrverbot und wie lange?


    Das ist eine gute Frage, ich denke es wird genauso wie aktuell gehandhabt aber nur mit neuen Punkten-Systemen.
    Ein Punkt und Zwei Punkte...und dann wohl je nach Ordnungswidrigkeit oder Straftat dann die Fahrverbote.


    Aber genaueres wird es wohl erst nach der Gesetzesänderung geben.

  • Noch ein Info :)


    Österreich hat die Mautgebühren für 2013 erhöht. Fürs Pickerl müssen Autofahrer ab 2013 tiefer in die Tasche greifen.
    Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette in Österreich beträgt 80,60 Euro (plus von 2,80 Euro), für zwei Monate 24,20 Euro (plus 80 Cent). Das „Zehn-Tages-Pickerl“ kostet jetzt 8,30 Euro (plus 30 Cent).


    Die Schweizer PKW-Jahresvignette kostet auch weiterhin 33 Euro :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Naja das geht noch..
    im Gegensatz zur Änderung der Typ Klassen beim TT.. schlägt bei mir mit 150€ + zu Buche.. X( :cursing:

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

  • Noch ein Info :)


    Österreich hat die Mautgebühren für 2013 erhöht. Fürs Pickerl müssen Autofahrer ab 2013 tiefer in die Tasche greifen.
    Der neue Preis für die Pkw-Jahresvignette in Österreich beträgt 80,60 Euro (plus von 2,80 Euro), für zwei Monate 24,20 Euro (plus 80 Cent). Das „Zehn-Tages-Pickerl“ kostet jetzt 8,30 Euro (plus 30 Cent).


    Die Schweizer PKW-Jahresvignette kostet auch weiterhin 33 Euro :thumbup:


    dass deutschland nicht endlich so eine billige art geld einzunehmen nutzt macht mich total wütend. ich zahle auch immer brav die schweizer vignette...finde das total legitim, eine abgabe für die autobahnnutzung. wieso dürfen hier alle umsonst durchheizen!? :cursing: X( X(
    und wenns nur 30-40€ wären...ein haufen kohle würde das geben.

  • Das sehe ich auch so!
    Die ganzen Wohnwagen würden dann ggf. wenn es in GER teuerer wäre auch durch Frankreich fahren.
    Hier werden die eh rechts überholt... :whistling:


    Ich würde auch das System 100€ pro Jahr Maut für BABs unterschreiben, von mir aus auch 200-500€ und das dann über der Kfz-Steuer zurückholen für GER-Fahrer.
    Dann wären die Autobahnen auch wieder freier....


    Aber glaubt mir, egal zu welchem Preis, das wird kommen - lange kann sich Deutschland das auch nicht mehr entgehen lassen.
    Die technischn Möglichkeiten mit den LKW Maut Tafeln gibts ja eh schon! :whistling:


  • ich hoffe nur es kommt nicht mit so einem technischen firlefanz daher...einfach eine vignette und fertig. einfach und kostengünstig! alles andere kostet nur wieder unnötig geld für einrichtung und unterhalt.

  • ....das hoffe ich auch, aber du weißt ja wie "wir" Deutschen nun mal sind! :whistling:
    Das muss alles tausendfach geprüft, gesichert und in 100-Verordnungen fein bürokratisch nachvollziehbar sein.


    Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zu letzt...... ;)

  • Auf die Schweizer Autobahnen soll ab 2015 erheblich teurer werden als bisher:(32€)...Die Jahres-Vignette wird dann nach dem Willen der Parlamentsmehrheit 100 Franken kosten (fast 82 Euro nach derzeitigen Umtauschkurs).Das entspricht einer Steigerung um 150 Prozent.
    Für die Kurzbesucher soll es künftig auch eine preiswertere Vignette geben,Sie soll auf zwei Monate begrenzt sein..