Unfall gehabt - was nun? Reparieren oder fiktiv abrechnen?

  • Hallo zusammen,


    hatte leider am Wochenende einen "kleinen" Unfall. Bin frontal auf eine Mauer gefahren. Waren eigentlich nur etwa 10kmh, aber es hat einiges erwischt.
    Gestern war ich bei Audi und habe den Schaden mal grob begutachten lassen. Mehr sieht man wohl erst wenn ein paar Teile ab sind.
    Der Meister meinte es wären ca. 3. - 3.500 EUR 8| Hätte ich jetzt nicht vermutet aber ok.


    Hab Gott sei Dank Vollkasko!


    Gemacht werden muss lt. Audi:
    Motorhaube tauschen (vorne leicht eingedrückt, wohl schwer Instand zu setzen)
    Kotflügel Beifahrerseite tauschen (hat ein leichten Knick, meiner Meinung nach evtl. Instand zu setzen)
    Stoßstange tauschen (Kratzer und Risse, muss neu)
    Kühlergrill tauschen (Kratzer und einen kleinen Riss)
    Unterfahrschutz tauschen (gerissen)
    Tür Fahrerseite hat durch Kontakt mit der Motorhaube (hat es etwas nach hinten geschoben) einen kleine Macke. Nicht der Rede wert, aber für die Versicherung wohl interessant meinte er ?(


    Ein Kollege gab mir den Tipp, dass es sich evtl. lohnen würde, fiktiv abzurechnen.
    Ich wollte eigentlich sowieso auf S-line umbauen und habe zu Hause sogar schon eine fertig lackierte S-line VFL Front mit FL Grill und ne Heckstoßstange im Keller liegen. Würde also passen.


    Hab aber keinerlei Erfahrungen damit fiktiv abzurechnen. Also einfach Geld auszahlen lassen und selber richten?
    Wie läuft das dann mit dem Gutachter? Kommt der dann zu Audi?
    Hab Audi gestern nicht darauf angesprochen, aber machen die das so einfach? Also zusammen mit Gutachter der Versicherung den Schaden begutachten im Haus von Audi oder kostet das dann etwas?


    Die andere Möglichkeit wäre natürlich den Schaden bei Audi richten zu lassen und dort auszuhandeln, dass Sie vorne auf S-line umbauen? Wie sind eure Erfahrungen mit solchen "Extrawünschen" bei einem Schaden?


    Könnt ihr mir sonst Tipps geben? Bin für alles dankbar :thumbup:

  • Wenn die Versicherung den KVA von Audi anerkennt, dann kann man den bei der Versicherung einreichen, bekommt aber i.d.R. keine Wertminderung, keinen Ersatzwagen und es werden vom Rechnungsbetrag die 19% MwSt. einbehalten.


    Dafür mußt Du aber einen KVA beim Händler beauftragen und id.R. erst einmal selber bezahlen.


    Es kann aber auch sein, dass die Versicherung einen eigenen Gutachter bestellt und ein eigenen KVA erstellt. Dazu ist sie bei Vollkasko soweit mir bekannt berechtigt.

  • @Ravenous: wieso sollten die 19% mwst. einbehalten werden?


    den anderen argumenten kann ich folgen, meistens kommt ein gutachter der versicherung ab € 1.000,00 ins spiel.
    ob dann der schaden reguliert wird oder man sich die summe auszahlen lassen kann, muss man immer im einzelfall mit der versicherung klären.



    .....wer fährt denn auch auf ´ne mauer drauf? ;)

    TT RS pl+s Coupé S-tronic, pantherschwarz kristalleffekt, 19´´ 5-segmentspeichen, mag ride, adaptive light, ohne theke, optikpaket alu matt, mmi plus, bose, interface, bluetooth, sprachdialog,....

  • Dein auto bei der versicherung melden, ein gutachter wird kommen und sich das ganze anschauen und ein alles kalkulieren was es kostet.
    Wenn dein auto geleast oder finanziert ist kannst du nicht fiktiv abrechnen auser du bekommst eine freigabe von der bank die dein auto finanziert.
    Wenn das auto nicht finanziert/ geleast ist kannst du fiktiv mit der versicherung abrechnen jedoch natuerlich ohne der mwst! Da hat ravenous recht.

    • Offizieller Beitrag


    Weil das so ist.


    Wenn man fiktiv abrechnet, wird keine gewerbliche Leistung erbracht. Ergo kann keine MwSt. ausgezahlt werden.

    Dank einem speziellen Klientel, ist es irgendwann mal so beschlossen worden, genau so wie Rave schreibt :ohmann: :ohmann: :ohmann:

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / Scrambler 1200XE (Die Drecksau)🤗

    M1000XR Competition (Der Reiseflieger) coming soon 8o

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

  • Die Versicherung möchte auf jeden Fall einen Gutachter, das ist schonmal geklärt.


    @ benignus schwoba halt. Da fährt mer halt drauf ned dagegen ;)


    Ok sind ja einige hilfreiche Antworten. Danke! Das mit den Mwst hatte
    ich auch schonmal gehört. War bei einem Haftpflicht Schaden meiner Frau
    mal so.


    War vorhin noch schnell bei der Werkstatt / Lackiererei meines Vertrauens. Der hat gleich noch gesehen, dass der Scheinwerfer wackelt und eine Macke hat. Stoßstange und Kotflügel müssen definitiv neu und können nicht instandgesetzt werden.


    Ich werde nochmal bei meinem Freundlichen nachfragen, ob es auch ok ist, wenn sich der Gutachter zusammen mit Ihnen den Schaden anschaut, sein Gutachten erstellt und ich erst dann eine weitere Entscheidung treffe. Also für den Fall, dass ich fiktiv abrechnen möchte.


    Vielleicht bring ich meinen Freundlichen auch dazu bei einer Reparatur gleich die neue S-line Stoßstange anstatt der alten Standard Stoßstange und neue LED Scheinwerfer (falls der SW defekt ist) zu verbauen. Sowas müsste gehen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht bring ich meinen Freundlichen auch dazu bei einer Reparatur gleich die neue S-line Stoßstange anstatt der alten Standard Stoßstange und neue LED Scheinwerfer (falls der SW defekt ist) zu verbauen. Sowas müsste gehen, oder?



    wenn du glück hast schon, aber in den meisten fällen eher nicht, da die ja mit der Versicherung direkt abrechnen und die Sline Teile, LED Scheinwerfer ja teurer sind als die normalen. Denn die Werkstatt muss ja die Rechnung stellen und wenn die da als Vers. Betrüger entlarft werden ist die Kacke schnell mal am dampfen.... :pinch:

    • Offizieller Beitrag

    wenn du glück hast schon, aber in den meisten fällen eher nicht, da die ja mit der Versicherung direkt abrechnen und die Sline Teile, LED Scheinwerfer ja teurer sind als die normalen. Denn die Werkstatt muss ja die Rechnung stellen und wenn die da als Vers. Betrüger entlarft werden ist die Kacke schnell mal am dampfen.... :pinch:

    Du kannst aber die Differenz selber tragen und dann bist Du da sauber raus und die Werkstatt auch :thumbup: Ist nämlich dann kein Versicherungsbetrug ;)

  • .... sagen wir mal so , lass alles machen und Du hast wieder ein neues Auto , hatte letztens einen kleinen Unfall , nichts schlimmes , nur neue Front und Kleinmaterial ec. 8.500,- € da geht bei Audi immer gleich richtig die Post ab , war jetzt beim Service und habe das Fzg. von unten gesehen , alles Top , in meinen Augen eher eine Aufwertung... :thumbup:

  • Wenn die Scheinwerfer wackeln, sind wahrscheinlich die Halter gebrochen. Dafür gibt es je nach Schaden ein Reparaturset, damit eben nicht der ganze Scheinwerfer getauscht werden muss.


    Wechsel auf LED-TFL geht, wenn schon Xenon vorhanden ist. Da wird aber der Freundliche ohne Aufpreis nicht mitmachen.


  • Weil das so ist.


    Wenn man fiktiv abrechnet, wird keine gewerbliche Leistung erbracht. Ergo kann keine MwSt. ausgezahlt werden.


    hah, da haben wir in der letzten vorlesung im haftpflicht- und versicherungsrecht gut drüber gestritten, ob das mit oder ohne mwst sein sollte. die meisten (inkl. professor!) waren für kein abzug der mwst, d.h. genauso ausbezahlen wie wenn wirklich repariert werden würde.

  • Dann solltet ihr euch mal lieber um die MwSt. einlesen. Wenn keine Ware verkauft oder Dienstleistung erbracht wird, kann auch keine MwSt.erhoben werden.


    Sorry, aber ein Prof, der sowas raushaut hat keine Ahnung. Dazu gibt es diverse Urteile, die das bestätigen.

  • ich sollte wohl erwähnen, dass ich in der schweiz studiere ;)


    und dass keine mwst erhoben wird bei fiktiver abrechnung macht diese falsche vorgehensweise nicht besser. es geht da um schadloshaltung...was macht der geschädigte, wenn er das auto 1jahr später reparieren lässt? pech? deshalb bin ich auch der meinung mit mwst! klar gibts genauso argumente dagegen, aber im endeffekt finde ich ist mit mwst gerechter.

  • Die Diskussion ist an dieser Stelle aber Unfug, da es 1. in Deutschland klar geregelt und gerichtlich bereits geklärt wurde und 2. nun mal Pech für denjenigen ist, wenn er meint nach einem Jahr erst zu reparieren.


    I.d.R. wählt man den Weg der fiktiven Abrechnung um sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen und die Karre dann hinzubasteln. Das sind dann meist eh ältere Autos und die Besitzer haben das Fahrzeug günstig gebraucht gekauft. Ein Neuwagenkäufer wird m.M.n. in den ersten Jahren diesen Weg nie wählen.

  • Genau deshalb werde ich das mit der fiktiven Abrechnung wohl bleiben lassen. Der TT ist ja noch jung und eines Tages will ich den schönen TT ja auch wieder verkaufen. Da soll
    das dann schon richtig repariert worden sein mit Rechnungen von Audi. Mal schauen was von meinen Wünschen umsetzbar ist 8)


    Ärgerlich ist es zwar immernoch, vor allem muss ich auch einige Tage ohne Auto überbrücken, aber inzwischen bin ich wieder entspannter.

  • Die Diskussion ist an dieser Stelle aber Unfug, da es 1. in Deutschland klar geregelt und gerichtlich bereits geklärt wurde und 2. nun mal Pech für denjenigen ist, wenn er meint nach einem Jahr erst zu reparieren.


    I.d.R. wählt man den Weg der fiktiven Abrechnung um sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen und die Karre dann hinzubasteln. Das sind dann meist eh ältere Autos und die Besitzer haben das Fahrzeug günstig gebraucht gekauft. Ein Neuwagenkäufer wird m.M.n. in den ersten Jahren diesen Weg nie wählen.


    ich wollte nicht darüber streiten/diskutieren....meine güte, habs nur so eingeworfen ;) fühlst du dich dadurch angegriffen? dann tuts mir leid.


    was du noch angemerkt hast ist genauso richtig. wie man sieht, gibt für beides argumente. wir hatten auch gesagt, dass man das je nach fall entscheiden muss...genau für so krasse fälle.