Vorgehensweise Umschlüsselung EU4+ auf EU5

  • Hallo,


    Gute News:


    Der TTS hat seit Auslierfung bereits die EU5. Der Grund warum Audi alle TTS vor September auf EU4 gelassen hat ist der, dass Audi einfach noch nicht wusste welche Richtwerte zu erfüllen sind.


    Bei Audi gibt es ein Händlerhinweis mit dem Namen:


    Vorgehensweise Umschlüsselung EU4+ auf EU5


    Dort steht der TTS Coupe + Roadster mit drauf.


    TTS:


    Aufwand: keinen
    Software: 0
    Hardware: 0


    Mit diesem Schreiben kann man zur Zulassungsstelle...Fahrzeugschein mitnehmen und für 30 Euro umschreiben lassen.


    Gruß


  • Hallo,
    mal eine blöde Frage: von welchem Steuerlichen Finanziellen nutzen sprechen wir hier ??

  • hm EU5 ist glaube ich dieses jahr steuerfrei! auch rückwirkend wenn ich das mal im adac richtig gelesen habe bzw. noch richtig in erinnerung habe


    EU6 dann nächstes jahr auch noch!


    Edit:
    Hier ist ein Informativer Link:
    http://www.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/Kfz-Steuer/Steuerfrei/default.asp?ComponentID=234226&SourcePageID=26889

    leider noch keinen TTS - aber irgendwann ist es soweit :D
    ---
    There are 10 kinds of people. Those who understand binary notation, and those who do not. :D

    2 Mal editiert, zuletzt von Superman ()

  • Hi,


    ja, meiner konnte mir direkt den Wisch geben. Sogar schön in Farbe ausgedruckt. evtl. hat er sich diesen aber besorgt, weil ich schon letzte Woche angefragt hatte...da bin ich mir jetzt nicht sicher.


    Ist allerdings ein sehr großes Autohaus. So wie er sich angehört hat, waren schon einige deswegen da, so vermute ich, dass die ein paar kopiert haben. Ist ja nichts individuelles. Nur 4 Blätter. Wo der TTS mit allen anderen Audis welche die Euro5 erfüllen drauf stehen. Also nix TTS spezifisches. Eigentlich sollte dein Audihaus sowas rumliegen haben. Schick mir mal per PN deine Fax Nummer. Sende es dir morgen...das reicht ja dann...


    UBoxster: also ja, hat für uns keinen Steuervorteil mehr, trotzdem beim Wiederverkauf evtl. interessant und man weiss ja nicht, was der Staat noch so vor hat.

  • Ich korrigiere mich:


    Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.


    Dies erfüllt der TTS!


    Quelle:
    http://www.bundesregierung.de/…uregelung-kfz-steuer.html


    Auf gehts Freunde, ein Jahr Steuer sparen... :) wenn man nicht alles selbst nachprüft ;)



  • Hi


    Dem ist leider nicht so! Ich habe gerade mal meinen STB angefunkt:



    Also das ganze ist leicht verwirrend aber sieht wie folgt aus:

    Bei Erstzulassung ab dem 31.7.2008 bis 05.11.2008 gibt es eine Sonderregelung für Fahrzeuge mit EU 4, diese sind für ein Jahr Steuerbefreit.

    Danach erfolgt die Besteuerung wie bei allen anderen!

    Für Fahrzeuge mit EU5 und EU6 die Erstmals ab dem 05.11.2008 zugelassen werden gibt es 2 Jahre Steuerfreiheit,

    danach Besteuerung wie bei allen anderen!

    Da Sie Ihr Auto vor dem 31.07. zugelassen haben gibt es leider keine Begünstigung und auch keine Möglichkeit diese zu bekommen!



    Falls es einer doch irgendwie schafft - immer her mit den Infos!


    Viele Grüße,
    Frank

  • mmhh da hab ich jetzt andere Infos von meinem Finanzamt. Vom Datum 31.7.2008 wusste dort niemand was. Wo steht das?


    Im Text der Bundesregierung ist dort auch nichts zu finden.


    Komm mal ins icq Frank, ich hab die Blätter eingescannt.

  • Servus,


    ich hab letztes Wochenende Post bekommen, mit nem schönen Wisch das mein TTS für die nächsten 2 Jahre von der Steuer befreit ist. Erstzulassung war der 12.12.2008. In den Fahrzeugpapieren ist auch schon EURO5 eingetragen. Allerdings hab ich auch nur nen EURO4 Aufkleber auf der Scheibe... werde mal Nachfragen ob ich da einen anderen bekommen kann. Scheibe muss eh getauscht werden, da gerissen.



    LG
    Chris

  • LDSign: Gibt es dazu bereits etwas neues oder anderslautende Erfahrungen?


    Meiner ist auch vor dem 31.07.2008 zugelassen, den Umschlüsselungswisch habe ich hier aber ich zahle keine 30€ bei der Zulassungsstelle für nichts..


    Aus der VÖ der Bundesregierung geht doch eindeutig hervor:


    Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.


    Grüße

  • Hallo TTFS,


    Frank hatte von seinem FA diese Info erhalten. Mein FA hatte etwas anderes gesagt. Wie auch immer, ich habe letzte Woche meinen Antrag schriftlich mit der Bitte um Prüfung eingereicht. Ich habe mich auf den Satz berufen:


    Euro-5-Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 5. November 2008 erhalten ab dem 1. Januar 2009 ebenfalls eine Steuerbefreiung für ein Jahr. Voraussetzung: Der Pkw muss seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe Euro-5 genehmigt sein.


    Ich denke ich erhalte schon bald eine schriftliche Rückmeldung, welche dann evtl. auch für andere gültig sein könnte. Ich werde nachberichten...warte doch einfach noch so lange bis ich mich wieder melde.


    @Uwe: gern geschehen.

  • Hallo,


    also das Schreiben vom FA ist gekommen. Es wurde abgelehnt, aus den Gründen die Frank bereits angeführt hat. Ich bin jedoch nach wie vor der Meinung, dass der Sachverhalt vom FA nicht verstanden wurde. Sie begründeten Ihre Ablehnung damit, dass der Wagen vor dem 31.7.2008 Euro 4 im Fahrzeugschein hatte und noch hat.


    Im Text der Bundesregierung steht aber, das Fahrzeuge die Vorrausetzungen haben müssen und nicht das was im Fahrzeugschein steht. Evtl. war mein Weg falsch. Ich hätte wohl zuerst einen neuen KFZ-Schein beantragen sollen und dann das FA anschreiben.


    Nachtrag:


    Die Verordnung selbst wurde am 31.07.08 erlassen. Die Vorrausetzungen waren aber IMHO schon gegeben, der richtige Weg wäre, das Auto erst umschlüsseln zu lassen und dann den Antrag stellen und sich dann darauf berufen.


    Ich stelle den Antrag zum Zeitpunkt der Verordnrung. Ich fahre ein Euro 5 Fahrzeug. Aus der Verordnung selbst ergibt sich nichts anderes.


    Ich bleib am Ball...


    ---


    Typzulassung Euro-5-/Euro-6-Verordnung in Kraft Die so genannte Euro-5-/Euro-6-Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union am 28.7.2008 veröffentlicht worden und ist mit Wirkung zum 31.7.2008 in Kraft getreten. Der vollständige Name lautet: „Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18.7.2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten

  • ja, das wäre nämlich nun interessant, weil dein Auto ja jetzt schon die Euro 5 hat. Demnach die Vorrausetzungen voll erfüllt. Hast Du es schriftlich eingereicht?


    Ich habe mit unserer Rechtsabteilung gesprochen. Sie sind der Meinung, wenn in einer Verrordnung selbst nichts von dem Datum 31.7 steht, kann man nicht sagen, dass die Befreiung erst aber dem "in Kraft treten" gilt, da ja die Vorrausetzungen beim In Kraft treten gegeben waren.