Versicherungsfälle von A bis Z

  • Ich bin mal so frei und schlage vor wir führen die angefangene Versicherungsdiskussion aus dem Thread "Erfahrungsbericht-Umbau-Original-AGA-bei-ASG-Sound" hier weiter :thumbup:


    Wo waren wir stehengeblieben?....ah, hier:


    Zum Thema Versicherung:
    Hier denke ich muss man generell unterscheiden zwischen Haftpflicht bzw. Teilkasko und Vollkasko:
    Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt die Versicherung eigentlich immer (auch bei grober Fahrlässigkeit wenn es Vertragsbestandteil ist). Meines Erachtens könnte hier jedoch die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und somit bis zu 5000€ zurück verlangen aber diese Summe ist natürlich ein Witz im Vergleich zu den Beträgen die bei einem Personenschaden aufkommen könnten. Viel wichtiger ist meine Frage wie sich denn dazu eine Vollkasko verhält. Angenommen ich setze jetzt meinen TT ohne BE (weil TTS Auspuff mit Optimierung) gegen einen Baum und habe einen Totalschaden, was sagt dann die Vollkasko? Das hört sich lächerlich an aber aus kaufmännischer Sicht werden Versicherungen alles unternehmen um nicht zahlen zu müssen denke ich.


    Bei deinem angeführten Beispiel mit dem TT ohne BE und die glorreiche Fahrt an den Baum verhält es sich relativ einfach:
    - die Versicherung erfährt davon, dass das Kfz keine BE hatte zum Zeitpunkt des Unfalls --> es wird nichts gezahlt
    - die Versicherung bekommt das Erlöschen der BE nicht mit --> Abwicklung wie gewohnt


    Durch Veränderungen mit dem Resultat des Erlöschens der BE ist die Versicherung nicht mehr zur Erstattung irgendwelcher Kosten verpflichtet,
    da die Verträge zuvor dementsprechend für ein Kfz mit BE abgeschlossen wurden, ergo ein durch den Halter/Fahrer verursachter "Vertragsbruch".
    Sobald die Versicherung von dem Erlöschen der BE erfährt, auf welche Art und Weise sei mal dahingestellt, wird sich diese mit Händen und Füßen
    rechtlichen Ursprungs dagegen wehren auch nur einen Cent rüberwachsen zu lassen.

    seit 09/14: Audi TT RS Coupé, Sepangblau Perleffekt
    davor: BMW M5 E60 & BMW 318i Touring E46 / Skoda Fabia 1.2 TSI
    davor: Audi TT 3.2 V6 Coupé
    davor: BMW 320td Compact E46
    davor: Golf III 1.4

  • Naja und ich sag mal so,
    Ich bin etwa 60 000km von 68 000 km mit meinem damaligen Clio Sport mit einer Auspuff Anlage gefahren wo noch nicht mal ansatzweise irgend wie legal war.
    Natürlich schreibe ich hier nur weil es auch einen Unfall während der Zeit gab, meinst du echt das es den Gutachter je interessiert hat obwohl man es mehr als deutlich gesehen hat das die Auspuff Anlage nicht erlaubt war ?
    Nein warum soll auch ein Fahrerfehler und der darauf folgende rutscher auf eine Auspuff Anlage zurück geführt werden.
    Interessant war in dem Moment die Bremse, Reifen, Fahrwerk aber nicht ansatzweise die Auspuff Anlage...


    der Schaden wurde ohne muh und mäh repariert und auch bezahlt.

  • Ja natürlich, die AGA wird sich vermutlich so gut wie niemand nach einem Unfall ansehen.
    Wenn besagter Gutachter es jedoch getan hätte und somit automatisch auch festgestellt hätte,
    dass keine BE vorzuweisen ist und dieses Schriftstück bei der Versicherung aufgeschlagen wäre,
    dann hättest du ein Problem gehabt.
    In deinem Fall ging die Versicherung von einem Kfz mit BE aus und somit war auch Alles gut.

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  • Ja natürlich, die AGA wird sich vermutlich so gut wie niemand nach einem Unfall ansehen.
    Wenn besagter Gutachter es jedoch getan hätte und somit automatisch auch festgestellt hätte,
    dass keine BE vorzuweisen ist und dieses Schriftstück bei der Versicherung aufgeschlagen wäre,
    dann hättest du ein Problem gehabt.
    In deinem Fall ging die Versicherung von einem Kfz mit BE aus und somit war auch Alles gut.


    Das ist genau der Fall den ich anders bewerte.


    Die BE ist erloschen (z.b. durch auspuff / birnchen / lampen blabla). Damit die Versicherung tatsächlich Regress bei dir fordern kann, muss der Unfall DURCH den auspuff entstanden sein. (Diese Auffassung vertrete ich und auch die Leute aus der KFZ-Abteilung meiner Versicherung).


    Anders wäre es ja auch absolut krass was man alles machen könnte:


    "Oh Sie haben einen Spoiler ohne ABE verbaut, na dann zahlen wir Ihnen jetzt den Wildschaden nicht, ihr fahrzeug hatte ja keine BE mehr"


    also so kann und läufts auch nicht :)


    auspuff ohne ABE / Zulassung ist meiner meinung nach daher für die versicherungsleistung nicht ausschlaggebend.
    die gutachter schauen übrigens nicht nach auspüffen blabla , weil es eh nicht relevant ist!

  • So ich hab mal bisschen gesucht:


    § 26 VVG – Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung(1) 1Tritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 vorsätzlich verletzt hat. 2Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.


    (2) 1In den Fällen einer Gefahrerhöhung nach § 23 Abs. 2 und 3 ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, es sei denn, dem Versicherer war die Gefahrerhöhung zu diesem Zeitpunkt bekannt. 2Er ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht nach § 23 Abs. 2 und 3 nicht auf Vorsatz beruht; im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung gilt Absatz 1 Satz 2.


    (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Satz 1 ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet,


    1.
    soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war oder


    2.
    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war.

  • In Patrik's Beitrag aus dem AGA Thread war ein schöner Link mit ein paar Gesetztestexten:


    Daraus dieser Auszug:
    Führt eine Änderung am Fahrzeug zum [Erlöschen der BE], so kann dies versicherungsrechtlich eine Gefahrerhöhung darstellen. Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung droht dann ein Regress des Versicherers von bis zu 5.000 Euro. Im Bereich der Kaskoversicherung droht darüber hinaus eine quotale Leistungsfreiheit des Versicherers.


    Das bestätigt auch meinen Verdacht dass eine Haftpflicht trotzdem zahlt, eine Kaskoversicherung hingegen nicht.


    Im Zusammenhang mit den Aussagen von Carsten ergibt sich somit folgendes Fazit:


    Ohne BE, aber mit korrekt verbauten und eingestellten sicherheitsrelevanten Teilen (Fahrwerk, Bremse, Reifen, etc.) zahlt die Haftplicht-Versicherung aber trotzdem weil es keinen kausalen Zusammenhang mit dem Unfall geben KÖNNTE und somit kein Gutachter beispielsweise den besagten TTS Auspuff am 2.0er TFSI in Anschein nehmen wird. Korrekt?


    Vielleicht kann Carsten auch was zum Thema Kaskoversicherung sagen, da er da anscheinend Infos aus erster Hand hat. Verhält es sich dabei genauso wie mit der Haftplicht?


    Gruß,
    Matze

  • Das ist genau der Fall den ich anders bewerte.


    Ich gebe zu, dass meine Aussage diesbezüglich ein wenig zu pauschal und voreilig war.
    Sollte immer deutlich individueller betrachtet werden.


    Habe einen schönen Beitrag im Netz dazu gefunden, in welchem anhand eines Beispiels mit einem Motorrad + nicht
    eingetragenem Zubehörlenker (ohne ABE) von einer Rechtsanwältin dazu Stellung genommen wird.


    Lest selbst: http://www.frag-einen-anwalt.d…rsicherung---f175998.html


    Aus diesem geht hervor, dass jegliche Veränderung am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE führt, mehr oder
    weniger automatisch eine Gefahrerhöhung im Sinne § 23 VVG darstellt.
    Als Versicherungsnehmer ist man nun in der Beweispflicht begründet darzulegen, dass eben diese
    Veränderung, die zum Erlöschen der BE geführt hat, nicht oder nicht zu einem bestimmten Teil
    ursächlich für den Schadenseintritt ist / war. Kann man dies nun beweisen bzw. begründet darlegen,
    ist die Versicherung leistungspflichtig.


    Also bei meinem Beispiel mit der AGA und der Tatsache, dass diese wohl kaum Schuld haben wird
    bei einem Unfall, hätte die Versicherung trotz der erloschenen BE zahlen müssen.


    @ScrMz : bei deinem Beispiel mit der falschen Birne im Scheinwerfer und dem Unfall mit dem
    LKW könnte das, abhängig von den äußerlichen Umständen, trotzdem nicht so einfach ablaufen.
    Vielleicht war ja genau die falsche Birne der Grund dafür, dass der Fahrer (vielleicht bei Nacht)
    den LKW nicht gesehen hat und genau deswegen aufgefahren ist.


    P.S.: sehr coole Diskussion :thumbup:

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