Allgemeiner Thread VS - Illegale Autorennen und Raserei

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir nicht ganz sicher aber meine mich zu erinnern, dass dieser Speichellecker Scholz das war.:/

    Würde gerne mal sehen, wenn er diesen Satz zu den Hinterbliebenen sagt und dann deren Reaktion!!!:huh::huh:

  • Diese Typen gibts auch in der Schweiz zuhauf. Die sind übrigends der Grund, das die A81 Richtung Stuttgart, als auch die A5 nach Karlsruhe in weiten Teilen auf 130 beschränkt wurden.


    Jedes Wochenende fahren diese Leute mit ihren geleasten AMG, BMW M und Audi RS über die Grenze und geben Vollgas.

  • Ist bei uns halt alles nicht so schlimm, Hauptsache du bescheisst nicht bei der Steuer - dann gibt es auf die Eier!

    VCDS (Original) vorhanden, bei Fragen einfach melden!


    Aktuelle Fahrzeuge:

    Audi A4 B8 Avant 2.0 TDI 143PS

    Audi TT 8J Roadster 3,2l VR6 250PS


    Fahrzeughistorie:

    Golf II GT 1,8l 90PS - Tod

    Seat Toledo 1M 1.9 TDI 110PS - Tod

    Seat Leon 1M 1,6l 105PS - verkauft

    Seat Leon 1M 2,8l V6 204 PS - verkauft

    Audi TT 8J Roadster 3,2l VR6 250PS - verkauft

    Audi A4 B6 Avant 1,9 TDI 130PS - verkauft

    Seat Ibiza 6J 1,4l 85PS - verkauft

  • "Einer der Sportwagenfahrer, die bei dem Rennen mitgemacht haben sollen, habe bei hoher Geschwindigkeit (vermutlich 200 km/h) wohl ausweichen müssen und dabei die Kontrolle verloren. Das unbeteiligte Auto sei zum Überholen von der Mittelspur nach links ausgeschert. Nach dem Ausweichmanöver ist der Sportwagenfahrer dann vermutlich in die Mittelleitplanke und schließlich in einen weiteren Wagen gekracht sein. Das habe die Auswertung eines Videos ergeben."


    Also wohl doch nur ein Unfall wenn auch mit schlimmen Ende.


    Ich finde es erschreckend wie schnell die überwiegende Mehrheit Mörder schreit. Jeder von uns ist sicher schon mal mit 200km/h und mehr auf der linken Spur gefahren. Wir sind also alle potentielle Mörder!?

  • https://dejure.org/gesetze/StGB/315d.html


    Zitat

    (1) Wer im Straßenverkehr

    ...

    3.sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,


    Genau darauf werden sie versuchen, ihm eines reinzuwürgen. Er wollte ganz klar eine "höchstmögliche Geschwindigkeit" erreichen, das ist unstrittig. "Grob verkehrswidrig" fällt aus, "rücksichtslos" am Ende vermutlich ebenfalls nicht hinreichend zu belegen, aber die "nicht angepasste Geschwindigkeit", das könnte klappen, musst nur den richtigen Richter vorgesetzt bekommen. Der wird dir dann erklären, dass selbst wenn du erkennen könntest, dass in 1,5 Kilometern vor dir auf einmal die Fahrbahn dicht ist, du dennoch keine Chance mehr hättest, rechtzeitig zum Stillstand kommen zu können. Bereits die Autos auf der rechten Spur, die er passiert hatte, hätten jederzeit nach Links ziehen können, Sekundenschlaf, Herzinfarkt, Blödheit, nicht zu 100% auszuschließen. Deshalb wird sich inzwischen an einem Urteil orientiert, welches einem Fahrer oberhalb der Richtgeschwindigkeit auf jeden Fall eine Teilschuld gibt, selbst wenn der Unfall vom Gegner ausgelöst wurde und man keine Möglichkeit mehr hatte, diesen zu vermeiden. Dann hätte man sich an die Richtgeschwindigkeit halten müssen, dazu ist die da.


    (siehe BGH, Urt. v. 17.3.1992 – VI ZR 62/91, NJW 1992, 1684)


    Zitat

    der Leitsatz

    Wird ein Kraftfahrer, der die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten hat, in einen Unfall verwickelt, so kann er sich, wenn er auf Ersatz des Unfallschadens in Anspruch genommen wird, nicht auf die Unabwendbarkeit des Unfalls i.S. von § 7 Abs. 2 StVG berufen, es sei denn, er weist nach, daß es auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre.


    Disclaimer:

    Ich würde mir auch wünschen, es würden die schlechteren Autofahrer mehr in die Pflicht genommen, sich zu verbessern (z.B. Fahrtrainings), anstatt diese immer mehr und über Gebühr zu schonen, Meidung von Rückspiegel und Blinker sowie Mittelspurschleichen als Lappalie anzusehen. Leider aber tickt unsere Gesellschaft anders als noch vor 30 Jahren, wo es auf den Straßen deutlich robuster abging, aber auch flotter. Da durfte man noch ungestraft sagen "wenn du Angst auf der Autobahn hast, dann fahr einfach nicht da lang". Heute wird man dafür fast schon gekreuzigt.

  • Ich bezweifele das er als Ausländer mit guter juristischer Vertretung (die wird er sich leisten können) hier überhaupt vor ein Gericht gestellt wird^^


    Ich finde die Berichterstattung und die abgegebene Kommentare der Passanten in dem Bericht erheiternd:D


    Es ist nichts passiert! Fast jeder hat die V-Max seines Wagens schon mal getestet.... er war halt so blöd das zu filmen.


    Btw. der Kasper aus dem Pott und viele andere machen das seit Jahren sehr erfolgreich auf YT. Juckt auch keinen, ich denke der Chiron war das Problem;)

  • Anfang Oktober auf der Rückreise von Südtirol hatte meine Tochter ein etwa 10 Sekunden langes Video gedreht. Handy schaut nach vorn, Schwenk zum Tacho, Schwenk zurück zur Autobahn. Ab und an sogar Autos auf der Mittelspur, Tacho 291*. Liegt bei Instagram. Aber privater Account. ^^


    Gibt überall Menschen, die schnelles Fahren hassen. Auch in den Behörden. Stichwort "Fahrradcops in Köln". Die hauen dir schon aus Prinzip einen vor den Bug. Wie das dann endet, ist egal, Hauptsache du musst erstmal vor Gericht antreten. Gefällt mir auch nicht. Aber isso.


    ---

    * war abgeregelt

  • Verstehe die Interviews auch nicht, da haben die "Unbestechlichen" mal wieder die richtigen rausgesucht.


    Zum Punkt "... muss sein Auto immer beherrschen" und dem anschließenden Kommentar vom Superanwalt:

    Was ist denn noch die Geschwindigkeit die ich fahren darf um niemanden zu gefährden?


    Bei einigen ist das 0-10 Km/h ... ich behaupte sogar, dass niemand sein Auto beherrscht!

    Wie soll das auch gehen?

    Jeder Meter auf der Straße ist anders, technische Fehler können zu jederzeit, überall und immer auftreten. Das kleinste MÜ ist entscheident ob man nach Hause kommt oder eben nicht.


    Also beherrscht niemand sein Auto zu keiner Zeit -> keiner darf mehr fahren -> spielt doch den Grünen in die Arme oder?


    Meine Meinung?

    Kein Tempolimit und Bahn frei?

    Ich will SPAß, ich geb GAS !

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    Golf II GT 1,8l 90PS - Tod

    Seat Toledo 1M 1.9 TDI 110PS - Tod

    Seat Leon 1M 1,6l 105PS - verkauft

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    Audi A4 B6 Avant 1,9 TDI 130PS - verkauft

    Seat Ibiza 6J 1,4l 85PS - verkauft

  • Deshalb gibt es eben rechtliche Einordnungen dazu. Und im Einzelfall dann wird das dann vor Gericht eingeordnet. Genau wegen der Grauzone. Aktuell kann man sagen, dass man bis 130 km/h gut argumentieren kann bzgl. "für mich unvermeidbarer Unfall", bis 150 km/h kann das im Einzelfall auch noch klappen, auch dazu existieren Urteile, aber oberhalb hat man auf jeden Fall eine Teilschuld, allein aus der Betriebsgefahr des Autos heraus. Das adressiert genau die Grenze, ab wann man unnötig viele Risiken in Kauf nimmt, erzeugt.

  • Deshalb gibt es eben rechtliche Einordnungen dazu. Und im Einzelfall dann wird das dann vor Gericht eingeordnet. Genau wegen der Grauzone. Aktuell kann man sagen, dass man bis 130 km/h gut argumentieren kann bzgl. "für mich unvermeidbarer Unfall", bis 150 km/h kann das im Einzelfall auch noch klappen, auch dazu existieren Urteile, aber oberhalb hat man auf jeden Fall eine Teilschuld, allein aus der Betriebsgefahr des Autos heraus. Das adressiert genau die Grenze, ab wann man unnötig viele Risiken in Kauf nimmt, erzeugt.

    Die Argumentation zieht aber nur wenn ein Unfall passiert oder jemand gefährdet wurde.

    Was hier nicht der Fall ist.

    Schwieriges Thema aber die Art und weise wie hier berichtet wird sagt schon alles.

  • Deshalb gibt es eben rechtliche Einordnungen dazu. Und im Einzelfall dann wird das dann vor Gericht eingeordnet. Genau wegen der Grauzone. Aktuell kann man sagen, dass man bis 130 km/h gut argumentieren kann bzgl. "für mich unvermeidbarer Unfall", bis 150 km/h kann das im Einzelfall auch noch klappen, auch dazu existieren Urteile, aber oberhalb hat man auf jeden Fall eine Teilschuld, allein aus der Betriebsgefahr des Autos heraus. Das adressiert genau die Grenze, ab wann man unnötig viele Risiken in Kauf nimmt, erzeugt.

    Ja die Grenze bei "wenn was passiert" ist die Richtgeschwindigkeit, kenne ich zumindest so von früher.

    Über der Richtgeschwindigkeit werden auch Versicherungen hellhörig.

    Schwieriges Thema aber die Art und weise wie hier berichtet wird sagt schon alles.

    Genaus das mein ich, wurden wieder die richtigen gefragt um auch genau diese Antworten zu bekommen.


    Stell dir mal vor die hätten uns gefragt:

    Geil!

    Wenn ich mit meinem TTRS da gewesen wäre, hätte ich geguckt wie lange ich hinterher komme bis er weg ist.

    Sowas brauch ich auch auf meinen Spoiler!

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