Fahrzeug bei Händler in D gekauft, beim Kauf nicht kritisch genug gewesen! Was kann man tun? Wie schaut es rechtlich aus?

  • Hallo Miteinader,

    ich habe mir in Deutschland 500 Kilometer entfernt einen gebrauchten AUDI S4 mit 100000 Kilometern aus Mitte 2013 gekauft. Dabei bin ich leider vor 10 Tagen bisschen blauäugig an den Kauf rangegangen. Ferner hatte ich wohl nicht meinen besten Tag und konnte die Sympathie des Händlers nicht richtig deuten. Da das Fahrzeug soweit weg stand wurde schon vorher etwas über den Zustand etc. per Telefon & E-Mail ausgetauscht.

    1. Jedenfalls ist mir ist jetzt im Nachgang aufgefallen das das Fahrzeug anders als im ausgeschriebenen Inserat keine Sitzheizung hat. Da gebe ich zu, da habe ich geschlafen bzw. mein Beistand hat seine TODO-Liste nicht sauber abgearbeitet. In der Inserat-Beschreibung steht allerdings auch das auf die Korrektheit kein Gewähr übernommen wird.

    2. Des weiteren wurden laut Verkäufer alle 4 Alufelgen pulverbeschichtet. Das Pulverbeschichten hat zur Folge das die Reifen von den Felgen abmontiert worden sind, anschließend die Pulverbeschichtung durchgeführt wurde und danach wieder die Reifen aufmontiert wurden. Zum Abschluss müssen die Räder wieder neu gewuchtet werden, was mit Klebegewichten auch gemacht wurde. Hierbei hätte auffallen müssen das eine Felge der 2 vorderen nicht rund läuft und somit defekt ist.
    Nun ließ ich die 2 vorderen Räder von diesem Fahrzeug in einer Werkstatt wuchten. Dabei wurde ein erheblicher Schlag in einer der Felgen festgestellt.

    3. Im Verkaufsraum war der Wagen verschlossen da gestanden und von mir und meinem Beistand wurde sofort der Innenraum auf Gerüche inspiziert. Wir konnten nix feststellen, auch auf der Probefahrt war nix zu merken.
    Nun wenn das Fahrzeug vor der Garage steht, riecht es allerdings für mich als Nichtraucher störend nach Rauch. Laut Verkäufer wurde schon per Telefon vornerein bestätigt das es sich um ein Nichtraucherfahrzeug handelt.

    4. Im Inserat und auch in der vorigen Konversation wurden Bilder gesendet von den durchgeführten Wartungen/Inspektionen und das nix mehr fällig ist. Was auch fast komplett stimmt, die Seite mit dem fälligen Bremsflüssigkeitswechsel im Januar 2018 wurde aber absichtlich ausgelassen. Dieser steht jetzt noch aus.

    5. Ein vermeintlich laut Verkäufer intensiver Steinschlag auf der Motorhaube war laut Dellendoktor wohl schon ein
    größerer Schaden welcher nicht hochprofessionell rausgedrückt wurde und etwas ausgebessert wurde.

    6. Ferner hat das Fahrzeug doch noch einige mehr Schrammen/Dellen als an dem Tag für uns ersichtlich waren. Es müssen auch zusätzlich laut mehreren Lackierbetrieben kleinere Ausbesserungen/Beilackierungen stattgefunden haben, ein Unfallfahrzeug wird allerdings ausgeschlossen.

    7. Laut meinem Serviceberater der Werkstatt hat das Fahrzeug einen Austauschmotor inkl. Turbolader/Kompressor vor 10000 Kilometer auf Garantie bekommen, was der Verkäufer auch verschwiegen oder eben nicht wusste. Dies Werte ich allerdings als Wertsteigerung.

    8. Um meine Mängelliste komplett zu machen, hab ich noch festgestellt das das Leder an der Beifahrertüre ein Loch hat, welches mir auch nicht aufgefallen ist.

    Meine Frage wäre jetzt bezüglich der Mängel was ich da machen kann? Was ich tun soll? Wie schaut es rechtlich aus? Der Verkäufer ist ein Palästiner, welcher aber sehr gut deutsch konnte und wem wohl auch der Autohandel gehört.

    PS: Ich hab jetzt sehr kritisch geschrieben und das Auto auch kritisch beurteilt. Das Fahrzeug wurde jetzt erstmal von mir nur überführt und noch nicht zugelassen. Bitte erspart mir jedoch, mich bezüglich des Kaufs mich zu kritisieren oder zu belehren. Mein nächster Autokauf wird garantiert anders ablaufen. Das Fahrzeug wird während der Besichtigung von mir gereinigt, in der Werkstatt vorgefahren, ausreden vom Verkäufer werden nicht akzeptiert, vorallem aber sollte ich einen guten Tag haben und Zeit sollte ich auch mitbringen (Notfalls dort übernachten) usw. Wenn es nicht sogar ein Neuwagen wird. Alles in allem, wenn jetzt nicht bald die ganz große Überraschung kommt war es dennoch ein guter/günstiger Kauf.

    Danke für sinnvolle antworten
    Helene

  • In deinem PS Teil schreibst du ja schon was du noch vor hast. Viel Erfolg dabei. Rechtlich wirst du wenn nur bei dem Austausch des Motors was in der Hand ahben. Ansonsten wie du schon selber sagtest zu vorschnell gekauft.

  • Die Hälfte davon fällt unter Gebrauchsspuren die andere Hälfte gilt als behoben somit kein Mangel. Fehlender Bremsflussigkeitswechsel is Pech. Aber da kostet der Sprit hin und zurück mehr. Würde es darauf beruhen lassen. Denke das isses nicht Wert.

  • Was man so aus Deinem Text herauslesen kann, sind weitestgehend tja Gebrauchspuren. 5 Jahre altes Auto wird immer irgendwo Kratzer, Steinschläge oder Abnutzung im Innenraum haben. Das ist Fakt.


    Die Sache mit dem Felgenschlag ist wohl auch eher Pech. Da sehe ich keine Möglichkeit dem Händler an die Wäsche zu gehen, außer das Auto wäre komplett unfahrbar.


    Die feine Nase, auch wohl eher subjektiv und der Händler kann auch hier sagen, wusste er nicht. Scheinbar riecht es ja nicht sooo offensichtlich wie ein Aschenbecher.


    Also Wandlung wird hier echt schwer, außer ihr findet noch gravierende Mängel - Rahmen krumm durch Unfall oder sowas. Die Herkunft des Händlers ist sachlich gesehen vollkommen unwichtig...vielleicht halt ein Kleverle..

    Gruß Rainer
    ------------------------------
    :rock: Audi TT RS plus Coupe, suzukagrau, Winterräder 19" Rotor schwarz rot / Sommerräder 19" OZ Ultra HLT graphit, Handschalter, B16+H&R Stabis, Fat Boy Jimmy, Audi Ceramic

    :/ Audi TT RS (8S) Coupe, suzukagrau, R8 Keramik VA, Brembo gelocht HA, KW V3, Sommerräder 19" OZ Ultra HLT schwarz glanz

  • Das fällt unter die Kategorie durchtriebener Händler und zu Naiver Käufer!

    Diese Kerle sind mit allen Wassern gewaschen. Ich bin mir sicher das der Händler ganz genau wusste was er da verkauft ihm das allerdings beweisen zu können wird wohl unmöglich wenn nicht noch etwas gravierendes dazu kommt.


    Viele Möglichkeiten hast du jetzt nicht! Entweder den Koffer mit Verlust verkaufen oder in die Reihe machen und versuchen damit Glücklich zu werden.


    Sehe es mal so, beim nächsten Kauf passiert Dir das garantiert nicht mehr.

  • Hallo Miteinader,

    ich habe mir in Deutschland 500 Kilometer entfernt einen gebrauchten AUDI S4 mit 100000 Kilometern aus Mitte 2013 gekauft.

    Es gibt genügend Autos. Man muss kein Auto kaufen, was 500 km weg steht. Das gibt nur Stress und kostet Nerven, wenn was ist. Und nun is was...

    Sieh es als „Lehrgeld“. Aus Fehlern lernt man. Rechtlich sehe ich da auch keine Möglichkeit. Und wenn, gibt das noch mehr Stress.

    Mit der Fahrgestellnummer kann man schon mal im Vorab beim Freundlichen in der Historie gucken lassen. Steht natürlich auch nur das drin, was bei Audi gemacht wurde. Aber besser wie nix. Hinterher ist man immer schlauer.

  • Genau hin schauen ist beim Autokauf ja immer angebracht. Aber in deinem Fall hat das Fzg schon paar Jahre drauf und 100.000 gelaufen. Wenn man dann im Nachhinein solche Mängel aufzählt,ist man es nicht nur selber schuld,sondern sollte mal über den Kauf eines Neuwagens nachdenken.

    Aber dann wird bestimmt im Nachhinein über den Preis gemeckert.

    Kein Geld in die Hand nehmen wollen aber einen Neuwagenähnlichen Zustand zu bekommen beißt sich eben.

  • Hast du ihn über den Händler finanziert? Dann hättest du 14 Tage Wiederrifsrecht gehabt. Bei einem Barkauf kommt maximal eine Wandlung ins Spiel.


    Bis auf den Austauschmotor fällt mir dafür aber auch keine Grundlage ein.


    Bist du dermaßen unzufrieden mit dem Fahrzeug? Dann sprich den Verkäufer auf den AT Motor an und deute ggf. Rechtliche Schritte an. Stell dich aber auf einen langen Prozess ein.

    Andernfalls freu dich über den anscheinend günstigen Preis, richte ihn noch etwas her und hab Spaß mit dem Auto

  • Der bezahlte Preis ist natürlich immer so eine Sache.. Ich habe den nahezu gleichen Wagen mit gleicher Laufleistung für 2500€ mehr beim AUDI-Händler (400 Kilomter entfernt) mit der plus Garantie gefunden, allerdings mit 3 Vorbesitzern was mich abschreckte.. Also beide Angebotspreis!
    Ich denke der AUDI-Vertragshändler hätte mir dann auch nicht einen derartigen Preisnachlass gegeben. Also in Summe war ich zudem AUDI-Händlerpreis 3800€ erstmal günstiger.

    Was eigentlich auch so eine Sache ist, ist der Preis der in dem Vertrag drin steht, da hat er 700€ unterschlagen. Als ich ihn darauf angesprochen hatte, meinte er das er die 700€ für die von mir verlangte Garantie nimmt, wofür ich auch einen Garantievereinbarungs-Zertifikat bekommen habe.


    Das ist übrigens der Vertrag: http://www.bilder-hochladen.net/i/m3xk-1-3a44.jpg

  • Hallo und Danke für die antworten.

    Ich stelle mir jetzt die Frage wie ich weiter handele!?
    2 Möglichkeiten. Anwalt oder den Verkäufer persönlich anschreiben.

    In welchen meiner Punkten kann ich den mit einem Anwalt was ausrichten? bzw rechtlich?

    Wie schaut es den aus, wenn ich ihn persönlich anschreibe? Ich denke nicht das er so schnell sagen wird ich überweise Dir einen Kulanzbetrag von z.B. 500€!

    PS: Mir ist weiterhin bewusst, das ich bei einigen Punkten das vorher erkennen hätte sollen oder zumindest mein Begleiter (Papa) aufmerksamer hätte sein sollen.


    Grüße
    Helene

  • Kann bei den Punkten mit folgenden Beweisen ein Anwalt was ausüben?
    1)Ich hätte das Aushängeschild sowie die Internetseite mit der aufgeführten Sitzheizung als Beweis. Ob das natürlich irgendwo rechtskräftig ist, hab ich keine Ahnung.
    2)Wegen dem Nichtraucherfahrzeug - Mein Bruder war bei dem Telefonat dabei eventuell gibt es eine Anrufsaufzeichnung vom Gespräch.
    3) Austauschmotor nicht mitgeteilt oder im vertrag erwähnt
    4) Pulverbeschichtete Felgen mit Schlag
    5) Optische Mängel unterschlagen

    Wie kann ich eigentlich überprüfen ob die Felgen tatsächlich pulverbeschichtet sind?



    Grüße
    Helene

  • An deiner Stelle würde ich mit dem Händler reden und ihm deine Emotionen ruhig mitteile, deine Liste hast du ja. Den Streitwert kannst du dir ja ermitteln, wenn du zum Anwalt willst. Der Rechtstreit kostet und dauert, meist wird ein Vergleich ausgehandelt und du bleibst auf Anwalts- und Gerichtskosten hängen.

  • An deiner Stelle würde ich mit dem Händler reden und ihm deine Emotionen ruhig mitteile, deine Liste hast du ja. Den Streitwert kannst du dir ja ermitteln, wenn du zum Anwalt willst. Der Rechtstreit kostet und dauert, meist wird ein Vergleich ausgehandelt und du bleibst auf Anwalts- und Gerichtskosten hängen.

  • Raucherfahrzeug ist durch eine gute Reinigung zu beseitigen, auf Kulanz finanziell pauschal.

    Sitzheizung würde ich auf eine finanzielle Lösung bestehen, steht sie im Vertrag?

    Wo ist dein Problem mit dem Austauschmotor? War der neu oder gebraucht?

    Felge mit Schlag muss er ersetzen, egal ob Pulverbeschichtet (fahr zu nem Pulverbeschichter, der wird dir es sagen).

    Optische Mängel kannst du Knicken, hättest dir das Fahrzeug anschauen können.

  • Raucherfahrzeug ist durch eine gute Reinigung zu beseitigen, auf Kulanz finanziell pauschal.

    Sitzheizung würde ich auf eine finanzielle Lösung bestehen, steht sie im Vertrag?

    Wo ist dein Problem mit dem Austauschmotor? War der neu oder gebraucht?

    Felge mit Schlag muss er ersetzen, egal ob Pulverbeschichtet (fahr zu nem Pulverbeschichter, der wird dir es sagen).

    Optische Mängel kannst du Knicken, hättest dir das Fahrzeug anschauen können.

    Danke für deine Meinung..


    Habs nicht so eilig mit dem Auto und daher steht es gerade in der Garage abgemeldet, daher kann ich nicht einfach zum Beschichter fahren..

  • Zu 1)

    Den Punkt "fehlende Sitzheizung" halte ich für valide. Ich bin kein Anwalt, aber der gekaufte Gegenstand hat eindeutig eine zugesicherte Eigenschaft nicht und der Kaufvertrag sollte deshalb m. M. n. anfechtbar sein.

    Beweise, dass diese Eigenschaft zugesichert wurde, hast Du ja, und unerheblich ist die Sache ja auch nicht.

    Ich würde deswegen als erste Maßnahme den Händler per Einschreiben anschreiben und freundlich die Rücknahme des Fahrzeuges fordern, da Euch offenbar beiden zunächst entgangen ist, dass dieses für Dich sehr wichtige Ausstattungmerkmal im Widerspruch zum Angebot nicht vorhanden ist.

    "Irrtümer vorbehalten" schützt m. M. n. nicht vor Deiner Rücknahmeforderung.

    Reaktion abwarten, ich vermute, er wird einen Nachlass anbieten, und dann entscheiden, ob Du damit leben kannst.


    Zu 2)

    Ebenfalls eine zugesicherte Eigenschaft, die der Wagen im Endeffekt nicht hat. Geruch ist aber relativ, besonders, wenn er nur unter bestimmten Bedingungen (in der Sonne?) auftritt. Sind Aschenbecher oder daneben evtl. noch Spuren von Asche aufzufinden?

    Generell ist das jedoch keine Katastrophe, der Rauchgeruch kann nachhaltig durch eine Ozonbehandlung beseitigt werden.

    Vielleicht erklärt sich der Verkäufer ja bei Reklamation bereit, deren Kosten zu übernehmen.


    Zu 3)

    Die Frage ist, ob er selbst davon wusste. Da der Austauschmotor Dir aber nicht zum Nachteil gereicht, würde ich darauf zunächst nicht weiter rumreiten, um Deine Glaubwürdigkeit zu erhalten.


    Zu 4)

    Pulverbeschichtung ist eine beliebte Methode, abgerockte Felgen günstig wieder wie neu wirken zu lassen.

    Wenn eine Felge jedoch nachweislich (Messprotokoll oder Bestätigung eines Fachbetriebes) defekt ist, ist das ein versteckter Mangel und kann reklamiert werden.


    Zu 5)

    Optische Mängel zu "unterschlagen" halte ich für unmöglich, wenn der Käufer das Fahrzeug pers. abgeholt hat. Du hast ja Augen im Kopf. Ich bin zwar jetzt nicht der Meinung, dass Löcher im Leder und Dellen zwangsläufig "normal" für ein 5 Jahre altes Fahrzeug sind, auch nicht bei 100K auf der Uhr. Aber außergewöhnlich sind sie auch nicht, und der Händler ist keinesfalls in der Pflicht, dich mit der Nase auf jede einzelne Stelle zu stoßen.

    Im Vertrag befindet sich zudem ein Haftungsausschluss für opt. Mängel.

    Kleine Löcher im Leder lassen sich für kleines Geld flicken, und einen abgerockten Lack bringt ein Aufbereiter für 350 bis 600 EUR wieder in Neuwagenzustand, incl. Langzeitversiegelung.

    Kostet natürlich alles etwas Geld, aber die hast Du ja beim Kauf schon eingespart, wenn ich das richtig gelesen habe.

    Gibt eben nirgendwo Geld geschenkt, Schnäppchen würde ich brim Händler grundsätzlich nicht erwarten, auffällig niedrige Preise haben immer einen Grund.


    Ob eine Felge pulverbeschichtet wurde, sagt Dir jeder Lackierbetrieb nach Sichtprüfung für einen 5er in die Kaffeekasse.


    Ich würde die begründeten Punkte beum Händler schriftlich reklamieren und die Reaktion abwarten. Kommt keine oder er stellt sich stur, würde ich, so wie Dich der Zustand zu belasten scheint, einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Der kann Dir (im Gegensatz zu mir/uns) GENAU sagen, welche Optionen Du hast.


    Evtl. kannst Du ja mit Punkt 1), indem DU Dich stur stellst und auf der zugesicherten Eigenschaft bestehst, die Rücknahme durchsetzen und hast damit die Punkte 2 - 5 auch erledigt...


    Viel Glück!

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Händler hier freiwillig nichts tun möchte, wovon auszugehen ist, gehst Du leer aus.


    Lediglich Punkt 3 könnte Dir helfen, auf jeden Fall Rat vom RA einholen!!!


    Wie schon von Einigen erwähnt, bist Du hier sehr blauäugig rangegangen. Kann man einfach nur auf‘s Konto der Lebenserfahrung schieben und in Zukunft besser machen!

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

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