Downpipe gesucht - 89 mm vs 76 mm

  • Servus

    Da es hier um Downpipes geht hoffe ich das ich euer bizarres Thema jetzt nicht störe ;)

    Macht es Sinn sich eine 76mm Downpipe(günstig) zu kaufen und den org. Kat einzuschweißen?


    MfG

    da hast du Recht, war schon etwas offtopic. Ich setze das Thema mal hier (ESC Kontrollleuchte geht bei ca. 180km/h an) fort, weil dort auch die Mutmaßung mit dem Chiptuning entstanden ist.

  • Wollte kein neues Topic aufmachen, deshalb nochmal hier rein, da es um das gleiche Thema geht.


    Es geht um ein neues Geräusch, was ich seit dem Einbau wahrnehme.


    Verbaut wurde ja mittlerweile eine Friedrich 3 Zoll Downpipe mit TÜV, parallel dazu habe ich 'nen Pipercross Luftfilter eingebaut, da ich kein K&N wegen dem Öl-Film wollte. Seitdem ist mir aufgefallen, dass ich ein leicht gesteigertes Pfeifen im niedrigen Drehzahlbereich, abhängig vom Gaspedadruck wahrnehme, also von Standgas bis ca. 3.000 rpm, ca. in den ersten 20% des Gaspedaldrucks. Ich finde es leicht störend, allerdings könnte es auch normal aufgrund des geringeren Abgasgegendrucks sein.


    Kennt einer das Phänomen bzw. lässt es sich logisch erklären?

    Gibt es Anregungen zur "Fehler"-Suche?


    Gruß

    Marc

  • Also man ganz unabhängig vom Fahrzeug kann ein Pfeifen immer entstehen, wenn Luft mit einer bestimmten Geschwindigkeit durch oder über einen Spalt zieht. D.h. wenn dein Luftfilter irgendwie aerodynamisch so konstruiert ist, dass bei der Einstellung die du beschrieben hast (3.000RPM und 20% Gasstellung) diese Strömung im Luftfilter vorhanden ist, könnte das der Grund sein. Ich würde an der Stelle noch mal prüfen, ob der Luftfilter überall sauber anliegt und keine Spalte etc. entstehen. Auch ein kleiner Riss im Luftfiltergehäuse könnte der Grund sein.

  • Ergebnis der Fehlersuche wird nachgereicht sobald ich was neues weiß.


    Wollte zumindest mal eine kleine Klangprobe seit dem Einbau der DP geben.

    Endschalldämpfer ist Serie. Ich finde es hat sich definitiv gelohnt.


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  • Also wenn die Polizei deinen Wagen unbegründet stilllegt, obwohl du alle nötigen Eintragungen und Papiere hast (du also wirklich im Recht bist), würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Das klingt für mich nach Willkür (soll ja auch Polizisten geben, die z.B. tiefe Autos einfach nicht mögen)

  • Also wenn die Polizei deinen Wagen unbegründet stilllegt, obwohl du alle nötigen Eintragungen und Papiere hast (du also wirklich im Recht bist), würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Das klingt für mich nach Willkür (soll ja auch Polizisten geben, die z.B. tiefe Autos einfach nicht mögen)

    Das läuft doch mittlerweile ganz anders.

    Die nehmen dir das Auto mit, zum nächsten TÜV.

    Da stehts dann erstmal paar Tage, bis der Prüfer dafür Zeit hat.

    Der schaut dann ganz genau, und da dort oft Auslegungssache dabei ist, findet der auch was wenn er will.

    Und selbst wenn er nichts findet ist die Karre min 2-3Tage weg.

    Dazu kommt dass du die dann von dort auch noch holen kannst. Und vorort erstmal laufen darfst. (Worstcast bist du als Münchner zu Besuch in Hamburg)

    Hab noch nicht gehört das einen dann irgend eine Art von Entschädigung zusteht.

    Allein das ist extrem mit Umständen verbunden wenn es sich um den Daily handelt.

  • Also wenn die Polizei deinen Wagen unbegründet stilllegt, obwohl du alle nötigen Eintragungen und Papiere hast (du also wirklich im Recht bist), würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.

    Hallo,

    Die Polizei kann gar kein Fahrzeug still legen.

    Aber sie kann wie R8PTOR geschrieben hat bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten jederzeit eine Prüfung der Eintragungen auf Rechtmäßigkeit von einem Sachverständigen durchführen lassen.

    Das heißt sie stellt das Fahrzeug sicher um diese Überprüfung durchführen zu lassen, da kannst du dann deine Dienstaufsichtsbeschwerde in die Haare schmieren die lachen sich tot.


    Steht z.B. im der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein Stand oder Fahrgeräusch 85 /75 dB und das wird durch den Einbau einer DP überschritten dann ist die Betriebserlaubnis erloschen.

    Da kann die DP 100 mal eine TÜV Bescheinigung oder ABE haben.

    Das Fahrzeug entspricht einfach nicht mehr den Daten in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit der die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

    Man hat dann einfach das Emissionsverhalten verschlechtert was in den meisten Fällen nicht der EU-Geräusch-Verordnung 540/2014 entspricht.