Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II wird mit Erlass eines Bußgeldbescheids beendet / Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung

    • Bußgeldbescheid in Höhe von EUR 800 Mio. ahndet Abweichung von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen
    • Verfahren der Staatsanwaltschaft München II gegen die AUDI AG ist damit abschließend beendet
    • Die AUDI AG akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung

    Die Staatsanwaltschaft München II hat heute einen Bußgeldbescheid gegen die AUDI AG als Betroffene gemäß §§ 30 Abs. 1, 130 Abs. 1 OWiG im Zusammenhang mit Abweichungen von regulatorischen Vorgaben bei bestimmten von der AUDI AG hergestellten bzw. vertriebenen V6 / V8 Dieselaggregaten und Dieselfahrzeugen erlassen. Durch den Bußgeldbescheid wird das gegen die AUDI AG laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren der Staatsanwaltschaft München II abschließend beendet. Unter Einbeziehung der Sondereinflüsse aus dem Bußgeldbescheid wird der Audi Konzern wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen aus seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 deutlich unterschreiten.

    Der Bußgeldbescheid sieht eine Geldbuße in Höhe von insgesamt EUR 800 Mio. vor, die sich aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von EUR 5 Mio. für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von EUR 795 Mio. zusammensetzt. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Organisationseinheit „Abgas Service / Zulassung Aggregate“ bei der Prüfung von Fahrzeugen auf ihre regulatorische Konformität gekommen. Diese Aufsichtspflichtverletzungen waren nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft München II mitursächlich dafür, dass im Zeitraum seit 2004 fortwirkend bis zum Jahr 2018 bestimmte von der AUDI AG entwickelte Dieselaggregate des Typs V6 und V8, nicht den regulatorischen Vorgaben entsprachen; außerdem habe die AUDI AG nicht erkannt, dass die von der Volkswagen AG entwickelten Dieselmotoren der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet waren.

    Die AUDI AG hat die Geldbuße nach eingehender Prüfung akzeptiert und wird hiergegen keine Rechtsmittel einlegen. Die AUDI AG bekennt sich damit zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen.

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    Quelle: https://www.tts-freunde.de/blo…t-zu-ihrer-verantwortung/

    • Offizieller Beitrag

    Wie findet Ihr den Ausgang des Verfahrens? 11

    1. Ist nicht in Ordnung - mit Geld lässt sich anscheinend alles regeln (9) 82%
    2. Einwandfrei alles richtig gemacht (2) 18%

    Umfrage !

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

  • Leider kauft man sich hier frei und umgeht damit Haftstrafen.

    Erzieherisch ist das auch total daneben. Firmen planen Bußgelder ein,weil sie mit Straftaten mehr Umsatz erzielen.

    „stellen sich der Verantwortung „ Schon wieder gelogen ?‍♂️?‍♂️?‍♂️?‍♂️??????

    • Offizieller Beitrag

    Wie in unserer Whatsapp Gruppe schon geschrieben, die Kunden sind ja die gearschten. Deren Diesel sind nun weniger Wert und die erhalten keinen Cent. :cursing::thumbdown:

  • Ein absoluter Witz. Es sind wohl von 2009 - 2014 2 Millionen Autos betroffen bei Audi.


    Macht also 400,-/Auto.


    Frag doch mal die Besitzer eines betroffenen Audi Diesels, ob er den für 400,- Nachrüsten kann und wie hoch der Wertverlust ist.


    Oder frag mal die Händler deren Höfe vollstehen mit Dieseln die sie nicht loswerden.


    Das ist ein schlechter Witz. Da hat sich niemand der Verantwortung gestellt. Die kaufen sich frei.

  • Versteh nicht was das mit dem nachrüsten zu tun hat. Die haben doch alle ein Update bekommen und sind somit Gesetzeskonform? Oder irre ich mich?

    Das die Euro 5 & 6a-b Norm so schlampig mit den Werten umgeht hat damit doch garnichts zutun damit auch die Fahrverbote nicht.

    Zumal die Diesel vor dem Skandal völligst überteuert waren.

  • Die Strafe schmälert den Gewinn aus 2017 um 7%.


    Mach ich demnächst auch. Ich raub ne Bank aus und dann dürfen die auch 7 % meines Nettoeinkommens einbehalten.


    Aber ich glaube ich frage vorher mal bei der Staatsanwaltschaft nach, ob so ein Deal auch für mich möglich ist....


    Warum kenne ich bloß schon die Antwort...

  • Und dem Dieselfahrer nützt dieses Urteil rein gar nichts. Er bleibt auf seiner Kiste sitzen und muss mit fahrverboten rechnen.


    Ich sehe schon die nächste News: "Audi erhält 800 Millionen Euro Subvention für eine Batteriefabrik"... Finde den Fehler.

  • Die Strafe selbst war glaub auch nur im Millionenbreich aber mit Rücknahme usw warens glaub 10Millarden?

    Die Strafe selbst war glaub auch nur im Millionenbreich aber mit Rücknahme usw warens glaub 10Millarden?

    Nicht so ganz.


    Die Strafzahlung an den Staat betrug 4,3 Milliarden $

    Die 650 VW Händler erhielten 1,2 Milliarden $ Entschädigung

    Die Kosten für Umrüstung oder Rückkauf der 3.0TDI liegen ca. bei 1,2 Milliarden $

    Die Kosten für Umrüstung oder Rückkauf der 2.0TDI liegen ca. bei 15 Milliarden $

    Dazu kommen diverse Privatklagen, und weiter Kosten.


    In Summe ca. 25 Milliarden $ nur in den USA.


    Wenn man bedenkt, das in den USA nur 500000 Autos betroffen waren und in Deutschland 2000000 Autos betroffen sind, dann sind die hier wirklich billig weggekommen. Und der Unterschied liegt in der Entschädigung der Kunden und Händler. In Deutschland schauen beide in die Röhre.