Kennzeichen - Blaues Feld in Schwarz?

  • Das Kennzeichen darf nicht verändert werden. Auch nicht mit Folien und Aufkleber. Sieht man ja auch manchmal, das bei den EU Sternchen was drauf pappt.

  • Wenn das Kennzeichen sich am Fahrzeug befindet ist das eine zusammengesetzte Urkunde.

    Wird es verändert ist das Urkundenfälschung und somit eine Straftat.


    Zitat OLG Koblenz.

    „Kfz-Kennzeichenschilder sind Beweiszeichen, die die Erklärung enthalten, dass das betreffende Fahrzeug für den im Fahrzeugregister eingetragenen Halter zum öffentlichen Verkehr zugelassen ist. Das Kennzeichenschild bildet zusammen mit dem Dienststempel der Zulassungsbehörde und dem Fahrzeug eine zusammengesetzte Urkunde (vgl. Senat, 2 OLG 3 Ss 98/15 v. 07.09.2015; BayObLG, RReg 1 St 13/77 v. 29.04.1977 – BayObLGSt 1977, 74 <Rn. 6 n. juris>; Fischer, StGB, 63. Aufl. § 267 Rn. 7 mwN.; Heine/Schuster, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. § 267 Rn. 36a).

    • Offizieller Beitrag

    war ne mörder diskussion in der forums whatsapp gruppe wo auch paar Cops dabei sind. Meines wissens nach wurde das nun verboten.

  • Auch wenn das Thema schon uralt ist…nur, dass keine falschen Informationen hier aufkommen:


    Es ist KEINE Urkundenfälschung oder eine Straftat! Es ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit ein paar Euros bestraft. Hier gibt es 2 Tatbestandsnummern, welche in Frage kommen. Einmal 50 Euro und dann 10 oder 20 Euro (bin nicht mehr ganz sicher).


    Eine Urkundenfälschung begeht man, indem man z.B. ein falsches Kennzeichen anbringt. Ändert man dagegen einen Buchstaben oder eine Zahl oder sorgt dafür, dass etwas absichtlich nicht lesbar ist, wäre es ein Kennzeichemissbrauch.

    • Offizieller Beitrag

    (bin nicht mehr ganz sicher).

    Soooo geil, ich lache mich gerade kaputt😂😂😂

    Genau wegen solchen schwammigen Aussagen, von unserer Verkehrstrachtengruppe, habe ich diverse Gerichtsverhandlungen in den letzten Jahren mit einem Freispruch gewonnen. Mein Anwalt hat die so auseinander genommen🤘🏻🤘🏻🤘🏻

  • Ich wusste garnicht, dass wir vor Gericht sind und ich exakt die Tatbestandsnummer raussuchen muss. Wo ist das Problem hier zu sagen, dass es einen Tatbestand gibt, der in diesem speziellen Fall 10 oder 20 Euro kostet, ohne explizit nachzuschlagen? Eventuell liest du nochmal den Thread durch und erkennst im Kontext hoffentlich dann, dass hier nicht nach einer exakten Rechtsnorm gesucht werden muss, sondern es um etwas ganz anderes geht.


    Und dein Anwalt hat „die“ „so auseinander genommen“, na dann kannst du ja richtig stolz auf dich sein. ;) Ich verstehe absolut nichtmal ansatzweise was dein Beispiel mit dem hier zu tun haben soll und auch kann ich mich über die Art und Weise, vor allem über das Niveau nur wundern. Ist das wirklich deine Ebene?


    Soll ich jetzt wirklich auf deinem Niveau antworten und schreiben, dass ich Großschnauzen und Internethelden wie dich schon oft vor Gericht zerlegt habe, die immer vor allen anderen den dicken Max machen und bei einer Kontrolle aufeinmal fast das Weinen bekommen?

    Nein…tut mir Leid…wenn ich dieses Niveau ersthaft anwenden würde, wäre mir das im Gegensatz zu dir EXTREM peinlich. ;)


    Und was mit „Verkehrstrachtentruppe“ gemeint sein soll, ist mir auch schleierhaft. Bei uns gibt es keine Verkehrstruppe in diesem Sinne, wenn du das meinst. Hier macht die Polizei alles.


    Eigentlich wollte ich hier nur mal einen Tipp geben, dass es sich in diesem Fall nicht um eine Straftat handelt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, weil sich hier einige nicht sicher waren. Spricht einfach dem Forum etwas mitteilen, was ich weiß. Normalerweise profitieren Foren immer sehr davon, wenn die Community mit Wissen aus allen möglichen Bereichen dieses dann, wenn es darum geht, mitteilt. Aber deine Reaktion darauf ist schon sehr beschämend. Anhand deines Beitrags auf Krippenniveau werde ich sowas auch einfach in Zukunft lassen. Das hast du sehr gut gemacht. Gerade für die, die mal das eine oder andere wissen möchten, ist es schade. :thumbup:

  • Wenn sich schon ein Moderator auf diesem Kinderniveau bewegt nur weil Jemand ganz unverbindlich und neutral sein Wissen dem Forum mitgeteilt hat, dann will ich eigentlich nicht mehr viel wissen. Ich werde mich definitiv woanders umschauen müssen. Soetwas ist die Peinlichkeit in Reinform für ein Forum. ;)


    Ich bin dann weg…bye…Kontokündigung wurde durchgeführt. Das hat auch nichts mit Dünnhäutigkeit zu tun, ich habe nur keine Lust hier im Sandkasten zu buddeln, anstatt sich konstruktiv auszutauschen. :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn nichts mehr einfällt kommt die Mod- und Niveau Keule. Heeeerlich ich lache mich echt kaputt. 😂😂😂😂😂😂😂😂😂

  • § 22
    Kennzeichenmissbrauch

    Wer in rechtswidriger Absicht...

    das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt...

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Aha. 20Euro also.....

    • Offizieller Beitrag

    Das sind mir die liebsten Polizist*innen und Hobbyjurist*innen:D:D

    Und genau deshalb musste ich so lachen😂


    § 22
    Kennzeichenmissbrauch

    Wer in rechtswidriger Absicht...

    das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt...

    wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


    Aha. 20Euro also.....

    Aha🤗

  • Moin moin,

    .....das sagt doch eigentlich das Wort "Amtliches Kennzeichen" schon......, wer sich erdreistet an "Amtlichen" Sachen was zu verändern bekommt immer wenn es rauskommt richtig haue......

    Man kann in Deutschland einen Tod hauen und bekommt nicht soviel stress als wenn man den Staat versucht zu bescheißen.......