Polizei / Ordnungsamt Beleidigung

  • Unfassbar wie unsere Gäste sich hier benehmen und die Ordnungshüter hier zulande lassen sich alles gefallen :thumbdown:

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    Ohne Worte...
    Ich bin ebenfalls nicht in DE geboren, doch ich zwinge niemandem meinen religiösen Glauben auf oder beleidige Ordnungshüter, etc.

    Einfach nur sehr schade und traurig zu sehen, was mittlerweile geduldet wird in DE =O:rolleyes:

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    Was sollen sie auch anderes tun als es sich gefallen lassen? Denen fehlt ja der komplette Rückhalt um sich durchzusetzen. Wäre der Rückhalt da würde die Sache auch anders aussehen...

    Ist bei uns in der Schweiz genau dasselbe wie bei euch.

    • Offizieller Beitrag

    Ich stelle mir da gerade einen Polizisten in den Staaten vor...........

    Da läuft das dann angemessen so ab: Ab 0:16 min


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  • Da läuft das dann angemessen so ab: Ab 0:16 min


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    So sympathisch war er?

    Nur die besten sterben jung ?‍♂️

  • Respektlos!!!!

    Und Applaus bekommt er auch noch!

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  • Nunja, der erste gepostete ist wohl kein "neuer" Zuwanderer. d.h der sollte der Sprache nach wohl schon voll integriert sein. D.h. die Abschiebung ist wohl schon lange vom Tisch. Ist halt ein Tr*ttl. Die gibts leider auch so.


    Bei dem tollen Herren im BMW... naja... da ist halt wieder einer der das Klischee komplett bedient. Und dann wird sich gewundert warum die mit Stilllegung nicht mehr lange fackeln...


    Leider muss man sagen, das es völlig egal ist aus welchem Kulturkreis die kommen. Da sind die "Ureinwohner" Deutschlands oft nicht anders. Ja die Gewaltbereitschaft ist meist höher, aber große klappe haben die anderen genauso...

    Und ich denke mal, das es bei beiden fällen sicher zu weiteren Konsequenzen geführt hat. Nur können die halt Adhoc wenig machen.

    Mehr als etwas härter verhaften machen die auch in den Staaten nicht, wenn sie beleidigt werden. Und das dort härter durchgegriffen wird, liegt einfach daran, das dort jeder Affe mit der Waffe rumlaufen darf. Entsprechend ist das "harte Durchgreifen" auch reiner Selbstschutz der Polizisten.

  • Dann schaue dir mal die Berichte der Polizei, Discotheken und diverser Lokale an. Wahnsinn wieviele mit Waffen am Wochenende feiern gehen.

    Mir würde es im Leben nicht einfallen ein Messer mit auf ne Party zu nehmen.

    Das ist total krank und dumm.

    Selbst wenn man als Polizist mit einer Waffe bedroht wird, darf man nicht einfach von seiner Dienswaffe Gebrauch machen.

    Das wissen diese Affen eben ?‍♂️

  • Selbst wenn man als Polizist mit einer Waffe bedroht wird, darf man nicht einfach von seiner Dienswaffe Gebrauch machen.

    Hallo,

    Das ist in so einem Fall überhaupt kein Problem, er darf die Waffe einsetzen.

    Das gibt schon der Notwehrparagraph §32 her.

    Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Selbst wenn es nur eine Anscheinswaffe ist kann er der Polizist die Waffe einsetzen.

    Genau deshalb sind ja auch Anscheinswaffen verboten und dürfen nicht geführt werden.


    Beim Schusswaffeneinsatz muss er nur auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten.

    Dann kann man problemlos die Waffe einsetzen.

  • Ja der Notfallparagraph.....

    Ein Bekannter von mir ist bei der Kripo. Man muss diesen Paragraphen im ganzen lesen und dann anwenden, wenn er zutrifft.

    Und genau das ist oft das Juristische Problem.

    Bei Schusswaffen Gebrauch muss der Beamte auch nachweisen, das er in unmittelbarer Notwehr gehandelt hat.

    Alleine deswegen gibt es genug Verfahren gegen Polizisten.

    Es gab ja in der Vergangenheit genug Gerichtsurteile, in denen Polizisten wegen nicht angebrachter Verhätnismässigkeit von Gebrauch der Schusswaffe selbst verurteilt wurden.

  • Hier sieht man gut aus welchen Gründen die Schusswaffe eingesetzt wurde.

    Überwiegend in Notwehr und Nothilfe.


    Hält man sich an die Auflagen des unmittelbaren Zwanges dann hat man nichts zu befürchten.

    Kann man hier nach lesen war viele Jahre mein Gebetbuch für den Schusswaffeneinsatz.

    §10 Schußwaffengebrauch gegen Personen


    Das Problem ist nur , dass man in Sekundenbruchteilen richtig handeln muss , und anschließend die Justiz Monate Zeit hat das in alle Richtungen zu untersuchen.