und wie soll man das verstehen?
Da hast du recht. Man muss halt alles ganz genau lesen.
Im letzten Abschnitt steht „Die ggf. erforderliche Ein- bzw. Anbauabnahme (siehe Auflagen) hat durch einen amtlich anerkannten Prüfer zu erfolgen. (Das ist wohl ein allgemein gültiger Absatz.) SIEHE AUFLAGEN! Und in den Auflagen steht ja „Anbauabnahme nicht erforderlich“. Das eine hebt quasi das andere auf.
Ob das jetzt aber für ganz Europa gilt, weiß man nicht. In anderen Ländern können die Papiere anderes ausschauen. Denn auf der ersten Seite steht auch... „für im Geltungsbereich der StVZO zugelassene Fahrzeuge...“
Auf jeden Fall soll man die PP beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle eintragen lassen. Die Änderungen stehen ja in den KBA Papieren.
Also alles ohne zusätzliche TÜV Abnahme. Aber ohne Papiere darf man damit auch nicht rumfahren und bekommt die PP auch nicht eingetragen.
Alles kompliziert, wenn man es genau nimmt.