Frage zum Verkauf TTS in die Niederlande / Ausland über Autohändler

  • Hallo,


    ich hab heute meinen TTS per AustoScout in die Niederlande verkauft. Das mit dem Vertrag ging per Mail, aber da er ein Italiener in den Niederlanden ist konnte ich nur seine Stadt Eindhoven in den Niederlanden verifizieren. Er wollte das Geld von seinem Konto auf meines per Blitzüberweisung auf mein Konto überweisen und dann von einem Autohändler (Kantelberg) abholen lassen. Aber da die Blitzüberweisung von seinem Konto nicht ging hat er es an den Autohändler überwiesen und der will es nun per Blitzüberweisung an mich überweisen und dann morgen abholen nachdem ich das Fahrzeug abgemeldet habe.


    Jetzt brauch ich noch kurz eure Hilfe : Gibt es dabei noch was zu beachten? Brauch ich die Vollmacht von ihm dass ich das Fahrzeug an den Händler übergeben darf?


    Hat jemand von euch schon mal über einen Händler nach Holland verkauft oder ähnliches?


    Oder bin ich übervorsichtig oder zu wenig vorsichtig und hab was rechtliches übersehen?

    Danke und viele Grüße, Rainer

  • Du hast einen Kaufvertrag mit einer Privat Person. Die Überweisung auf dein Konto hat nicht funktioniert? Aber an einen Autohändler hat es funktioniert? Schon mal komisch.
    Das Auto kannst du nicht ohne Vollmacht an einen Dritten geben. Mit dem hast du ja keinen Kaufvertrag. Hinterher kommt der Vertragspartner und will sein Auto. Mach lieber einen neuen Kaufvertrag mit dem Händler. Dann kann der es an Dritte verkaufen.

    • Offizieller Beitrag

    Danke Euch allen ... tatsächlich hat die Blitzüberweisung funktioniert. Das Geld war heute morgen auf meinem Konto, ich hab ihn anschließend eben noch schnell abgemeldet und soeben wurde er abgeholt ... Toi toi toi alles Ok.

    Kam die Überweisung aus dem Ausland? Da gibt es auch eine Masche. Besser wäre gewesen bis morgen zu warten. Ich hoffe für Dich, dass das Geld morgen immer noch auf Deinem Konto zu sehen ist.

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

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  • Eine Überweisung kann nur zurückgeholt werden, solange sie noch nicht die überweisende Bank verlassen hat. Hat der Empfänger das Geld bereits auf seinem Konto, gibt es keine Möglichkeit mehr. Die Bank ist nicht berechtigt, einen bereits auf dem Empfängerkonto eingelangten Betrag wieder "zurückzuschicken". Das gilt auch für Überweisungen aus dem Ausland. Es bleibt hier nur der juristische Weg.

  • Entscheidend ist - wo kommt der Käufer her und von wo kommt das Geld.

    Reden wir von einem Käufer mit Sitz in DE, der auch Kontoinhaber ist und einer deutschen Bank ist das Risiko klein (aber nicht Null). Sobald der Käufer seinen Sitz im Ausland hat, das Konto auf einen dritten läuft und/oder es eine ausländische Bank ist steigt das Risiko deutlich an.
    Denn je nach Überweisungsmethode schreibt dir die Bank das Geld zwar gut, aber erstmal auf Verdacht. Die Bestätigung das das Geld wirklich existiert bekommt sie je nach Bank und Rechtsraum erst bis zu 6 Wochen später (solche Posten werden dann unter Vorbehalt gebucht) - wenn das Konto dann z.B. nicht gedeckt ist oder inzwischen aufgelöst wurde - verschwindet das Geld dann auch bei dir wieder.

    Sprich - es gibt Risiken, aber logischerweise ist nicht jeder ein Betrüger, nur sollte man es den Betrügern nicht zu einfach machen.

    • Offizieller Beitrag

    Genau so. Mein bester Kumpel hatte mal folgendes:


    Überweisung aus dem Ausland morgens im Online Banking zu sehen, etwas über 800 €, er wollte an diesem Tag noch abschicken, kam aber was dazwischen und er wollte es dann am nächsten Tag machen. Da er auf andere Beträge gewartet hat, schaute er am nächsten Morgen wieder auf sein Konto, siehe da der Betrag war wieder weg.


    Nachfragen beim Käufer per Email blieben unbeantwortet. Zum Glück kein Schaden entstanden. Da er neugierig war, hatte er die Bank kontaktiert. Antwort Konto war nicht gedeckt.


    Dann fand er auch noch heraus, dass das eine Masche ist. Die Konten sind meistens kurz danach geschlossen.


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