Nach Lesen der sehr interessanten und ausführlichen Antwort denke ich, wir können froh sein, wenn die Taste überhaupt noch in einem der Fahrmodi eine Funktion haben wird. Das KBA stellt sich da ja ganz hart auf, eine Taste, die ausschließlich das Geräuschverhalten ändert, sei nicht legal. Bin da absolut nicht in der Lage, das zu beurteilen. Wenn dem so sein sollte, nehmen wir es einfach mal an, dann würde das in allen Fahrmodi gelten, denn egal ob in Comfort, Auto, Individual oder Dynamic, die Taste dient immer nur dazu, alleinig das Geräuschverhalten zu verändern = zu "verschlechtern" oder zu "verbessern", je nach Standpunkt. Damit wäre sie komplett nicht legal.
Insofern kann man nur hoffen, dass es bei der "unvollständigen" Kastration der Taste bleiben wird. Damit wäre man noch glimpflich davon gekommen.
Was mich aber immer noch stört, ist die offensichtliche Diskrepanz der Aussagen des UBA gegen die in der Mail vom KBA. Aber niemand ist immer fehlerfrei, kaum eine Aussage ist vollständig, "die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit". Ob man da jetzt noch mittels Anwalt tiefer reinstechen sollte, ich glaube, besser nicht. Selbst wenn hier über das Ziel hinausgeschossen werden sollte vom KBA, am Ende entscheidet ein Richter, ob unsere Autos überhaupt noch laut sein dürfen oder nicht. Stand heute besteht imho ein großes Risiko, dass uns so ein Urteil nicht gefallen würde, man sich später wünscht, man hätte nicht mit spitzem Stock in das Hornissennest gestochen.
Verbrenner gehen ihrem Ende entgegen. Es wird immer mehr stigmatisiert, wenn man ein "Pistonhead" ist. Unschön. Populismus greift auch hier um sich. Demagogen aus dem Bullerbü-Lager sei Dank.