Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

  • Nach Lesen der sehr interessanten und ausführlichen Antwort denke ich, wir können froh sein, wenn die Taste überhaupt noch in einem der Fahrmodi eine Funktion haben wird. Das KBA stellt sich da ja ganz hart auf, eine Taste, die ausschließlich das Geräuschverhalten ändert, sei nicht legal. Bin da absolut nicht in der Lage, das zu beurteilen. Wenn dem so sein sollte, nehmen wir es einfach mal an, dann würde das in allen Fahrmodi gelten, denn egal ob in Comfort, Auto, Individual oder Dynamic, die Taste dient immer nur dazu, alleinig das Geräuschverhalten zu verändern = zu "verschlechtern" oder zu "verbessern", je nach Standpunkt. Damit wäre sie komplett nicht legal.


    Insofern kann man nur hoffen, dass es bei der "unvollständigen" Kastration der Taste bleiben wird. Damit wäre man noch glimpflich davon gekommen.


    Was mich aber immer noch stört, ist die offensichtliche Diskrepanz der Aussagen des UBA gegen die in der Mail vom KBA. Aber niemand ist immer fehlerfrei, kaum eine Aussage ist vollständig, "die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit". Ob man da jetzt noch mittels Anwalt tiefer reinstechen sollte, ich glaube, besser nicht. Selbst wenn hier über das Ziel hinausgeschossen werden sollte vom KBA, am Ende entscheidet ein Richter, ob unsere Autos überhaupt noch laut sein dürfen oder nicht. Stand heute besteht imho ein großes Risiko, dass uns so ein Urteil nicht gefallen würde, man sich später wünscht, man hätte nicht mit spitzem Stock in das Hornissennest gestochen.


    Verbrenner gehen ihrem Ende entgegen. Es wird immer mehr stigmatisiert, wenn man ein "Pistonhead" ist. Unschön. Populismus greift auch hier um sich. Demagogen aus dem Bullerbü-Lager sei Dank.

  • "Nach Lesen der sehr interessanten und ausführlichen Antwort denke ich, wir können froh sein, wenn die Taste überhaupt noch in einem der Fahrmodi eine Funktion haben wird."...


    ..."Insofern kann man nur hoffen, dass es bei der "unvollständigen" Kastration der Taste bleiben wird. Damit wäre man noch glimpflich davon gekommen."

    Diese Bedenken haben einige Leute schon vor Monaten hier geäußert.

    Denn schlafende Hunde sollte man nicht wecken.



    Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

  • ja klingt so, als wenn die uns nun am Allerwertesten habenX(.Jetzt können wir nur hoffen, dass Audi noch viel Zeit für die Korrektur braucht. Zum Thema

    Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

    stellt sich ja noch die Frage, reicht eine legale Leistungssteigerung oder muss in diesem Zuge auch eine db-Erhöhung eingtragen worden sein. Wenn ich das aus den Verläufen richtig erinnere, hat das doch nur APR in Verbindung mit HJS Downpipe und Akrapovic AGA gemacht, oder? Und selbst wenn ich die Stage 1+ von APR nehmen würde, die HJS habe ich, aber eine Akrapovic gibt es nicht mehr, außer in der Bucht gebraucht für 5K, danke nein

    seit 2018 TTRS 8S Roadster, HJS-Downpipe, Wagner Evo3, APR-Ansaugung inkl. Inlet, Stage1 APR?, Schmidt TwentyOne 9,5Jx20

    2013-2018 TTS 8J Roadster Serie belassen da bildschön ab Werk, verkauft

    2008-2013 Audi 80 Cabrio V6 110KW Automatik einmal fast neu gemacht, verkauft:(hätte ich gern wieder||

    Daily: Dienstwagen VW-Konzernregal

  • Die einzige Frage wäre jetzt noch zu klären, ob das Update auch für nicht Serienfahrzeuge (z.b. mit legaler Leistungssteigerung) gilt.

    Ich würde die Frage mal anders formulieren: sind eingetragene Leistungssteigerungen ggfs. bei genauerer Betrachtung gar nicht legal? Denke, wenn sie einen mal am Kanthaken haben sollten, z.B. in einer Verkehrskontrolle, könnte man diesbezüglich böse Überraschungen erleben. Die dann nicht mehr durch eine als legal benannte Einigung zwischen Audi und KBA gedeckt ist. Da ist man dann nämlich raus. Und in solchen Fällen haben es die Behörden imho noch viel leichter, einem die BE zu entziehen.

  • Ich würde die Frage mal anders formulieren: sind eingetragene Leistungssteigerungen ggfs. bei genauerer Betrachtung gar nicht legal?

    Das sehe ich auch so.

    Wenn ein nicht legales Fahrzeug verändert wird dann wird es ja nicht legal wenn die Funktion von dem nicht legalen Fahrzeug noch vorhanden ist.


    Ich würde sogar noch weiter gehen und sagen die Gutachten für das Tuning sind hinfällig weil sie von einem nicht legalen Fahrzeug ausgegangen sind.

    Es sei denn in dem Gutachten wird bestätigt , dass die Funktion des Knopf es so verändert wurde , dass sie legal ist.

  • So sehe ich das auch. Ein getuntes Auto zu haben ist in diesem Fall nicht wirklich ein Vorteil. Denn wie allen klar sein dürfte, leiser wird ein getuntes Auto in keiner Form. Wenn es eine Anpassung gibt, dann höchstens Richtung "höher".

  • Das Traurige ist doch, dass die ganze Sache ziemlich interpretationswürdig ist. Wie cs_ sagt müsste man wohl auf einen gnädigen Richter hoffen...

    Aber dieses Worst Case Geschwafel finde ich schon voll daneben. Mit der gleichen Begründung könnte man sagen, dass im Normalmodus das manuelle Betätigen der Schaltwippen nicht erlaubt werden dürfe, weil in einem tieferen Gang die Lärmwerte garantiert auch überschritten werden...

  • So sehe ich das auch. Ein getuntes Auto zu haben ist in diesem Fall nicht wirklich ein Vorteil. Denn wie allen klar sein dürfte, leiser wird ein getuntes Auto in keiner Form. Wenn es eine Anpassung gibt, dann höchstens Richtung "höher".

    Moin,

    Lautstärkeanpassungen im Fahrgeräusch werden nicht eingetragen. Wer das macht der spielt mit seiner "Zulassung" ( der Prüfer ist hier gemeint )


    Lautstärkeanpassung im Standgeräusche werden gemacht, es wird aber nicht alles eingetragen, auch wenn das hier so evtl. noch vorgesehen ist.

    https://www.certipedia.com/keywords/109?locale=de


    In Niedersachen wird z.B. das Standgeräusch max. um 4DB erhöht, in Hessen dagegen wird nichts erhöht!

    Für die anderen Bundesländer habe ich keine Informationen.

  • Selbst wenn alle legalen Leistungssteigerungen hinfällig sind. Sollte mal eine klare Antwort vom KBA kommen. Damit die Spekulationen ein Ende haben.

  • Fand die Antwort mehr als deutlich.

    Ob das tatsächlich gesetzeskonform ist, kann ich nicht beurteilen. Von einer Unterscheidung, ob Klappen mit anderen Änderungen zusammen gesteuert werden oder einzeln hatte ich bisher noch nie etwas gelesen.

    ABER: wenn Gesetze "Grauzonen" enthalten, also verschiedene Interpretationen erlauben, regeln im Normalfall gerichtliche Entscheidungen, wie damit umgegangen werden muss. Das kann durchaus mal geschehen sein. Wäre interessant, ein solches Urteil zu lesen, falls es denn existieren sollte. Nur dann wäre es "sauber" gewesen, wenn sich das KBA in ihrer - doch sonst sehr ausführlichen - Antwort darauf bezogen hätte. So bleibt bei mir das Fragezeichen, wo denn geschrieben steht, dass eine Klappentaste genau dann illegal ist, wenn sie NUR die Klappe steuert.

  • Aber genau das hätte doch die Prüforganisation prüfen müssen, schließlich müssen die das Auto ja auch absegnen ob es alle damaligen Vorschriften einhält. Aber Natürlich hätte das bei Audi auch intern auffallen müssen die haben ja schließlich auch Prüfer und Rechtsanwälte.

    Audi? Ich sage nur Dieselgate. Eigentlich nicht untypisch für diesen Hersteller. Schummeln, tricksen, betrügen...

    "When the first list was being drawn up in the rock and roll book of Genesis, it would have been: In the beginning, God created Pink Floyd."
    -- Rick Wakeman

  • Das alles ist komplexer, als man das von außen so glauben mag. Der TÜV, als Beispiel, da oben erwähnt, hat da nichts mit zu tun. Es gibt Eigenschaften, die zertifizierte Prüforganisatoren auf Konformität prüfen und ihren Prüfbericht dann an das KBA senden, andere Eigenschaften können in Form einer Selbstzertifizierung vom Hersteller selbst durchgeführt und dann dem KBA bestätigt werden. Aus Kundensicht jetzt irgendwem die "Schuld" zuschieben zu wollen, greift im Normalfall komplett daneben, in den Fettnapf.

    Zudem ist Audi, ist auch VW, nicht allein mit dem "Schummeln". Das mehr oder weniger intelligente um Vorschriften herum entwickeln ist branchenweit keine Seltenheit. Und gerade bei Klappenabgasanlagen gehört es schon seit vielen Jahren zur Normalität, dass Sportwagen so eine Taste haben und diese nichts anderes macht, als das Auto lauter. Das wünscht der Kunde, Emotionen gehen halt bei Pistonheads auch durch die Ohren. Und wenn man das bedienen kann, dann macht man das. Klappt halt nicht immer problemlos. Und manchmal fällt einem dann im Nachhinein was auf die Füße.


    Zudem muss man heutzutage nur mal jemanden in der Behörde sitzen haben, der mit der Deutschen Umwelthilfe oder sonst einem Möhrenzüchterverein sympathisiert. Und dann knallt es, wo es nur geht. Leider werden solche Leute immer mehr. Bullerbü-Politik.

  • Soweit ich informiert sind sind manuelle Klappenschaltungen zum öffnen der Abgasklappen stets nicht zulässig. Die automatische Reglung der Klappensteuerung bei bestimmten Fahrzuständen ist zulässig, Stichwörter Dynamic Modus, bestimmte Drehzahl/Geschwindigkeit. Damit wird z.B. erreicht, dass beim gesetzeskonformen Fahren im Ortsbereich die Klappen geschlossen sind und der Hobel leise ist.


    Die manuelle Steuerung der Klappen, nur der Klappen, ist im Gegensatz zum schon genannten Dynamic Modus nicht zulässig. Genau das dürfte auch Audi damals bekannt gewesen sein. Die entsprechende Prüfung/Gutachten Ingenieure haben wohl gepennt oder ein Gefälligkeitsgutachten geschrieben. Das KBA hat dann das entsprechende Gutachten, wie eigentlich immer, abgenickt, so nach dem Motto, das wird schon seine Richtigkeit haben. Und genau diese Funkion hat Audi in Form der AGA Klappentaste in der Mittelkonsole verbaut. Zulässig wäre dies, wenn noch andere Funktionen parallel geschaltet wären, Dynamic Modus, beim MR die Funktion Sport u.ä..


    Da hat Audi ähnlich wie bei der, ich nenne es mal wohlwollend, Schummel Software bei den Dieselmotoren, wieder einen Bock geschossen.


    Ja, nach Jahren wird ein Fass aufgemacht. Die Behörden mahlen extrem langsam. Ein paar Anzeigen beim KBA und irgendwann werden die wach. Jetzt sind sie wach.


    Am Rande möchte ich noch erwähnen, alle Porsche 911 mit H4 Scheinwerfer, also späte "F" Modelle Bj 1972 und alle "G" Modelle, sowie die 964 er fahren mit einer nicht zulässigen Fernlichtschaltung herum. Ist wohl noch niemand aufgefallen.

    Mir ist auch bekannt wie es dazu kommen konnte. Aber das ist hier ja eher uninteressant und off topic.


    Es gibt von verschiedenen Anbietern interessante Klappenschaltungsmodule, zwar illegal, aber unsichtbar einzubauen. Wenn man damit vernünftig umgeht...


    Ich möchte niemand zu illegalen Handlungen überreden.


    Vorsicht, der Brief/Mail vom KBA ist das geistige Eigentum des Verfassers und daher ist es auch nicht zulässig diesen zu veröffentlichen. Du kannst daraus zitieren oder sinngemäß über den Inhalt hier berichten.

    Aber einfügen, besser nicht.

    "When the first list was being drawn up in the rock and roll book of Genesis, it would have been: In the beginning, God created Pink Floyd."
    -- Rick Wakeman

  • Wenn die Taste nur dafür da ist um das Auto lauter zu machen und das verboten ist, warum dann dieses ganze Theater mit dem Software Update? Einfach die Taste stilllegen und fertig. Im S Modus geht die von alleine auf und in den anderen Modi ist es doch scheißegal. Und wem das eben nicht reicht, der baut sich eine elektronische Klappen Steuerung ein. Aber deshalb gleich eine andere Software aufzuspielen, was macht das für einen Sinn? Überhaupt keinen. Taste stilllegen und fertig. Ich habe die noch nie benutzt.

    Und das ganze Thema mit geänderter Tuning Software wäre damit auch erledigt. Diese hat ja normalerweise keinen Einfluss auf die Klappensteuerung. Zumindest die von APR nicht. Und somit kann die drauf bleiben.

  • Wenn der Weg zu einer legalen Teilnahme am Straßenverkehr nach einer Leistungssteigerung über eine Einzelbetriebserlaubnis führt, ist das KBA nicht zuständig.

    Stimmt. Da hast du Recht

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    -- Rick Wakeman

  • ...

    Vorsicht, der Brief/Mail vom KBA ist das geistige Eigentum des Verfassers und daher ist es auch nicht zulässig diesen zu veröffentlichen. Du kannst daraus zitieren oder sinngemäß über den Inhalt hier berichten.

    Aber einfügen, besser nicht.

    Klär mich mal auf was der Unterschied zwischen zitieren und teilweise einfügen (mit Quellenangabe) ist.

    Ausserdem ist dies die Antwort auf eine Anfrage gemäß "Informationsfreiheitsrechten" eines Bürgers. Wenn diese nicht der Allgemeinheit zugeführt werden darf, dann habe ich unser Demokratiesystem irgendwie falsch verstanden.

    • Offizieller Beitrag

    Die Audi Betrugssoftware für den TTRS wie man sie durchaus nennen kann verändert ja nicht nur die Klappensteuerung sondern entfernt auch das knallen beim starten etc...