Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

  • Hallo zusammen,

    das ist hier der Diskussionsthread zur neuen Feldmaßnahme 30E3 Motorsound Steuerung Update.

    Anscheinend hat sich Audi und oder das KBA dazu entschieden die Motorsoundtaste vom TTRS 8s bis 2018 zu entschärfen.


    Im ElsaWin ist von Audi die Feldmaßnahme schon hinterlegt.


    Weitere Infos werden wohl im laufe der Tage eintreffen.



    ⚠️Zusammenfassung: Stand 11.02.2022⚠️


    Was ändert sich nach dem Update:


    • Auspuffklappen lassen sich nicht mehr öffnen in folgenden Modi
      • Comfort - weder bei Getriebestellung D oder S
      • Auto - Getriebestellung D
      • Individuell - funktioniert ein Öffnen der Klappen nur noch wenn in der Unterkategorie Motorsound 'Dynamic' vorgewählt wird.
      • Nach jedem Neustart des Motors geht jetzt erstmal gar nichts mit den Klappen, egal in welchem Modus man ist oder wie oft man die Taste drückt (bleibt stets in Standard). Erst nach mehrmaligen (meistens reichen zwei) Wechsel des Drive Select Modus ist ein Wechsel in den Soundmodus Sport möglich.
      • Das Knallen/Röhren des Motors beim Start, welches früher öfters (aber nicht immer) zu hören war, scheint jetzt gar nicht mehr stattzufinden. 📍Das Knallen ist durch die geschlossenen Klappen leiser geworden aber noch vorhanden <- Stand 11.02.2022.
      • Vorhandene Tuning Software wird vollständig überschrieben und ist nach dem Update nicht mehr vorhanden. (Inkl. Meldung an Audi, dass das Fahrzeug getunt wurde - Stichwort Garantie-Kulanz)
      • Fahrer von bereits upgedateter Fahrzeuge berichten, dass sich selbst im Individual und Dynamic Modus die Auspuffklappen nach einer bestimmten Zeit wieder automatisch schließen. Diesen müssen dann wieder manuell durch betätigen des Auspuffklappentaster geöffnet werden. <- Stand 23.02.2022 trifft nicht zu.
      • Während der Fahrt auf der Landstrasse bleiben die einmal geöffneten Klappen auch offen und man kann auch zwischen AUF und ZU hin und her schalten. Wenn man aber länger auf ZU fährt (zB nach passieren der Stadtgrenze hab ich auf ZU geschaltet), dann bleibt nach einer Weile (vielleicht 5 Minuten?) die Taste wirkungslos. Wenn man die Stadt verlässt und wieder aufmachen will, geht das erst, wenn der Fahrmodus DYNAMIC erneut ausgewählt und bestätigt wird...
        Ob das auch auf der Landstrasse so ist wenn man eine Weile ZU gefahren ist, hab ich nicht getestet.
      • Grafiken und auch die Homologation für den TTRS. ⚠️ Dem KBA wird hier jede Grundlage zur Durchführung der Maßnahme genommen. <- Für euren Anwalt relevant.


    ⚠️Was kann ich tun?:⚠️


    • Update verweigern! ✋⛔️
    • Fachanwalt konsultieren -> admin lässt sich durch den Rechtsanwalt Weidner aus Regensburg vertreten. Rechtsanwalt Weidner Regensburg - Anwalt mit Spezialisierung auf Vertragsrecht 👨‍⚖️ (es muss quasi jeder für sein eigenes Fahrzeug gegen seinen Händler vorgehen)
    • Was wird an Dokumenten im ersten Step benötigt? (Kaufvertrag, Leasing oder Finanzierungsvertrag, Anschreiben Rückrufaktion seitens Audi)
    • Sämtliche Dokumente/Werbung (Screenshots und PDf´s) in welchen die Funktion Motorsound beworben wurde liegt dem Rechtsanwalt bereits vor.
    • Beschwerde EMail an Audi schicken zusätzlich ggf. per Brief.📩
    • Abwarten was passiert.🥷
    • Auf Lösung von Namenhaften Tunern warten.🕖
    • Diesen Thread laufend verfolgen! 👀
    • Quelle Auto Motor Sport.de: Grund zur Sorge für die Fahrer der Audi TTRS der Baujahre 2015 bis 2018? Nicht zwingend: Die Mühlen des KBA mahlen langsam. Eine Überprüfung der Erfüllungsquote findet in der Regel zum ersten Mal nach 18 Monaten statt. Dann könnte das Amt den Hersteller auffordern, die Halter erneut zu benachrichtigen – was aber zunächst einen nochmaligen, aufwendigen Datenabgleich erfordert. Allein schon aus Kapazitätsgründen wird man auch in Flensburg Prioritäten setzen – und sich auf die "ernsten" Fälle konzentrieren. ❤️👍
    • Auch die Auto Zeitung berichtet über uns und das Problem! Ist der Audi TT RS etwa zu laut?



    🎥 Demo wie sich das Fahrzeug nach dem Update verhält⛔️


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    🎥 Audi TT RS Schallpegelmessungen "Nahfeldmessung"⛔️


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    ++++++


    Anbei ein großartiger Artikel aus der Zeitschrift "Motorpresse.de"

    Der Artikel wurde mir freundlicherweise zur Veröffentlichung durch den Redakteur zur Verfügung gestellt.


    Autor:

    Herr Marcus Schurig

    Chief Editor Sport Auto / Motorsport aktuell

    Email: mschurig@motorpresse.de


    ++++++++++


    Klappe halten? Wo leben wir eigentlich?

    Die hexenjagd aufs Auto geht weiter: mittlerweile werden sieben Jahre Alte autos vom KBA aufs Korn genommen, um sie nachträglich leiser zu machen.


    Nein, wir leben nicht in einer Ba­nanenrepublik. Wenngleich man sich manchmal schon schwer verschaukelt vorkommen kann in Deutschland. Stellen Sie sich vor, Sie hätten einen sieben Jahre alten ­Audi TT RS in der Garage. Richtig, den guten mit dem tollen Fünfzylinder und dem stimmigen Sound. Vor-OPF, Sie wissen schon: kleines Auto, große Klappe.


    Nun, diese Klappe wird nun nachträglich gestopft, und zwar vom KBA (Kraftfahrt-Bundesamt). Unter der Rückrufnummer 3OE3 musste Audi die Besitzer alter Audi TT RS anschreiben, um sie in die Werkstatt zu bitten: Die Motorsoundsteuerung soll mittels Software-Update den Klappenauspuff zum Schweigen bringen. Okay, die Schweige­pflicht gilt letztlich nur im Comfort-Modus, aber trotzdem: Was 2015 ganz offenbar legal war in Deutschland, wird sieben Jahre später für illegal erklärt und muss rückgängig gemacht werden.


    Und wer sich weigert, dem Aufruf zu folgen, dem droht die Betriebsuntersagung für das Fahrzeug. Klappe halten! Vielleicht doch Bananenrepublik? Im Strafrecht gilt in demokratisch verfassten Staaten das Rückwirkungsverbot: Was zum Zeitpunkt der Tatbegehung nicht strafbar war, kann nicht im Nachhinein mit Strafe bedroht werden. Genauso wenig könnte der Gesetzgeber sagen: Für das Jahr 2015 legen wir mal rückwirkend einen Steuersatz von 30 statt 20 Prozent fest, das finden wir besser. Und jene, die 20 Prozent bezahlt haben, müssen nachzahlen. Das Verbot der Rückwirkung ist ein Kennzeichen freiheitlicher Staatsordnungen, es sorgt für Rechtssicherheit. Doch in Deutschland darf man mittlerweile auch hintenherum und hinterher Dinge ändern, zumindest dann, wenn es das böse Automobil betrifft.


    Daraus ergeben sich für deutsche Verhältnisse klebrige Fragen: Waren die betroffenen Audi TT RS der ­Baujahre 2015 bis 2018 etwa nicht zulassungskonform? Hat Audi betrogen? Oder haben sich „nur“ die Regeln nachträglich geändert und werden die Autobesitzer nun in der Folge von einer Bundesbehör­de betrogen? Zumal Rückrufe in der ­Regel ja sicherheitsrelevant sein sollten: Wenn Airbags nicht öffnen oder Bremsen nicht bremsen, folgen wir alle vermutlich gerne einem Rückruf.


    Und was passiert bei TT-RS-Eignern, die eine TÜV-geprüfte Änderung der Motorsteuerung vorgenommen haben? Müssen die jetzt wieder auf Serie um­rüs­ten? Rückwirkend? Nachträglich? Und wer kommt für die Kosten auf? Klappe halten!

  • Zusammenfassung Rückrufaktion 30E3 sowie Servicemaßnahme 26P5:

    Stand: 02.03.2023


    Hallo zusammen,

    da es mittlerweile viele weitere Informationen gibt, möchte hier eine aktualisierte Zusammenfassung schreiben.


    Kurzer Zeitverlauf von dem Rückruf:


    Dezember 2021

    - Rückrufaktion ist erstmalig im Audi System hinterlegt mit dem Code 30E3.


    Januar 2022

    - Erster Brief zur Rückrufaktion 30E3 wurden an die Fahrzeughalter verteilt.


    März 2022

    - Rückrufaktion ist gestoppt, da die erste Version vom Update 30E3 fehlerhaft war.


    Juli 2022

    - Servicemaßnahme Code 26P5 wurde erstmalig im Audi System hinterlegt.


    Februar 2023

    - Zweiter Brief zur Rückrufaktion mit der zweiten Version vom Update 30E3 wurden an die Fahrzeughalter verteilt




    Aufklärung der unterschiedlichen Versionen der Updates:


    Erste Version vom 30E3:

    Wurde vom Dezember 2021 bis vermutlich Ende 2022 eingespielt.

    In dieser Version funktionieren die Klappen mit der Taste nur sporadisch und das Motorsteuergerät hat Probleme mit der Kommunikation zu dem Steuergerät Gateway. Um ein fehlerfreies Verhalten der Klappen zu gewährleisten, sollte die Servicemaßnahme 26P5 zusätzlich beim Händler gemacht werden.


    Servicemaßnahme 26P5:

    Ab Juli 2022 gab es ein Update, damit die erste Version 30E3 nun funktioniert, wie es in den Briefen steht. 26P5 bringt ein Update für das Gateway Steuergerät, welches vorher fehlerhafte Werte bezüglich der Klappentaste bekommen hat. Die Servicemaßnahme 26P5 ist nur für TTRS mit der ersten Version vom 30E3 Update. Nach dem Update sollte die Klappen nun wie ursprünglich angedacht funktionieren.


    Zweite Version von 30E3:

    Ab Februar 2023 gibt es die neue Version vom 30E3. Jetzt funktionieren die Klappen wie es im Brief angegeben wurde, auch ohne das Update 26P5.


    FAQ:


    Q: Welche TTRS Modelle sind betroffen?


    A: Alle Vorfacelift TTRS Modelle von 2016 bis 2018 ohne Ottopartikelfilter


    Q: Wo kann ich nachschauen, ob ich betroffen bin?


    A: https://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/feldmassnahmen.html


    Q: Mein TTRS hat eine Leistungssteigerung/Chip Tuning, was soll ich machen?


    A: Hier sollte der jeweilige Tuner kontaktiert werden und das weitere Vorgehen geklärt werden, ob ein Update ohne Probleme gemacht werden kann.


    Q: Wer übernimmt die Kosten für das wieder aufspielen von meiner Leistungssteigerung/Chip Tuning?


    A: Audi hat das Dokument von dem Rückruf 30E3 aktualisiert und inzwischen die Möglichkeit gegeben, die Kosten für das wieder aufspielen zu übernehmen.

    Hier der Text von Audi:


    Chip Tuning


    Falls für die Durchführung der Rückrufaktion 30E3 ein Zurückversetzen des getunten Steuergerätes erforderlich ist, oder nach der anschließenden Durchführung der Rückrufaktion 30E3 Kosten für das erneute Tuning anfallen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aktionsantrag vergütet werden.

    Kosten für das ursprüngliche Chip-Tuning werden nicht erstattet.


    Die Voraussetzungen für eine Vergütung sind:

    -Das Tuning ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

    -In der Anwendung „Fahrzeugindividuelle Hinweise“ wird ein Gewährleistungskennzeichen für Chip-Tuning (z.B.T23) für das Fahrzeug angezeigt...Folgende Nachweise müssen (für eine mögliche Gewährleistungsprüfung) mit dem Antrag abgelegt werden:

    Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Eintragung der Tuningmaßnahme (Kopie)Rechnung über Zusatzaufwand (Original)


    Q: Ich hab das fehlerhafte erste Update 30E3 bekommen, da meine Klappentaste nicht wie beschrieben funktioniert.


    A: Den Audi Händler anfragen, ob das Update 26P5 für den TTRS verfügbar ist und drauf gespielt werden kann.


    Q: Was wird mit dem Update jetzt genau an der Klappentaste verändert?


    A: Die Klappentaste funktioniert nun nach dem Bild 1*


    Q: Ist der TTRS jetzt leiser als vorher?


    A: Der TTRS ist noch genauso laut wie vorher, lediglich das Öffnen der Klappen per Taste ist nun wie im Brief angegeben.


    Q: Knallt/Blubbert der TT beim Runterschalten/Warmstarten noch?


    A: Ja der TT knallt/Blubbert noch beim Runterschalten/Warmstart, beim Warmstart sind aber die Klappen nun geschlossen


    Q: Was passiert, wenn ich das Update verweigere?


    A: Im zweiten Brief vom Februar 2023 wird darauf hingewiesen, dass bei einer nicht Teilnahme die Betriebsuntersagung veranlasst wird.



    *Hier noch das Bild 1 von der Funktionsübersicht des Updates 30E3:


    Bild1.jpg




    Zum Schluss noch ein Video zu den Funktionen nach dem Update:



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    Dank geht raus an:

    Syccon für den Text von Audi bezüglich der Kostenübernahme des Tunings

    cs_ für das Video von dem Finalen Update 30E3





    Alle Angaben ohne Gewähr

    -TekToniiik 02.03.2023

  • Bei Facebook ist das Thema eben kurz auch aufgeploppt, wurde aber wieder entfernt der Beitrag. Hast Du weitere Infos? Wie wirkt sich so eine Änderung wohl auf Softwarestände wie z.B. APR etc. aus?

    Ob und wie es jetzt weitergeht bleibt abzuwarten.

    Wie es aktuell aussieht sind die 8j1 Kleinserien Modelle von 2016-2016 noch nicht betroffen nachdem einige FIN von den Modellen überprüft worden sind, was aber nicht heißt das die Modelle nicht auch betroffen sind.

    Grade das mit den Softwareständen bei etlichen Tunern ist ein interessantes Thema und den ganzen Klappensteuerungen von CETE/ASR.

  • Ich habe Klappensteuerung und APR Software. Mein VAG Partner weiß das auch. Sollte das Update Pflicht sein beim nächsten Service, fahre ich einfach zu APR und lasse da wieder ändern. Ich sehe da kein Problem. Die APR Software ist Bestandteil des Gutachtens und eingetragen. Demnach ist das Fahrzeug nicht mehr im Serienzustand und das Update nicht durchzuführen.

  • Hallo zusammen,
    die Vorstellung steht leider noch aus, folgt jedoch!

    Wollte dennoch hier mal mein Kenntnisstand teilen.
    War gestern beim Freundlichen (TTRS BJ2016) und da wurde mir das gleiche angekündigt und dass es verpflichtend sei.


    Resultat, aufgrund einer Fehlermeldung konnte das Update nicht aufgespielt werden, es hieß es Bedarf noch weiterer Klärungen mit Audi + Verbraucherschutz und man melde sich in den kommenden Wochen bei mir.


    Wäre Interessant zu wissen ob dies eine Auswirkung auf die ASR Steuerung hat.

  • Moin,

    Bei einen Update seitens Audi ist jede (Tuning Software) anschließend weg.

    Es bringt auch nichts vorher zum „Tuner“ zu fahren und seinen „Software“ stand zu “sichern”…..

    Der Softwarestand kann danach so nicht einfach wieder “drüber geschrieben “ werden…..

    Ganz einfach ausgedrückt sind die “Schubladen “ im Steuergerät, wo die “Datensätze “ drinn liegen “neu” verteilt…..

    D.h. also neu abstimmen…..

    Oder Update nicht machen….
    Wenn es zur Pflicht wird…… geht danach nur neu abstimmen…..

    Das war beim “Dieselskandal” das gleiche…..

    Munter bleiben 😜👍

  • Manchmal fragt man sich, ob die nichts Sinnvolles mehr zu tun haben, wenn sie sich an wenigen Autos abarbeiten, die draußen herumfahren. Da bin ich ja mal gespannt, wann ein Brief vom KBA kommt. Ohne Rückruf keine Pflicht.

  • Mit dem Gummistück war angeblich Sicherheitsrelevant. Im Audizentrum durften die Fahrzeuge ohne diese Maßnahme durchgeführt zu haben, nicht rausgegeben werden. Ein Softwareupdate ist nicht sicherheitsrelevant. Kann man somit ablehnen. Ich würde mir da keine Gedanken machen. Über die APR Software kann man auch nicht einfach so drüber bügeln. Da müsste eine Fehlermeldung in ODIS kommen, damit niemand unvorsichtig ein Steuergeräteabgleich macht. :)

  • … nicht Sicherheitsrelevant ist richtig, aber wenn es kommt und man es nicht macht ist das kein Problem, im Moment.

    Aber wenn es soweit ist das die nächste HU ansteht, und es nicht gemacht wurde, der TÜV Prüfer es merkt…., und dann, keine Plakette!!!!

    Ist beim Dieselskandal das gleiche gewesen….

  • Das Auto wurde so beworben, zugelassen und verkauft. Es ist der Nutzer, der die Taste drückt, es ist Eigenverantwortung, keine unerlaubte Lärmbelästigung zu verursachen. Ich schließe beispielsweise immer die Klappen, wenn ich in Ortschaften unterwegs bin.

    Jetzt will man ernsthaft technisch eingreifen, damit nur noch in Dynamic die Klappen auch bei Teillast offenbleiben? Nicht einmal mehr unter Individual? Lächerlich und schäbig. Wer Lärm machen will, fährt dann eben nur noch in Dynamic. Viel erreicht. Vor allem Kunden vor den Kopf gestoßen. Die schauen dann wehmütig anderen Sportwagen hinterher, bei denen das KBA nicht so hinterher ist. Aber wahrscheinlich hat der VW-Konzern selbst verschuldet, dass man hier besonders genau hinsieht. Siehe Abgasskandal. Alle haben Dreck am Stecken, VW wurde erwischt und an das Kreuz genagelt.

  • Es hieß doch schon vor ca. 2 Jahren, daß die Klappensteuerung umprogrammiert werden muss.

    Es gab sogar ein Schreiben ( ob echt, oder Fake), daß Audi Fahrzeuge, die angekauft werden, vor dem Wiederverkauf umgerüstet werden müssen.

    Das erste Schreiben habe ich vorliegen, von "werden muss" steht da noch lange nichts. Entweder wird es angeordnet (Tatsächlich Pflicht) oder eine freiwillige Maßnahme, was bis jetzt noch keiner weiß. Der Brief war eine reine Information seitens Audi die sich damit aus der Verantwortung ziehen.

  • Mal ne blöde Frage :).


    mein TTRS ist ja HGP getunted. Meines Wissens kommt Audi da gar nicht mehr ins Steuergerät. In da eingetragen, auch legal zu fahren!


    SOLLTE das jetzt zur Pflicht werden, wer zahlt mir das Tuning?! Soweit ich das weiß, muss Audi das dann übernehmen, oder?

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8


    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

  • Guten Morgen,

    Audi kommt da immer drauf, wenn der Hersteller ein Update “aufspielt” wird nicht der vorhandene Datensatz geändert, sondern es kommt ein komp neuer Datensatz drauf. ( darum das mit den Schubladen aus meinem Post vorher )

    Und dem Hersteller ist es total egal ob der Kunde da was anderes drauf hat, im Gegenteil, da wird sogar ein Eintrag in die Historie gemacht das die Software ilegal ist…..

    Und für den Hersteller ist jede Software illegal, egal ob eingetragen oder nicht.

    Es sei denn, die Software ist vom “Hauseigenen Tuner”

  • Nachtrag:


    hab grade mal im ERWIN geschaut. Da steht es auch drin mittlerweile.


    bei mir ist ja net nur bissel Software gemacht, sondern Ansaugung etc. Von HGP verändert. Audi kann doch da net im Ernst einfach ein Update „drüberbügeln“ (was die glaub ich so einfach eh nicht können!) und zum Kunden sagen: „dann musste halt zum Tuner fahren, der das wieder neu aufspielt!“. Zumal ja auch das Getriebe, bzw. die Software abgestimmt ist. Das Tuning ist eingetragen und LEGAL, somit auch von TÜV abgenommen!

    Ich glaube nicht, dass es mein modifizierter Karren so lustig findet, mit „falscher“ Software 250 km zu fahren….


    EDIT: die Software ist ja nicht illegal! Ist ja eingetragen, somit sollte auch dem KBA die Leistungssteigerung „bekannt“ sein! Ob Audi das vermerkt, ist nur reichlich Rille somit!


    oh man. Trotzdem schöne Weihnachten euch allen!

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8


    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

  • Diese 🐖 Bande!

    allerdings!!!


    aber im Ernst, vielleicht hat einer ne rechtliche Einschätzung!


    Beim Dieselskandal wurde „geschummelt“, da ging es um andere Dinge als bei nem Knopf für ne Klappensteuerung! Sinngemäß steht im ERWIN „…damit die Lautstärke den Vorstellungen des KBA entspricht“. VORSTELLUNGEN haben damit ja nix zu tun… wie cs_ schon sagte: den Knopf drückt der Mensch, der da drin sitzt, da kann mein Auto nix dazu.


    Zurück zum rechtlichen: Ich hab da richtig Kohle in die Modifikationen gesteckt, wohlgemerkt mit TÜV, Eintragung etc. Somit fahre ich mit der geänderten (für Audi ILLEGALE) Software und eben NICHT Serie! Aber ich fahre LEGAL, mit der derzeitigen Software! Kann das KBA nun sagen: „Tja, Pech, du musst jetzt wieder Audi-Software fahren“ (somit theoretisch ALLE EINTRAGUNGEN rückgängig machen!!!), es aber ohne Rückbau der Hardware mit Sicherheit zu nem Defekt führen würde?! Ich hoffe, dass irgendwer hier jetzt einfach „nein“ sagt, damit ich an Weihnachten net Amok laufe ;)

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8


    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

  • Moin moin

    Wenn eine Leistungssteigerung vorliegt die eingetragen ist ( wo die Software auch dazugehört) kann man dieses auch sofort sehen wenn man ein Diagnosegerät anschließt ( zb VCDS ), dann steht in der in der Kennung sofort zb APR bla bla bla drinn.

    In diesem Fall wird wohl von seiten des Herstellers abgebrochen, bei Software die nicht “erkennbar “ ist wird drübergeschrieben.

    Bei der zb festgestellten APR Software geht sofort vom Hersteller Zentralrechner eine Mitteilung an das KBA raus mit dem Verdacht auf Manipulation, KBA prüft das dann, wenn was eingetragen ist bekommt der Fahrzeughalter eine Mitteilung das sein Fahrzeug nicht mehr den “Regularien” entspricht und er innerhalb einer Frist dafür zu Sorgen hat das es den Vorschriften entspricht, natürlich mit Amtlichen Nachweis.

    Alle anderen die aufgefallen sind und nichts eigetragen haben….., da kommen die Beamten und stellen sicher, ab da dann ganz großes Kino……

    Frohe Weihnachten 👍


    By the way:

    Zu verdanken haben wir das den “speziellen Kunden” die mit ihren “Santander” finazierten “Bimserkarren” wild “ballernd” durch die Gegend bügeln…… um sich vor den “Damen” zu profitieren…..