Erfahrungsbericht: Umbau Original AGA bei ASG-Sound

  • Bei mir wurde nur der Auspuff verändert, ich wollte nur etwas mehr Sound.
    Also keine Leistungssteigerung.


  • :GBeitrag
    Ehrlich gesagt hab ich mir da noch keine großen Gedanken darüber gemacht :denken: , aber ich denke man findet für alles einen Käufer.
    Und so gra­vie­rend ist der Eingriff nicht, ich denke auch mal das es viel garnicht bemerken würden solange der Sound nicht zu extrem ist.


    O.K. Musst du ja auch nicht ;)
    Bzgl. "gar nicht bemerken", wäre ich da beim Verkauf vorsichtigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn du soetwas verschweigst. Du verkaufst schließlich wissentlich einen Wagen ohne ABE.

    • Offizieller Beitrag

    Ja sorry .... Das mit nur dem Auspuff hatte ich überlesen. Wie wärs mit nem soundfile?

  • Hab leider nicht die Möglichkeit ein guten Soundfile aufzunehmen. :/


    @ T8Force


    Da hast du natürlich Recht und ich würde das auch nicht verschweigen, wenn ich mir ein Fahrzeug kaufen würde, wollte ich ja auch das der Verkäufer ehrlich zu mir ist.
    Da der TT noch ziemlich neu ist denke ich auch jetzt noch nicht an den Verkauf, das dauert noch. ;)
    Und wenn muss halt irgendwann mal ein neuer Endtopf ran. 8)

  • Der Umbau ist von außen nicht zu sehen. Somit bleibt es immer ein "original ESD". Ich war selber schon mit dem TTS und dem ASG Umbau beim TÜV. Der hat nicht ein Wort darüber verloren. Was den mehr interessiert hat, waren die 19" Räder, weil die normalerweise nicht serienmäßig sind. Nach kurzem Check in seinem "Prüfungs PC Terminal" hatte er auch diese gefunden.
    Bei einem Verkauf würde ich natürlich den Umbau angeben. Aber ich denke, das sich hier kein Käufer daran stoßen wird, wenn der Sound besser ist. Im Gegenteil. Ich habe während meiner 3,5 monatigen Suche nach einem RS die Erfahrung gemacht, das gut getunte TT 's ruck zuck verkauft waren. Ich würde mir da keine Gedanken machen.

  • Also TÜV/HU ist überhaupt kein Problem nach so einem Umbau
    genauso wenig wie Polizeikontrollen - es sei denn man hat die AGA komplett leergeräumt.


    Dann haste natürlich auch mit TÜV und Steuerbehörde ein Problem wenn du ohne Kats rumfährst.
    Auch ein Wiederverkauf steht nichts im Wege.


    Die Anlage ist und bleibt äußerlich ja Original.
    Und bevor man den Versicherungsschutz verliert ..... was soll da bitte schön passieren ?


    Wer prüft nach einem schweren Unfall die AGA ?
    Also T8Force /Robert alles kein Problem. :thumbup:

  • Hallo Dirk,


    ich verfolge das Thema TTS Auspuff und Soundoptimierung schon seit längerem da ich kurz vor dem Kauf eines 2.0 TFSI stehe und mir die Anlage des TTS nachrüsten möchte. Ursprünglich wollte ich dieses in Kombination mit einer Downpipe und 200Zeller Kat gemeinsam eintragen lassen aber mir wurde jetzt schon von 3 Tunern davon abgeraten da die Downpipe ein Problem darstellt. Beim Eintragen des TTS Auspuffs scheiden sich die Geister, da er ja theoretisch nur für den TTS zugelassen ist. Einer meinte es ist kein Problem und mit 80€ für ne Geräuschmessung erledigt, der Nächste sagte vergiss es das kostet ein paar Tausend... Eine weitere Antwort war ob ich spinne mir sowas einzutragen zu lassen und dass es völlig unnötig sei....


    Als Alternative zur Downpipe habe ich jetzt mit Spannung dieses Thread verfolgt und überlege mir nun anstatt der Downpipe den TTS Auspuff "herrichten" zu lassen. Danke nochmal an dieser Stelle für den Threaderöffner!!!


    Ich würde gerne etwas zu deiner Aussage sagen:
    [quote='TTRS360','http://tts-freunde.de/forum/index.php/Thread/4698-Erfahrungsbericht-Umbau-Original-AGA-bei-ASG-Sound/?postID=223657#post223657']Also TÜV/HU ist überhaupt kein Problem nach so einem Umbau
    ...
    Die Anlage ist und bleibt äußerlich ja Original.
    Und bevor man den Versicherungsschutz verliert ..... was soll da bitte schön passieren ?
    Wer prüft nach einem schweren Unfall die AGA ?


    __________________________________________________________________________________________________________________________________
    Bist du dir da sicher? Ich fahre alle meine PKW nur mit Vollkasko und ging bis jetzt immer davon aus dass so Spielereien wie Auspuff ohne ABE zum Erlischen der Betriebserlaubniss führen und dass DEFINITV ein Gutachter einen Blick unter dein Auto wirft nach einem Unfall und genau auf solche Sachen schaut und die Vollkasko da rabiat ist (auch wenn ein zu lauter Auspuff ja keinen Unfall verursacht). Da ich noch keinen Unfall hatte ist jetzt meine Frage welche Erfahrungen du (und natürlich auch der Rest hier) in der Hinsicht schon gemacht hast. Theoretisch führt nämlich auch die hier genannte AGA Optimierung dazu dass die Betriebserlaubniss erlischt, da sie das Auspuffgeräusch verändert bzw. lauter macht.


    Gruß,
    Matze


  • Hallo Matze,
    ich versuche mal auf deine vielen Frage einzugehen.


  • nicht eingetragene AGA kann nur blöd werden bei einer Polizei Kontrolle.


    -> beim TTS Auspuff muss der Polizist also genau wissen, dass dieser Auspuff nicht an den TT gehört und eingetragen sein muss.


    Bei einem unfall gibt's trotzdem Versicherungsschutz, der Auspuff müsste schon
    schuld am unfall haben für eine Regressforderung.

  • Also was so einen Gutachter angeht und den Fall, dass dieser ein beispielsweise verunfalltes Fahrzeug begutachtet,
    so kann dieser das Fahrzeug zunächst ja auch nur erstmal optisch betrachten und abgleichen, ob alle verbauten Teile
    eingetragen sind bzw. eine jeweilige ABE dazu vorliegt oder es sich ohnehin ausschließlich um Serienteile handelt.


    Wenn man jetzt mal das Beispiel mit der AGA aufnimmt:


    Fall 1: nachgerüstete AGA, alles eingetragen und abgenommen --> gar kein Problem
    Fall 2: nachgerüstete AGA, keine Zulassung --> Problem, resultiert zumeist in Richtung Schuld / Teilschuld


    Nachteil am Beispiel dieser Fälle ebenfalls, dass man bei erster Betrachtung (ein Gutachter in jedem Fall) erkennt, dass
    es sich um ein nachgerüstetes Bauteil handelt und demnach natürlich auch gecheckt wird, ob alles schön zugelassen /eingetragen
    ist oder eben nicht.


    Wenn wir jetzt mal das Beispiel mit der umgebauten Original-AGA nehmen (durch ASG oder wen auch immer), so handelt es
    sich nach dem Umbau ja offensichtlich immer noch um ein Originalteil, welches innerlich durch bauliche Veränderungen
    modifiziert wurde. Also folglich kein Originalteil mehr, äußerlich aber natürlich überhaupt nicht festzustellen.
    Im Falle eines bestimmten Verdachts kann so ein Gutachter natürlich auch veranlassen den ESD (als Beispiel) öffnen
    zu lassen und dann würde natürlich auch er feststellen, dass da etwas nicht stimmt und es würde sich wieder so
    verhalten wie in Fall 2. (Es sei denn man hat auch diese Veränderung abnehmen und eintragen lassen, ganz klar.)


    Ich persönlich frage mich da allerdings welche unglückliche Verkettung von Zufällen dazu führen sollte, dass so ein ESD
    im Nachgang eines Unfalls geöffnet und geprüft wird. Meiner Meinung nach eher sehr sehr unwahrscheinlich...

    seit 09/14: Audi TT RS Coupé, Sepangblau Perleffekt
    davor: BMW M5 E60 & BMW 318i Touring E46 / Skoda Fabia 1.2 TSI
    davor: Audi TT 3.2 V6 Coupé
    davor: BMW 320td Compact E46
    davor: Golf III 1.4

  • Kfz + nicht zugelassene Teile = Betriebserlaubnis des Kfz erlischt


    Natürlich ist der Auspuff nicht Schuld, die nicht mehr vorhandene Betriebserlaubnis ist hier der springende Punkt,
    egal durch was sie begründet wir.

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  • Ja, dieser Irrtum wird gerne verbreitet und von den Versicherungen gerne gehört im Netz.


    Mal ein übertriebenes Beispiel:


    du hast eine Birne ohne E-Prüfzeichen verbaut.
    jetzt fährst du gegen einen Lastwagen und der verliert seine Ladung blablabla schaden 500.000 EUR.


    Meinste die versicherung ist von der leistung befreit oder kann dir eine teilschuld geben wegen einer Birne?
    ganz bestimmt nicht :)


    es muss eine Kausalität bestehen!
    bei einem Auspuff kann sowas Eigtl nicht vorkommen.


    Fährst du mit nicht zugelassenen bremsbelägen und bremst nicht richtig, könnte man ggf. Feststellen, das der Unfall genau wegen dieser
    beläge entstanden ist. dann wirds unangenehm!

  • [...]Gründe für das Erlöschen | Hauptursache für das ist die Vornahme von Änderungen am Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung (§ 19 Abs. 7) erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden. Dies allein genügt aber noch nicht zum . Hinzu kommen muss noch, dass durch die Änderung die Fahrzeugart geändert wird, in der Folge dieser Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht oder durch die Änderung eine Verschlechterung des Abgas- und/oder des Geräuschverhaltens eintritt.[...]


    (Quelle: http://www.autoflotte.de/erloe…ebserlaubnis-1577467.html)


    Natürlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und es muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Betriebserlaubnis (BE) wirklich erloschen war zum Zeitpunkt des Unfalls.
    Das bedeutet übersetzt: Du darfst nicht am Straßenverkehr teilnehmen! Bei Abschluss der Versicherung unterschreibst du dafür, dass du mit einem zugelassenen Kfz
    am Verkehr teilnimmst und nicht mit einem ohne BE. Steht garantiert auch in deiner Police.


    Was dein Beispiel angeht, kann man sicherlich auch hier Kausalitäten interpretieren, insofern die nicht zugelassene Birne auffällt. Gehen wir mal davon aus sie
    fällt auf. Hier müssten ausführlich alle Zusammenhänge geprüft werden, um festzustellen inwieweit dadurch zum Unfallhergang beigetragen wurde, z.B.:
    - hat die Birne einen ausreichenden Bereich ausgeleuchtet? (weniger als original oder mehr)
    - passierte der Unfall vielleicht nachts?
    - wurde der LKW aufgrund der falschen Birne zu spät oder nicht gesehen?
    etc...
    Das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen, Fakt ist und bleibt aber: BE erloschen und das Fahrzeug hätte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Verkehr teilnehmen
    dürfen, weil durch den Gebrauch falscher Leuchtmittel (deren Funktion oder Nicht-Funktion) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann!


    Ein weiteres anschauliches Beispiel kann man hier nachlesen: http://www.juraforum.de/forum/…durch-teileeinbau.461592/

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  • P.S.: Will mich jetzt auch hier nicht battlen oder dergleichen. Jeder Fall steht für sich und ist individuell zu prüfen, Pauschalaussagen kann man nicht wirklich
    treffen ob wer, wann und wie viel zahlt oder auch nichts. Dennoch bewegt man sich auf sehr dünnem Eis und es muss nicht aber kann ins Auge gehen.
    Auch vor Gericht stehen die jeweiligen Gesetze zwar schwarz auf weiß, dennoch muss man schauen in welche Richtung man sie interpretiert.

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