Erfahrungsbericht: Umbau Original AGA bei ASG-Sound

  • das ist doch ein Fake oder?


    wundert mich dass in NRW die AFD so schlecht abgeschnitten hat, ahja, wurde ja bei der Stimmenzählung gemogelt.


    Was lernen wir daraus?
    Mustafa+AMG= Schulden, polizeilich bekannt wegen Diebstahl + Kreditkartenbetrug. Statt den Wagen zu pfänden sollte man den ***** in die nächste Transall und ab nach Ostanatolien...



    BTW: Stüber Auspuffanlagen und TÜV...... :thumbup:

    Gruß,


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    schxxss auf TÜV, die haben eh keinen Geschmack

  • Ich habe da durchaus eine ganz andere Meinung... aufgrund eigener Erfahrung
    Es ist absolut richtig, etwas gegen die völlig entfesselten Raser in und um Köln zu tun, schließlich gab es 3 unschuldige Tote in den letzten Jahren! Aber wie man unter anderem in Köln dagegen vorgeht und welcher Mittel sich man bedient... das sprengt m. M. nach alle Grenzen!
    Ich beschleunigte 1xzügig mit entsprechendem Sound auf einer Nebenstrasse in der City und 1x auf den Ringe stadtauswärts zwischen zwei Ampeln bis auf ca. 40 km/h...die Motorrad Cops (Sondergruppe "Rennen") standen irgendwo, hatten dies vermutlich noch nicht einmal richtig gesehen, eher gehört... Es folgte das volle Programm, einschließlich eines Herrn, welcher fast 10 Min nicht nur um ums Auto lief, sondern auch noch so gut wie unter diesem lag... Erkenntnis, keine Feststellung unerlaubter Veränderungen. So weit, so gut!
    Anschliessend wurde mir mitgeteilt, ich wäre jetzt in ihrer Raserkartei. Zudem wurde eine Anzeige gefertigt... Nicht angepasste Geschwindigkeit


    § 3
    Geschwindigkeit(1) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. 2Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. 3Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. 4Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. 5Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.


    (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.


    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.


    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen


    1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,2. außerhalb geschlossener Ortschaftena) füraa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowiedd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,80 km/h,b) füraa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowiecc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,60 km/h,c) 1für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t


    100 km/h.


    2Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. 3Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.(4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.


    Und dies auf einer innerstädtischen Strasse, 4 spurig, links Parkbuchten, dahinter Bürgersteig, rechts 10m breiter Pflanzstreifen mit Gebüsch und Bäumen, dahinter so was wie Fußgängerzone. Man benutzt hier also den Paragraph 3 um gegen unliebsame Autofahrer vorzugehen. Mir bekannte Polizisten aus anderen Bundesländern konnten es nicht glauben und mussten darüber lachen. M.M. nach...wenn dieser Paragraph so auszulegen ist, bzw. man ihn so benutzen (zweckentfremden) kann, dann kann man sich auch auf ne Autobahnbrücke stellen und jedem der annähernd 200 fährt einen Punkt und 100 € aus Auge drücken.


    Letztendlich ging es vors Gericht, der eine Polizist erschien nicht, der andere konnte sich (aufgrund der Vielzahl solcher verfolgter Fälle) überhaupt nicht erinnern, geschweige wo und wie er gestanden bzw. er das Ganze registriert hatte und das Verfahren wurde eingestellt.

    "Junge, kannst du deiner Oma bitte mal den Sitz vorstellen?!"
    "Aber klar doch Oma! Oma, Recaro. Recaro, Oma."

  • In dem Video gehts doch garnicht mehr um die eigentliche Sache Strassenverkehrsordnung sondern um 2 dumme Menschen, die sich allem widersetzen uns sich nicht anpassen können.
    In anderen Ländern muss man sich Gottseidank nicht mit sowas rumschlagen.Ich war am WE auf Malle am Ballermann.Da meinten auch so 2 Spacken die könnten wie in Deutschland da rum diskutieren und haben ratz-fatz mit dem Knüppel eine drüber bekommen.
    Irgendwie gefällt mir Spanien.Manchmal kann man von anderen Ländern auch lernen.

  • Ja klar kanns jedem nicht Fahrer scheissegal sein wir haben in Deutschland keine Halterhaftung.


    Selbstverständich gibt es in Deutschland eine Halterhaftung. Zum Beispiel bei Verstößen im ruhenden Verkehr. Falschparken etc.


    Was hat das jetzt alles mit ASG Umbau zu tun? :denken:

  • Auch nicht wenn du nachweisen kannst dass du nicht dort geparkt hast.


    Nix ausser das das man mal wieder alle in einen Topf steckt. Raser, Tuner, Ausländer, Kreditbetrüger, Steuerhinterzieher, Fitnessstudiogänger, ....

  • Auch nicht wenn du nachweisen kannst dass du nicht dort geparkt hast.


    Wie willst du nachweisen, das du dort nicht geparkt hast, wenn die Politesse ein Foto mit Urzeit und Datum von deinem Fahrzeug hat? Hier greift immer die Halterhaftung. Egal wer das Fahrzeug gefahren hat.


  • Wie willst du nachweisen, das du dort nicht geparkt hast, wenn die Politesse ein Foto mit Urzeit und Datum von deinem Fahrzeug hat? Hier greift immer die Halterhaftung. Egal wer das Fahrzeug gefahren hat.


    Naja wenn du nachweislich nicht vorort bist, oder das Fahrzeug nicht führst. zB. In Ort A nen Termin hast der bezeugt das du da warst (nein nicht die Kneipe nebenan) und das Auto aber zur gleichen Zeit in Ort B parkt. Oder du das Fahrzeug in der Werkstatt abgegeben hast.
    Ist doch beim Blitzerticket genauso, bekommt auch erstmal der Halter....


    Dabei musst du nicht einmal nachweisen wer gefahren ist, bekommst im Zweifelsfall aber ein Fahrenbuch.

  • Blitzen ist doch nicht das gleiche. Das ist kein ruhender Verkehr. Hier muss der Fahrer ermittelt werden. Im ruhenden Verkehr gilt das nicht. Wenn das Fahrzeug dort gestanden hat, bekommt der Halter die Rechnung. Ob er das bezahlt oder der eigentliche Fahrer ist egal. Letztendlich haftet hier der immer Halter. Da nützt dir auch kein Werkstatttermin was.


    Und nun zurück zum Thema...