Kaufberatung AUDI TT - Budget max. 25.000 €

    • Offizieller Beitrag

    Billiger erhöht die Risikobereitschaft ?( Wie bereits empfohlen, überlege Dir wo und von wem Du kaufst ;)

  • Hey Leute,
    habe heute "mündlich" am Telefon endlich meinen Audi TT in Delphingrau gekauft. Zeitgleich schickt mir ein anderer Händler, mit dem ich über eine mögliche Finanzierung gesprochen habe Bilder etc. vom damals inserierten Wagen, der dann zwischenzeitlich nicht mehr bei www.mobile.de zu finden war.


    Frage: Wenn man schon über eine Finanzierung spricht (am Telefon) und nichts unterschrieben hat, ist da ja noch lange nicht ein Kaufvertrag, oder ?

  • "hab Sie angerufen aber nicht erreicht und leider kam kein Rückruf von Ihrer Seite. Der TT ist natürlich nicht in mobile zu finden da ich den Wagen an Sie verkauft habe. Sie haben doch von mir die Verträge erhalten. Ich gebe das Auto wieder frei, wäre aber über eine frühere Mitteilung Ihrer Endscheidung schon froh gewesen, da ich davon ausging das wir uns Handelseinig sind."


    Alles sehr komisch, ich wollte lediglich ein Angebot über eine Finanzierung erhalten, er ging davon aus das wir uns einig wären... Habe heute auch erst Bilder vom Wagen erhalten.

  • lass dich doch von sowas nicht verunsichern. Normalerweise löscht jemand nicht mal eben schnell sein Inserat wenn nicht Handschlag drauf, oder Vertrag unterzeichnet ist.
    Ein kurzes Telefonat ist noch keine 100% Zusage.

  • Ich habe es damals so gemacht. Wir haben einen Kaufvertrag ausgefüllt, dann per Mail geshcickt und der Verkäufer hat unterschrieben und zurückgefaxt und auch genau andersrum als Käufer unterschreiben.
    Somit war es rechtsgültig, es stand noch die Klausel dirn: "Der Kaufvertrag wird ungültig, wenn das Auto nicht den angegebenen Zustand entspricht"

  • Ich werde diese Woche den Zulassungschein erhalten & das Auto anmelden, mündlich wurde bereits soweit alles besprochen!
    Da Käufer/Verkäufer 500 km entfernt voneinander wohnen, ist natürlich eine Probefahrt schwierig.


    Ich kaufe direkt bei einem Audi Händler (Audi Oldenburg) und habe das 10 Tägige Umtauschsrecht... Da dürfte doch eigentlich nicht´s schiefgehen, oder ?

    • Offizieller Beitrag

    Bei mir waren es auch knapp 400 km bin trotzdem hingefahren und hab eine Probefahrt gemacht.
    Sich persönlich einen Eindruck vom Autohaus und dem Fahrzeug machen gefällt mir einfach besser aber das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hatte gar nichts unterschrieben!

    Na also dann hast Du auch keinen rechtsgültigen Kaufvertrag an der Backe. Wenn Du über Fax oder Email unterschrieben hättest, hättest Du sogar noch 14 Tage Widerrufsrecht, hatte mir zumindest ein Verkäufer bei Audi mal so erklärt.

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / Scrambler 1200XE (Die Drecksau)🤗

    M1000XR Competition (Der Reiseflieger) coming soon 8o

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

  • in der regel gilt, dass mündliche verträge genauso rechtswirksam sind. dieses gebräuchliche "ich hab nichts unterschrieben" ist ein "relativer" irrglaube. im endeffekt wirds aber dann schwierig einen mündlichen vertrag zu beweisen, speziell bei einem telefonat bei dem es keine zeugen gibt ;) dazu kommt, dass du ja (so wie ich deine aussagen deute) absolut nichts in der hinsicht geäussert hast.
    also keine sorge, du hast keine zwei autos an der backe ;)

  • Und selbst wenn man irgendetwas mit denen schriftlich vereinbart hätte, so kam der Vertrag grundsätzlich nur per Fernkommunikation zu Stande und kann daher normalerweise gemäß Fernabsatzgesetz binnen 14 Tagen widerrufen werden - ohne Angabe von Gründen.


    Denn weder die Vertragsparteien, noch der Vertragsgegenstand waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am selben Ort anwesend. Daher konntest Du Dich ja auch gar nicht vom ordnungsgemäßen Zustand des Verkaufsgegenstandes überzeugen und irgendwas findet sich ja dann doch vor Ort immer noch.


    Zudem MUSS ein Verkäufer Dich vor Vertragsabschluss über Deine Rechte zum Widerruf bei Fernabsatzgeschäften aufklären und Dir die Bedingungen schriftlich geben.