Die verkaufen das ja mit dem entsprechenden Hinweis. Ich denke, damit sind die raus.
Nö überhaupt nicht.
Kann ein Vertriebsverbot für nicht genehmigte Fahrzeugteile durch einen Hinweis auf die fehlende Zulassung umgangen werden? Nach derzeitigem Stand der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung: nein! Nicht nur das Kraftfahrtbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde ist der Auffassung, dass es zur Umgehung der Verbotswirkung nach § 22a Abs. 2 StVZO nicht ausreichen kann, beim Anbieten von Fahrzeugteilen ohne Prüfzeichen Hinweise wie "...nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO" oder ähnliche Formulierungen für das Feilbieten zu gebrauchen.
Dieser Auffassung haben sich mehrere Oberlandesgerichte angeschlossen (s. OLG Schleswig, 04.06.1987 - Az. 1 Ss OWi 218/87), OLG Hamm, Urteil vom 30.08.2012 – Az. I-4 U 59/12; OLG Köln, Urteil vom 20.02.2015 – Az. I-6 U 118/14).