Schau mal ein paar Infos
Beiträge von TT-Eifel
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Kann es ein, dass sich durch das Update dann die Typschlüssel und der Herstellerschlüssel ändert? Hab gerade von meiner Versicherung ein schreiben bekommen, dass sich meine Versicherung ändert, weil der Typschlüssel sich von (J ABS auf (J AAD und der Herstellerschlüssel von 7967 auf 1860 geändert hat?
Lustigerweise hat sich auch das zulässige Gesamtgewicht von 1840 auf 1828 kg geändert?
Dann ist es natürlich logischerweise auch ganz einfach alle nicht aktualisierten Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen ...
Ich weiß nicht wie deine Versicherung darauf kommt.
Wenn das so wäre dann ist deine Zulassungsbescheinigung Teil I und II falsch und müsste berichtigt werden.
Das glaube ich nicht.
Die Fahrzeuge werden nach FIN zurück gerufen.
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Die betroffene Datei "FranceNorthWest_AdvancedMap2D.psf" ist 11.842 groß.
Ich habe ja das Update schon länger drauf aus anderer Quelle und gerade mal geschaut.
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Hier, in diesem Fall, wäre es vermutlich nur genau die eine Frage: "wurden sie von Audi zum Update aufgefordert und auf die Konsequenzen der Zwangsstilllegung hingewiesen, falls sie dem nicht nachkämen?". Die Antwort müsste natürlich "ja" lauten, bzw. "ja, mehrfach", und damit bereits wäre das Verfahren beendet, und zwar sofort.
Hier in dem Fall ist es ja so, dass die Besitzer nicht nur darauf hingewiesen wurden.
Sondern bei Audi auch erklärt haben , dass sie dem Rückruf nicht folgen wollen, was Audi natürlich auch in seinen Unterlagen vermerkt hat.
Da könnte man dann schon Vorsatz unterstellen.
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Um die Verwirrung zu beseitigen:
Bisher gibt es eben keine konkrete Frist. Der Hersteller formuliert ganz bewusst so:
Der 31.01.2024 ist aber der Stichtag, an dem das KBA den Hersteller aus seiner Verantwortung entlässt.Wie geschrieben kommuniziert das KBA natürlich nicht mit den betroffenen Haltern, aber die Zulassungsstelle muss das sehr wohl tun:
§5 FZV:(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so kann die nach Landesrecht für die Ausführung dieser Verordnung zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Die möglichen Maßnahmen sind Verwaltungsakte über die die betroffenen Halter natürlich vorab durch die Behörde selbst zu informieren sind. Jeder Bescheid hat dann eine Rechtsbehelfs- und auch eine Rechtsfolgenbelehrung. Ohne die Möglichkeit zu rechtlichem Gehör können die keine Wirkung entfalten.
Die Zulassungsstelle leitet auch nix "direkt weiter zur Schmiere" - im Worst Case fordert sie nach der Betriebsuntersagung auf, Schilder und Zulassung vorbeizubringen. Wer bis dahin tatsächlich untätig war, muss aber mit Besuch rechnen.
Es muss im Mittelteil also schon noch ein bisschen was passieren. Ob es sich lohnt, das so weit auf die Spitze zu treiben, steht aber auf einem anderen Blatt.Du reimst dir da was zusammen.
Natürlich erlässt der Hersteller keinen Verwaltungsakt, sondern das KBA.
Das KBA hat auch dem Hersteller die Anschriften zu dem Zeitpunkt des Rückruf zur Verfügung gestellt.
Der von dir geforderte Verwaltungsakt hat das KBA angeordnet der Hersteller ist nur Erfüllungsgehilfe.
Dann hat das KBA alle FIN die zu dem Zeitpunkt zugelassen waren, mit eine Datum versehen ab wann die nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Ich habe es ja schon mal geschrieben, vor einiger Zeit hat eine Bekannte ein Auto gekauft das von so einer überwachten Aktion betroffen war.
Als sie es zulassen wollte wurde ihr mitgeteilt, dass das nicht möglich ist weil die FIN vom KBA ohne den Rückruf nicht zum Straßenverkehr freigegeben ist.
Erst nachdem der Hersteller die Aktion an das KBA als durchgeführt gemeldet hat war nach 10 Tagen die Zulassung möglich.
Aber ich schließe mich CS an wir werden es vielleicht erfahren.
In D mahlen Behörden Mühlen langsam aber gründlich.l
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Da gibt es kein Ermessen, sondern rechtliche Vorschriften. Die Aufforderungen des Herstellers geschehen im Rahmen der Produkthaftung.
Das ist ein angeordneten Rückruf vom KBA.
Das hat mit Produkthaftung nix zu tun.
Audi ist ja nicht von sich aus tätig geworden sondern weil das KBA im der Marktüberwachung einen Mangel festgestellt hat.
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Die Frist war 2 Jahre
Und läuft am 31.01.2024 ab.
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wenn man dem dann nicht nachkommt kommt die Schmiere vorbei und erledigt das, kostet dann noch mehr✌️
Ja genauso ist.
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Also in einem ähnlichen Fall kam von der Zulassungsstelle ein Bußgeldbescheid und die Aufforderung die Kennzeichen sofort zur Entstempelung vorzulegen.
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Frage mich, wie lange sowas dann dauern wird?! und ob das überhaupt so kommen wird. beim KBA dauerts bestimmt noch recht lange, bis die was machen.
Das kann ganz schnell gehen, und wenn es erst mal verfügt ist dann nutzt es auch nichts mehr zu sagen ich fahre morgen zu Audi.
Dann ist die Betriebserlaubnis erloschen und muss erst mal wieder erteilt werden.
Dann bleibt nur die Möglichkeit die Nummernschilder entstempeln zu lassen, dann zu Audi zu fahren und dann das Fahrzeug wieder neu zuzulassen.
Das geht aber nicht am gleichen Tag wo man bei Audi war da können dann schon mal 14 Tage ins Land gehen bis Audi das KBA informiert hat und das KBA die Freigabe für die FIN im System hat.
Das ist auf alle Fälle meine Erfahrung so habe ich das schon öfter erlebt.
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Dort ist eine kleine Erklärung und Video
Was macht eine Kurbelgehäuseentlüftung?Ein Verbrennungsmotor hat unglaublich viele Teile. Eines der wichtigsten ist die Kurbelgehäuseentlüftung. Was macht die noch gleich?philipsautoblog.com -
Herzlich Willkommen🤗
Hatte selber damals mal einen 8n🤘🏻
Aber was ist S-Line Sport Plus?🤔
Guggst Du
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Moin,
vielleicht sollte man sich einfach nur an die Geschwindigkeiten halten......
Man wird ja nicht bestraft, weil man zu schnell war, sondern weil man zu blöd war sich erwischen zu lassen.
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Warum sollte man Blitzer.de pro und Ooono nutzen?
Was kann denn Ooono was Blitzer pro nicht kann?
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Der Preis ist wirklich aus der Apotheke.
Ein ATE oder Brembo Belag kostet die fast die Hälfte.
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immernoch nicht ob mit integriertem Sensor, oder integriertem Verschleißwarnkontak oder mit kabelgebundenen Verschleißwarnkontak
Das sind nur unterschiedliche Bezeichnungen der Hersteller.
Die Beläge sind gleich wenn die PRNR stimmt.
Oder anders ausgedrückt der integrierte Sensor ist der integrierte Verschleißkontakt oder Verschleißsensor der einen kabelgebundenen Verschleißwarnkontak hat.
Auf gut deutsch ein Belag vorne rechts hat in dem Belagmaterial eine Kontaktschleife (auch Brechkontakt) genannt.
Das ist eine Masseschleife nützt sich der Belag ab wird die durchgeschliffen und die Lampe geht an.
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Moin zusammen,
ich muss neue Bremsbeläge für die Vorderachse kaufen und sehe mich jetzt unterschiedliche Ausführungen ausgesetzt:
- inkl. Verschleißwarnkontak ?
- mit integriertem Verschleißsensor ?
- mit integriertem Verschleißwarnkontak ?
Kann mir jemand sagen, welche ich kaufen muss ?
1.8 TFSI, 160 PS, Bj: 2013
Danke!
Nach den Beschreibungen kann man nicht gehen, oft ist damit das gleiche gemeint.
Die Beläge kauft man nach PRNR.
Die findet man auf dem Datenaufkleber.
Dort steht eine PRNR für die Bremse vorne und eine PRNR für die Bremse hinten.
Hier eine Info dazu
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Hallo
Ja genau das mit der Typengenehmigung hat mir mein Tüv Prüfer auch gesagt. Nur hat leider der tt rs fl eine komplett andere Nr hinterlegt wie der tts. Demnach ist das leider so nicht möglich. Wenn diese passen würde könnte man dies machen.
Da gibt es ja nicht nur eine Nr sondern viele.
Wenn man das vergleichen will muss man schon alle Typengenehmigung anschauen.
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Ob das die beste Lösung ist wage ich zu bezweifeln.
Frag dich mal warum es bei Golf 4 wegen zugefroren Kurbelgehäuseentlüftungen so viele Motorschäden gab.
Da musste dann extra eine Beheizung nachgerüstet werden.
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Ich würde das nicht machen.
Dann der ganze Öl und Wasserdunst durch den Turbolader geblasen.
Wenn man beim 225er in das Druckrohr schaut dann ist da schon genug Öl drin.