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Eintragung-Rechtsfall

  • TTurbofreak
  • 3. Dezember 2009 um 16:26
  • TTurbofreak
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    565
    • 3. Dezember 2009 um 16:26
    • #1

    servus,

    gibt es hier im forum jemanden der sich gut mit eintragungen im rechtsfall auskennt? hätte da nen problem was ich nicht hier im forum ausdiskutieren will. wenn sich einer auskennt soll er mir doch bitte ne pn schicken und evtl die tel-nummer dazu, ist wohl umkomplierter wie über ewiglange pns ;)

    schonmal danke im voraus

    MFG Basti

    PS3 ID: TTurbofreak
    Zock immo nur GT5P, NFS Shift

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  • m0nstereddie
    Gast
    • 3. Dezember 2009 um 23:01
    • #2

    Ich, Nummern sind bekannt. Und ich helf dir gern.

    • Zitieren
  • TTurbofreak
    Fortgeschrittener
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    565
    • 16. Januar 2010 um 16:21
    • #3

    ich mach einfach mal hier weiter ...

    kann mir mal einer folgenden text erklären?

    Das Prüfbericht verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Des Weiteren ist die Gültigkeit des Gutachtens an den Qualitätssicherungsnachweis gekoppelt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.

    ich versteh das so, das wenn man ein geprüftes teil in diesem gutachten anders baut bzw man baut es so, das es beschädigt werden könnte, darf dieses gutachten nicht mehr verwendet werden!

    bin ich da jetzt komplett auf dem holzweg oder ist das in etwa richtig?

    MFG Basti

    PS3 ID: TTurbofreak
    Zock immo nur GT5P, NFS Shift

    • Zitieren

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