Sorry, aber ich denke wir verrennen uns hier in Begriffigkeiten. Blenden wir das Wort Typgenehmigung einmal aus, denn es geht hier eigentlich um das Prüfverfahren welches für den TTRS gilt und „nicht“ vorrangig um die Typgenehmigung. Das Prüfverfahren war ECE R51.02 zum Zeitpunkt der Homologation des besagten Fahrzeuges.
Durch professionelle Messung vom Umweltbundesamt bestätigt… der TTRS ist „nicht“ zu laut!!!!
Die Seite vom TÜV bestätigt zudem… „das zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Prüfverfahren bzw. Messverfahren und die damit verbundenen Grenzwerte“!!!!
Mittlerweile hat sich dieses Prüfverfahren geändert ( ECE R51.03 ). Für den TTRS jedoch nicht relevant. Auch dieses steht so auf der Seite des Umweltbundesamtes.
Dies alles bestärkt mich in meiner Meinung, dass die jetzige Aktion nicht gerechtfertigt ist.
Andere Mitglieder sehen das offenbar ähnlich… siehe admin, TTRS Frosch usw.
Wie gesagt… meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema und deshalb bin ich nicht gewillt dieses einfach so seitens Audi/KBA hinzunehmen.
Deswegen werde ich mich auch nach einem Fachanwalt umschauen und beraten lassen.
Mir ist natürlich auch klar das Recht haben und Recht bekommen mitunter auch so eine Sache ist🤷🏼♂️
Nun, wir werden sehen wie sich das ganze entwickelt. Es ist jedenfalls auch schön mitanzusehen, dass es hier viele engagierte Mitglieder gibt und viele etwas an Informationen dazu beitragen. Vielen Dank dafür!!!