Habe mal ein paar (meiner Meinung nach) interessante Absätze aus den Garantiebedingungen kopiert, wer zu faul ist das ganze Dokument zu lesen ![]()
I. Gegenstand und Umfang der Garantie
1. Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend bezeichneten Teile bzw. Baugruppen (abschließende Aufzählung):
Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf und -dichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiselkolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile.
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile, einschließlich Drehmomentwandler
Achsgetriebe und alle Innenteile: Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb)
2. [...]
II. Garantiefähige Personenkraftwagen
1. Alle Personenkraftwagen [...]: Garantiebeginn nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach Erstzulassung gemäß Ziffer VII und einer Gesamtlaufleistung von nicht mehr als 60.000 KM. [...]
III. Garantieleistung
1. [...]Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, so beschränkt sich der Garantieanspruch auf den Wert einer solchen Austauscheinheit, einschließlich Aus- und Einbaukosten. Überschreiten die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Schadeneintritts oder die vereinbarte Höchstersatzleistung (siehe Ziffer III 5. -> 10.000€), so beschränkt sich der Garantieanspruch für den Fall der Kostenübernahme gemäß Ziffer V. auf diesen Betrag.
[...]
5. Der kostenmäßige Umfang des Garantieanspruchs ist begrenzt auf den Zeitwert des Fahrzeuges im Zeitpunkt des Schadeneintritts. Die Höchstersatzleistung für die Garantiedauer beträgt 10.000 Euro. [...]
6. [...] Keine Garantie besteht jedoch für:
[...]
c) Alle nicht in Ziffer I. aufgeführten Teile, insbesondere Einspritzpumpen und Einspritzdüsen sowie für Nebenaggregate wie z. B. Turbolader [...].
IV. Inhalt der Garantie, Ausschlüsse, Selbstbeteiligungen
1. Inhalt der Garantie:
Aus der Garantie wird vorbehaltlich Ziffer V nur dann Entschädigung geleistet, wenn durch die Mehrleistung aufgrund der vom Tuner hergestellten bzw. eingebauten Einheit (Tuning-Software / Zusatzsteuergerät) die Funktionsfähigkeit der garantierten Teile (Ziffer I.) innerhalb der Garantiedauer und nicht in Folge eines Fehlers nicht garantierter Teile (insbesondere Zahnriemen, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen und Nebenaggregate, sowie Kompressoren Turbolader und Abgaskrümmer) seine Funktionsfähigkeit verliert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
[...] etc
Gruß Peter