Beiträge von Syccon

    Info : in einem anderen Forum wurde mir geholfen.

    Sicherung 40 kann man tatsächlich um einen Pin hochstecken. Fertig . Dauerplus vorhanden.

    Das ist schön, das dir woanders geholfen wurde. Leider hast du uns nicht verraten, um was für ein Baujahr es sich bei deinem TT handelt. Demzufolge kann man auch keine konkrete Aussage treffen.

    Ein Blick in die Betriebsanleitung hätte übrigens das Rätsel gelöst. 😉

    Hier die Sicherung F40 aus der BA 11.2017 Umstecken möglich

    Und hier die Sicherung F40 aus der BA 11.2020 Kein Umstecken mehr möglich.

    Ich habe hier einen A4 2.0 TDI. Der hat unzählige Kommunikationsfehler. Fährt aber ganz normal. Bringt halt nach Zündung ein die ganzen Fehler im VC. Vielleicht kann sich das jemand mal anschauen und hat eine Idee. Ich sehe nur einen richtigen Fehler. ABS Sensor vorne rechts Kurzschluss nach Masse. Der liefert auch keine Geschwindigkeit. Den werden wir morgen wechseln. Ich befürchte aber, dass das womöglich nicht der einzige Auslöser ist. Wir haben das Sensorkabel sichtgeprüft (soweit das möglich war). Keine Beschädigung gefunden. Alle Sicherungen geprüft. Alle i.O.

    Vielleicht hat jemand noch eine Idee.

    Log-WAUZZZF43JA081337-136514km.pdf

    ( Syccon du wirst bestimmt bestätigen können, dass in deinem RS Q3 das B&O um Welten besser klingt als Im TT.) Liegt aber auch daran, dass der TT einen deutlich kleineren Innenraum hat.

    Ich habe ein Sonos Premium Soundsystem mit 3D-Klang im RSQ3. Das klingt etwas weicher und klarer, als das B&O im TTRS. Und im A1 ein BOSE mit 12 Lautsprechern. Das ist auch sehr gut.
    Alle 3 Systeme klingen natürlich um Welten besser, als das normale Audi Sound System, welches ich im Q2 hatte.
    Man darf aber generell in einem Fahrzeug keine extrem hohe Ansprüche an den Klang stellen. Wind-, Reifen- und Motorgeräusche. Dazu eine Metallkarosserie. Wo soll da Klang herkommen?

    Bei den moderneren Autos geht das nicht mehr. Musst du in deinen Sicherungsplan gucken. Mit viel Pech ist da zwar noch ein verschiebbarer Steckplatz. Aber dahinter ist kein Kontakt mehr. Wie bei meinem Q2. Das wurde irgendwann abgeschafft, weil die Leute heutzutage nicht mehr damit klar kommen, das so ein Dauerplus auch die Batterie lahm legen kann, wenn man da was länger dran hängen lässt.

    113 dB. 🙄 Das braucht man sicher nicht. Gibt nur unnötige Nachfragen bei einer Kontrolle. 😊
    Ich hab jetzt 93 dB mit der APR Stage 1. Und der zusätzliche künstliche Sound in meinem OPF RSQ3 ist mir zu laut und geht mir auf längeren Autobahnfahrten total auf den Zeiger.
    Zum Glück kann man das im RS Modus auf ein Minimum reduzieren.

    So lange die Felge nicht pink oder babyblau gepulvert wurde, wird sich niemand dafür interessieren.

    Wozu denn diese Geheimniskrämerei? Steht alles bei Google und ist ein „alter Hut“.

    Die erneute Pulverbeschichtung von Felgen ist nicht generell verboten, aber es gibt wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind. Eine Pulverbeschichtung kann das Materialgefüge der Felge beeinflussen, insbesondere wenn bereits Schäden wie Risse oder Beulen vorhanden sind. Daher ist es wichtig, dass Reparaturen, die das Materialgefüge verändern, nicht durchgeführt werden.


    Genauer gesagt:

    • Grundsätzlich:

      Eine Pulverbeschichtung ist oft möglich, aber nur, wenn keine Schäden an der Felge vorliegen, die durch die Beschichtung verstärkt werden könnten.


    • Reparaturen:

      Risse oder Beulen an Felgen dürfen nicht durch Schweißen, Wärmebehandlung oder Kaltverformung repariert werden, da dies das Materialgefüge verändert.


    • Bereits behandelte Felgen:

      Felgen, die bereits einmal repariert oder pulverbeschichtet wurden, sollten nicht erneut pulverbeschichtet werden, da die Gefahr von Materialermüdung und Schäden steigt.


    • FKT-Richtlinie:

      Die Richtlinie des Fachausschusses für Kraftfahrzeugtechnik (FKT) sieht vor, dass Reparaturen, die das Materialgefüge beeinflussen, nicht zulässig sind.


    • Ausnahmen:

      Felgen, die keine Schäden aufweisen und nur optisch aufgewertet werden sollen, können in der Regel pulverbeschichtet werden.


    Zusammenfassend: Die Pulverbeschichtung von Felgen ist nicht generell verboten, aber es ist wichtig, die Materialbeschaffenheit zu berücksichtigen und Reparaturen, die das Materialgefüge verändern, zu vermeiden. Bei bereits behandelten oder beschädigten Felgen ist eine erneute Pulverbeschichtung nicht zu empfehlen