Beiträge von PK-7-

    Ich möchte mal kurz einwerfen, dass das "Ploppen" nicht ausschließlich softwarebedingt auftritt, sondern
    das Resultat des technisches Ablaufs des DSG Getriebes ist.
    Man kann es zwar durch Software und AGA durchaus schmälern, wodurch man meint es nicht mehr zu hören
    oder es tatsächlich im Normalfall nicht mehr zu hören ist aber gänzlich beseitigen kann man es in der Regel nicht.

    Durch den recht zügigen Gangwechsel des DSG und das Zusammenspiel der beiden Kupplungen (die eine macht auf,
    während die andere nahezu zeitgleich zu macht) passiert Folgendes:
    - Schließung des Antriebsstranges wird beim Schalten kurzzeitig unterbrochen
    - Drehzahl des Motors geht quasi in Sekundenbruchteilen deutlich runter
    - durch die vorherige größere Belastung ist natürlich noch "Restkraftstoff" in den Brennkammern vorhanden
    - dieser verbrennt dann schlagartig im Abgaskrümmer bzw. Auspuff
    --> Ergebnis: Verpuffung, "Ploppen", "Mini-Explosion"... nennt es wie ihr wollt :P

    Die Ursache hierfür ist also in erster Linie baulich bedingt, zusätzlich kommen natürlich noch die Schaltzeiten hinzu
    sowie der Abgasstrang an sich. Software und AGA kann man, wie gesagt, in "Anti-Plopp-Richtung" verändern, den
    technischen Ablauf des DSG allerdings weniger.

    Im Video von Lanti87 haben die Veränderungen von Software + AGA dazu geführt, dass es quasi nicht nur ein
    lautes "Ploppen" ist, sondern mehrere kleine, die kurz aufeinander folgen, wodurch dieses "Brizzeln" entsteht. :D
    Im Grunde genommen bleibt die Ursache hierfür dennoch immer die gleiche --> Ablauf DSG!
    Lediglich die Charakteristik ist durch Modifikationen, in welche Richtung auch immer, abänderbar.

    Hauptsache der Kollege hat schön seine Handschühchen an, damit er bei der brachialen
    Beschleunigungsorgie nicht unwillentlich durch die Heckscheibe geht ... :facepalm

    Ansonsten sind die Zeitangaben völlig utopisch und, wie bereits schon geschrieben, erst
    bei > 400 PS in irgendeiner Form realistisch!

    P.S.: ich sehe gerade anhand der Karte, dass dieser Akt des Wahnsinns quasi bei mir um
    die Ecke stattgefunden hat ...

    Ich wollte auch V2+ ordern, aber kann mir gar nicht vorstellen, dass der Sound eines 4Zylinders so brachial wird.

    Also wenn man sich eine V2+/V3 zaubern lässt und auf die Option mit der Klappensteuerung verzichtet, kann es sowohl brachial als auch auf
    Dauer nervig werden... Hab dazu mal ein paar Vids rausgesucht... im ersten ein "normaler" TT 8S (2.0 TFSI) mit einer V2+ und im zweiten
    ein TTS 8J mit einer V3:

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    Live hat das Ganze natürlich noch eine andere Größenordnung und wenn man nunmal nicht die Option hat per Klappensteuerung
    relaxed auf eine V1+ oder dergleichen zu reduzieren, könnte es tatsächlich lästig werden.

    Ich selbst habe an meinem RS auch einen Umbau von ASG machen lassen (mit Klappensteuerung per FB) und habe jetzt bei geschlossener
    Klappe eine V1+, mit der man super auch längere AB-Fahrten machen kann, ohne dass einem der Schädel explodiert und bei geöffneter
    Klappe wird es dann zu einer V3, die beim RS schon heftig ist :D aber so sollte es nach meiner Meinung ja auch sein wenn man es mal
    krachen lassen will. Nur 300km AB mit offener Klappe wären auf Dauer echt unerträglich, deswegen war mir das mit der V1+ im
    geschlossenen Zustand wichtig. Aber auch hier sind ja die Geschmäcker verschieden... ich muss echt mal ein Vid machen davon 8)

    Herzlichen Glückwunsch zum neuen TTS :thumbup:
    Bin mal gespannt auf die Bilder :pics

    Ich denke ehrlich gesagt, dass man weder mit dem TTS, noch mit CLA oder Cayman großartig was falsch machen kann.
    Hängt einfach schlichtweg vom Geschmack ab, der ja bekanntlich immer verschieden ist, und in diesem Fall vielleicht auch
    noch davon wie sportlich ambitioniert man unterwegs zu sein vor hat.
    Aber mal ganz unter uns: Ich wage mal zu behaupten, dass die Wenigsten hier und generell so kontinuierlich das volle
    Potenzial ihrer Fahrzeuge abrufen, dass das weitere Quäntchen Sportlichkeit des Porsche (als passendes Beispiel hier)
    eine enorme Bedeutung gewinnt. Mir persönlich wäre es überaus WURSCHT, ob ich jetzt mit 74km/h durch die Kurve
    fahren kann oder 76,4km/h bevor mich die Leitplanke umarmt. Für den Rennstreckenbetrieb vielleicht interessant aber
    für alles andere nicht wirklich von Bedeutung.

    DevilFish: Solange du mit deiner Entscheidung glücklich und zufrieden bist, hast du Alles richtig gemacht :thumbup:

    Das ist genau der Fall den ich anders bewerte.

    Ich gebe zu, dass meine Aussage diesbezüglich ein wenig zu pauschal und voreilig war.
    Sollte immer deutlich individueller betrachtet werden.

    Habe einen schönen Beitrag im Netz dazu gefunden, in welchem anhand eines Beispiels mit einem Motorrad + nicht
    eingetragenem Zubehörlenker (ohne ABE) von einer Rechtsanwältin dazu Stellung genommen wird.

    Lest selbst: http://www.frag-einen-anwalt.de/Kraftfahrzeug-…---f175998.html

    Aus diesem geht hervor, dass jegliche Veränderung am Fahrzeug, die zum Erlöschen der BE führt, mehr oder
    weniger automatisch eine Gefahrerhöhung im Sinne § 23 VVG darstellt.
    Als Versicherungsnehmer ist man nun in der Beweispflicht begründet darzulegen, dass eben diese
    Veränderung, die zum Erlöschen der BE geführt hat, nicht oder nicht zu einem bestimmten Teil
    ursächlich für den Schadenseintritt ist / war. Kann man dies nun beweisen bzw. begründet darlegen,
    ist die Versicherung leistungspflichtig.

    Also bei meinem Beispiel mit der AGA und der Tatsache, dass diese wohl kaum Schuld haben wird
    bei einem Unfall, hätte die Versicherung trotz der erloschenen BE zahlen müssen.

    @ScrMz : bei deinem Beispiel mit der falschen Birne im Scheinwerfer und dem Unfall mit dem
    LKW könnte das, abhängig von den äußerlichen Umständen, trotzdem nicht so einfach ablaufen.
    Vielleicht war ja genau die falsche Birne der Grund dafür, dass der Fahrer (vielleicht bei Nacht)
    den LKW nicht gesehen hat und genau deswegen aufgefahren ist.

    P.S.: sehr coole Diskussion :thumbup:

    Ja natürlich, die AGA wird sich vermutlich so gut wie niemand nach einem Unfall ansehen.
    Wenn besagter Gutachter es jedoch getan hätte und somit automatisch auch festgestellt hätte,
    dass keine BE vorzuweisen ist und dieses Schriftstück bei der Versicherung aufgeschlagen wäre,
    dann hättest du ein Problem gehabt.
    In deinem Fall ging die Versicherung von einem Kfz mit BE aus und somit war auch Alles gut.

    Ich bin mal so frei und schlage vor wir führen die angefangene Versicherungsdiskussion aus dem Thread "Erfahrungsbericht-Umbau-Original-AGA-bei-ASG-Sound" hier weiter :thumbup:

    Wo waren wir stehengeblieben?....ah, hier:

    Zum Thema Versicherung:
    Hier denke ich muss man generell unterscheiden zwischen Haftpflicht bzw. Teilkasko und Vollkasko:
    Den Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt die Versicherung eigentlich immer (auch bei grober Fahrlässigkeit wenn es Vertragsbestandteil ist). Meines Erachtens könnte hier jedoch die Versicherung den Unfallverursacher in Regress nehmen und somit bis zu 5000€ zurück verlangen aber diese Summe ist natürlich ein Witz im Vergleich zu den Beträgen die bei einem Personenschaden aufkommen könnten. Viel wichtiger ist meine Frage wie sich denn dazu eine Vollkasko verhält. Angenommen ich setze jetzt meinen TT ohne BE (weil TTS Auspuff mit Optimierung) gegen einen Baum und habe einen Totalschaden, was sagt dann die Vollkasko? Das hört sich lächerlich an aber aus kaufmännischer Sicht werden Versicherungen alles unternehmen um nicht zahlen zu müssen denke ich.

    Bei deinem angeführten Beispiel mit dem TT ohne BE und die glorreiche Fahrt an den Baum verhält es sich relativ einfach:
    - die Versicherung erfährt davon, dass das Kfz keine BE hatte zum Zeitpunkt des Unfalls --> es wird nichts gezahlt
    - die Versicherung bekommt das Erlöschen der BE nicht mit --> Abwicklung wie gewohnt

    Durch Veränderungen mit dem Resultat des Erlöschens der BE ist die Versicherung nicht mehr zur Erstattung irgendwelcher Kosten verpflichtet,
    da die Verträge zuvor dementsprechend für ein Kfz mit BE abgeschlossen wurden, ergo ein durch den Halter/Fahrer verursachter "Vertragsbruch".
    Sobald die Versicherung von dem Erlöschen der BE erfährt, auf welche Art und Weise sei mal dahingestellt, wird sich diese mit Händen und Füßen
    rechtlichen Ursprungs dagegen wehren auch nur einen Cent rüberwachsen zu lassen.

    P.S.: Will mich jetzt auch hier nicht battlen oder dergleichen. Jeder Fall steht für sich und ist individuell zu prüfen, Pauschalaussagen kann man nicht wirklich
    treffen ob wer, wann und wie viel zahlt oder auch nichts. Dennoch bewegt man sich auf sehr dünnem Eis und es muss nicht aber kann ins Auge gehen.
    Auch vor Gericht stehen die jeweiligen Gesetze zwar schwarz auf weiß, dennoch muss man schauen in welche Richtung man sie interpretiert.

    [...]Gründe für das Erlöschen | Hauptursache für das ist die Vornahme von Änderungen am Fahrzeug. Die Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung (§ 19 Abs. 7) erlischt, wenn am Fahrzeug willentlich Änderungen vorgenommen werden. Dies allein genügt aber noch nicht zum . Hinzu kommen muss noch, dass durch die Änderung die Fahrzeugart geändert wird, in der Folge dieser Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer droht oder durch die Änderung eine Verschlechterung des Abgas- und/oder des Geräuschverhaltens eintritt.[...]

    (Quelle: http://www.autoflotte.de/erloeschen-der…is-1577467.html)

    Natürlich ist jeder Fall individuell zu betrachten und es muss natürlich nachgewiesen werden, dass die Betriebserlaubnis (BE) wirklich erloschen war zum Zeitpunkt des Unfalls.
    Das bedeutet übersetzt: Du darfst nicht am Straßenverkehr teilnehmen! Bei Abschluss der Versicherung unterschreibst du dafür, dass du mit einem zugelassenen Kfz
    am Verkehr teilnimmst und nicht mit einem ohne BE. Steht garantiert auch in deiner Police.

    Was dein Beispiel angeht, kann man sicherlich auch hier Kausalitäten interpretieren, insofern die nicht zugelassene Birne auffällt. Gehen wir mal davon aus sie
    fällt auf. Hier müssten ausführlich alle Zusammenhänge geprüft werden, um festzustellen inwieweit dadurch zum Unfallhergang beigetragen wurde, z.B.:
    - hat die Birne einen ausreichenden Bereich ausgeleuchtet? (weniger als original oder mehr)
    - passierte der Unfall vielleicht nachts?
    - wurde der LKW aufgrund der falschen Birne zu spät oder nicht gesehen?
    etc...
    Das Ergebnis kann unterschiedlich ausfallen, Fakt ist und bleibt aber: BE erloschen und das Fahrzeug hätte zum Zeitpunkt des Unfalls nicht am Verkehr teilnehmen
    dürfen, weil durch den Gebrauch falscher Leuchtmittel (deren Funktion oder Nicht-Funktion) eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer entstehen kann!

    Ein weiteres anschauliches Beispiel kann man hier nachlesen: http://www.juraforum.de/forum/t/kfz-ve…eeinbau.461592/

    @ScrMz : siehe angehängtes Bild (so bei Google gefunden) :hmw welcher Punkt bei dir zutrifft überlasse ich natürlich dir :P

    @TTRS360 : vielen Dank für den ausführlichen Beitrag, sehr informativ für diejenigen, die sich mit Chiptuning noch nicht ausführlich beschäftigt haben. :thumbup:

    @Gecko : ist mir bewusst, habe das ganze Prozedere bereits hinter mir ;) :P


    Meine ursprünglich Fragestellung bezog sich mehr auf die sehr einseitige Berichterstattung im verlinkten Blog, als
    auf eine Art "Tuningberatung". Diesbezüglich decken sich meine Ansichten mit denen von TTRS360.

    Also was so einen Gutachter angeht und den Fall, dass dieser ein beispielsweise verunfalltes Fahrzeug begutachtet,
    so kann dieser das Fahrzeug zunächst ja auch nur erstmal optisch betrachten und abgleichen, ob alle verbauten Teile
    eingetragen sind bzw. eine jeweilige ABE dazu vorliegt oder es sich ohnehin ausschließlich um Serienteile handelt.

    Wenn man jetzt mal das Beispiel mit der AGA aufnimmt:

    Fall 1: nachgerüstete AGA, alles eingetragen und abgenommen --> gar kein Problem
    Fall 2: nachgerüstete AGA, keine Zulassung --> Problem, resultiert zumeist in Richtung Schuld / Teilschuld

    Nachteil am Beispiel dieser Fälle ebenfalls, dass man bei erster Betrachtung (ein Gutachter in jedem Fall) erkennt, dass
    es sich um ein nachgerüstetes Bauteil handelt und demnach natürlich auch gecheckt wird, ob alles schön zugelassen /eingetragen
    ist oder eben nicht.

    Wenn wir jetzt mal das Beispiel mit der umgebauten Original-AGA nehmen (durch ASG oder wen auch immer), so handelt es
    sich nach dem Umbau ja offensichtlich immer noch um ein Originalteil, welches innerlich durch bauliche Veränderungen
    modifiziert wurde. Also folglich kein Originalteil mehr, äußerlich aber natürlich überhaupt nicht festzustellen.
    Im Falle eines bestimmten Verdachts kann so ein Gutachter natürlich auch veranlassen den ESD (als Beispiel) öffnen
    zu lassen und dann würde natürlich auch er feststellen, dass da etwas nicht stimmt und es würde sich wieder so
    verhalten wie in Fall 2. (Es sei denn man hat auch diese Veränderung abnehmen und eintragen lassen, ganz klar.)

    Ich persönlich frage mich da allerdings welche unglückliche Verkettung von Zufällen dazu führen sollte, dass so ein ESD
    im Nachgang eines Unfalls geöffnet und geprüft wird. Meiner Meinung nach eher sehr sehr unwahrscheinlich...

    Den Link gabs hier Schonmal (und auch in jedem Forum sonst :D)

    ob tuning oder nicht ist von Fahrzeug zu Fahrzeug Anders zu bewerten.

    Ob der typ wirklich bei BMW arbeitet und auch an dem Motor gearbeitet hat weiß auch niemand ;)

    Das dachte ich mir schon, habe aber über die Suche noch nichts dazu gefunden.

    Habe ebenfalls diese Meinung zum Tuning, so wie wahrscheinlich die Meisten, die
    sich mit der Materie "Auto" ein wenig auskennen. Nur dient so ein Artikel natürlich wieder vorzüglich dazu
    eventuell Unentschlossene oder eben diejenigen, die nicht so viel Ahnung haben, grundsätzlich abzuschrecken.
    Ob er jetzt wirklich bei BMW arbeitet oder einfach der größte Chiptuning-Disliker aller Zeiten ist und sich somit
    künstliche Autorität verleihen wollte, steht auf einem ganz anderen Zettel.
    Problem ist m.M.n., dass das Thema, wie so oft, nicht differenziert genug dargestellt wird. Ebenso wenig kann
    man von einem Motorblock, der Chiptuning vielleicht nicht gut verträgt, darauf schließen, dass sich ergo
    alle Motorblöcke durch Chiptuning zu Klump zerschießen.

    Moin moin,

    beim Stöbern im Netz bin ich auf einen ganz interessanten Artikel in einem
    österreichischen Blog gestoßen, in dem die Aussagen eines BMW-Internen
    über das Thema Chiptuning zusammengefasst niedergeschrieben wurden.
    Der Artikel ist grundsätzlich sehr technisch gehalten und o.a. BMW Mitarbeiter
    will anhand eben dieser technischen Beispiele verdeutlichen warum Chiptuning
    fast ausschließlich negative Konsequenzen hat und z.B. zum vorzeitigen Ableben
    des Aggregats beiträgt.

    Wie man sich denken kann liefert dieser Beitrag enormen Diskussions-Zündstoff,
    was man auch sehr gut an den unzähligen FB-Kommentaren sehen kann, insofern
    man sich den Beitrag dazu bei FB mal anschaut.

    Mich interessiert wirklich sehr wie sich die Meinung hier im Forum dazu darstellt 8)

    Dann hier mal der Link: http://motorblock.at/stalzamt-die-w…der-motorentod/

    Grüße,
    Patrick

    das alte Modell gefällt mir UM WELTEN besser!

    muss man aber erst, wie immer, live sehen

    Da kann ich mich nur anschließen! Das Gesamtbild des alten R8 war deutlich stimmiger.
    Beim neuen Modell sieht die Frontpartie irgendwie aufgesetzt aus und sticht viel zu deutlich hervor.
    Vielleicht bilde ich mir das nur ein aber irgendwie wirkt das "billiger", rein optisch betrachtet.

    Vorausgesetzt man möchte sich ein Auto wie den R8 kaufen, d.h. irgendwo finanziell in Bereichen ab 130000€ und mehr,
    würde ich definitiv noch ein paar Taler drauflegen und zum Huracan greifen... meiner Meinung nach das bessere und
    stimmigere Gesamtpaket.