Ich habe jetzt oft gehört das der TÜV dir das so wohl einträgt aber immer ohne Beweise. Ich Kann das aber nicht ganz glauben da im Gutachten ganz klar was anderes steht. Was der TÜV einträgt und die Polizei anzweifelt kommt natürlich noch hinzu und wenn der Beamte das im Gutachten so liest bist du reif. Hier mal ein Auszug:
An o.a. Fahrzeugen, die im Geltungsbereich der StVZO zugelassen sind, dürfen gemäß § 19
Abs. 3 Nr. 1.b und Abs. 7 StVZO folgende Fahrzeugteile nachträglich ein- oder angebaut
werden:
Umbausatz A), B) und C) bestehend aus Teilen nach lfd. Nr(n):
A) Lfd. Nr. 1 - 7
B) Lfd. Nr. 1 - 4
C) Lfd. Nr. 4 – 6
Auflagen / Hinweise
Umbausatz A) nur als Kom-
plettumbau der Fahrzeugteile mit
lfd. Nr. 1 – 7 zulässig
Umbausatz B) nur als Kom-
plettumbau der Fahrzeugteile mit
lfd. Nr. 1 – 4 zulässig
Umbausatz C) nur als Kom-
plettumbau der Fahrzeugteile mit
lfd. Nr. 4 – 6 zulässig
Zusätzlich hat Audi die Kits so entwickelt damit es keine negativen Eigenschaften auf das Fahrverhalten geben kann. Solltest du den Heckflügel ohne Flaps vorne installieren und fahren, ensteht sehr viel downforce auf die Hinterachse ohne einen ausgleich vorne. Was bei der Autobahn gefährlich sein könnte.