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PPH Motoring - Tuning Erfahrungen

  • TTSFrankfurt
  • 11. Juni 2014 um 17:10
  • TTSFrankfurt
    Schüler
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    Beiträge
    82
    • 11. Juni 2014 um 17:10
    • #1

    Hallo liebe TT(RS)-Gemeinde,

    ich bin weiterhin auf der Suche nach einer legalen Leistungsteigerung für meinen TTRS über reines Chiptuning hinaus. Schwierig, da keiner entsprechend angepasste und aufeinander abgestimmte Teilegutachten besitzt ausser MTM soweit ich weiss. Normalerweise nicht eintragungfähig die AGA ab Turbo ohne Vorkat und den 200 Zeller bzw. 100 Zeller Hauptkats. Alles ohne Vorkat ist nicht legal auch wenn man es nicht sieht. Auch gibt es ja mittlerweile die "invisible" Hauptkats in Originalgewand. Naja alles schön und gut. Ladeluftkühler auch nur ohne TÜV-Zulassung, geschweige denn man kombiniert die Komponenten auch noch. Dann ist nämlich offiziell gar nichts mehr gültig, keine StZulassung. Selbst dann nicht wenn man z.B. eine AGA ab Kat mit ECE-Zulassung hat. Dieses sind nämlich auf Serienleistung ausgelegte ECE-Gutachten. Also bzgl. TÜV eigentlich alles fürn Ar... :rolleyes:

    Teilegutachten entsprechend den Stufen 1-3 gibt es soweit ich weiss nur bei MTM. Auch mit der verbauten Downpipe etc. allerdings ohne einen anderen LLK. Sprich hier wird "nur" der LLK mit Klammern versorgt. Ob dieses bei Stufe 3 mit 472PS ausreicht ist ne andere Frage und vielerorts hier schon diskutiert. Gibt ja auch User die auf den modifizierten Original-LLK schwören!

    Um so verwunderter bin ich jetzt, dass PPH-Motoring für seine Leistungstufen 1-4 im Online-Shop sowohl beim RS3 als auch TTRS die kostenpflichtige Abnahme beim TÜV vor Ort anbietet. Preise für TÜV zwischen 249€ bis 849€ mit erheblichen Modifikationen einschließlich Wagner Evo2 mit veränderter Quertraverse. Wie funktioniert das ? Hat jemand Erfahrung. Ist das eine solide TÜV-Abnahme? :training:

    LG TTSFRANKFURT :) :rock: :)

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  • k4m1k42e
    Fortgeschrittener
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    500
    • 12. Juni 2014 um 00:29
    • #2

    PPH-Motoring ist im AudiRS3 Forum bekannter als hier bei uns.
    Ein LLK bei veränderter Quertraverse nur Gefälligkeitseintragung.
    Dir kanns recht sein. Der Prüfer lehnt sich weit aus dem Fenster.

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