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Muß ich das Auto nehmen????

  • TTRS-Michael
  • 14. Dezember 2010 um 18:45
1. offizieller Beitrag
  • TTRS-Michael
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    • 14. Dezember 2010 um 18:45
    • #1

    Hallo zusammen, ich brauche Eure Hilfe, Ideen und Erfahrungen.

    Wie der eine oder andere schon weiß habe ich Probleme mit meinem Unfreundlichen. Kurz zur Sache für die, die es noch nicht wissen.

    Ich sollte mein Auto am 13.12 in NSU abholen, auf Grund der Winterverhältnisse habe ich 14 Tage vor Abholung umdisponiert, Auto zum Händler.

    Dieser sagte, kein Problem das Auto ist am 13.12 bei Ihm. Heute ist der 14.12.,das Auto ist bei der Spedition und ein Liefertermin ist nicht bekannt.

    ICH WILL DAS AUTO NICHT MEHR. KANN ICH DEN KAUFVERTRAG AUFLÖSEN;KÜNDIGEN ODER WAS AUCH IMMER......


    Danke vorab

    • Zitieren
  • Foxy
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    • 14. Dezember 2010 um 18:52
    • #2

    Klar...

    Volvo V60 Polestar

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  • TTRS-Michael
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    • 14. Dezember 2010 um 19:00
    • #3
    Zitat von Foxy

    Klar...

    Was klar???? Muß ich es nehmen oder kann ich den Vertrag auflösen ?(

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  • TTRS
    Gast
    • 14. Dezember 2010 um 19:00
    • #4

    Hmmm... so sicher wär ich mir das nicht, dass man so einfach den Kaufvertrag rückgängig machen kann.

    Bei mir war folgendes Problem:
    Bestellung 03.05.2010
    Abholung laut Verkäufer ca. Mitte Juli aber unverbindlich
    Abholung laut Kaufvertrag (schriftlich im Kaufvertrag notiert!!!) spästens Ende Juli
    Abholung laut Bestellbestätigung Oktober!!!
    Abholung war dann letztendlich nach Telefonaten von mir Mitte August, also ca. 2 Wochen später als schriftlich zugesagt

    Mein Anwalt meinte, dass ich zwar Anspruch darauf hätte den Kaufvertrag rückgängig zu machen, aber AUDI würde sich sicher quer stellen und ich müsste erstmal in Vorleistung gehen - wie so üblich.


    Foxy
    Könntest Du mal ausführen aus welchen Gründen?

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  • GTSport
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    • 14. Dezember 2010 um 19:06
    • #5

    Warum liest Du Dir nicht mal den Kaufvertrag durch? Dort steht es drin.

    In meiner Signatur sind nicht die Autos meiner Eltern aufgelistet. :D
    Nur meiner: TTRS, S-Tronic, Audi Exclusive Lederausstattung, Schalensitze, 20" Schmiedefelgen, Bose, ...

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  • S6_Gummersbach
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    • 14. Dezember 2010 um 19:07
    • #6

    Hinten am Kaufvertrag stehen die AGB´s.

    Falls die Standard AGB´s drin sind, hat Audi in den meisten Fällen erstmal 6 Wochen Zeit nach Ablauf des unverbindlichen Liefertermins. Danach kannst Du Audi dann in Verzug setzen und Maßnahmen fordern.

    -> Also so einfach ist das nicht. Sollte aber mit einem Juristen geklärt werden.

    Nach 13 Audi´s (Front: 2x Audi 80, 2x Audi 100/200, 3x A4, Quattro: 3x A5/S5, 2x TTS/TTRS, 1x A7BiTDI):

    Aktuell: S6 Limousine (450 PS), A3 SB 2.0TDI Quattro (150 PS)

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  • Gecko
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    • 14. Dezember 2010 um 19:18
    • #7

    Ich denke nicht, dass Du vom Vertrag zurücktreten kannst, sonst hättest du nachdem der Liefertermin fixiert wurde anders reagieren müssen.

    Ist eigentlich wie bei jedem anderen Geschäft:

    Liefertermin steht, nix passiert, dann muss man die Lieferung anmahnen und den Verkäufer in Lieferverzug setzten. Am besten direkt mit einer angemessenen Nachfrist zur spätesten Lieferung. Außerdem gleichzeitig ankündigen, dass nach Verstreichen dieser Frist die Annahme verweigert wird und man Rücktrittsrecht gebrauch machen wird.

    Allerdings muss, wenn man sich an das Autohaus wendet, dem Verkäufer eine Schuld nachgewiesen werden. Ist nicht s ganz einfach.

    Am Besten auch mal in den Verkaufsbedingungen von Audi nen Blick riskieren....

    • Zitieren
  • Foxy
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    • 14. Dezember 2010 um 19:52
    • #8

    Meine Antwort war sarkastisch gemeint: Meiner Meinung nach kannst du ganz klar NICHT vom Vertrag zurücktreten, nur weil der Liefertermin nicht eingehalten wird!
    Damit man von nem Vertrag zurücktreten kann, muss ein erheblicher Mängel an der Leistung bestehen, bzw. ein spezifischer, elementarer Vertragspunkt nicht erfüllt werden. Dazu gehört wohl der exakte Liefertermin definitiv nicht!

    Volvo V60 Polestar

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  • holland
    Gast
    • 14. Dezember 2010 um 20:00
    • #9

    Nein.
    Lies dir mal deinen Vertrag durch, da steht alles drin ;)

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  • S6_Gummersbach
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    • 14. Dezember 2010 um 20:00
    • #10

    So schaut es

    Nach 13 Audi´s (Front: 2x Audi 80, 2x Audi 100/200, 3x A4, Quattro: 3x A5/S5, 2x TTS/TTRS, 1x A7BiTDI):

    Aktuell: S6 Limousine (450 PS), A3 SB 2.0TDI Quattro (150 PS)

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  • ttscar
    Gast
    • 14. Dezember 2010 um 20:52
    • #11

    Lief doch alles bestens bis zur Ummodelei mit dem Auslieferungsort,kannste denn nicht
    bei dem Spediteur selbst anrufen um etwas zu klären.Für Audi ist die Sache erledigt.
    Hast selbst den Übergabeort kurzfristig geändert,der X( hat dies Dir als kein
    Problem bestätigt aber da bestimmt noch nicht mit dem Spediteur gesprochen.Der
    Spediteur stellt sich seine Fuhre so zusammen das er mit der wenigsten Zeit
    und Spritgeld die Autos ausliefert.Deswegen rufe den Spediteur an der ist Dein
    Ansprechpartner.Oder liege ich ganz falsch mit meinen Beitrag :?:

    Gruß Manne

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  • mickman80
    Gast
    • 14. Dezember 2010 um 21:15
    • #12

    Nein, du wirst definitiv nicht vom Kaufvertrag zurücktreten können da die Leistung von Seiten Audi (Fahrzeugbau, Auslieferung) nicht fahrlässig verspätet (im juristischen Sinn) von Bedeutung ist.
    Fakt ist sogar das Audi ihren Vertragsbestandteil (Autobau) erfüllt hat!!!
    Die Tatsache das du den Wagen haben möchtest; nach HP bringen möchtest und dann 4 Wochen im Urlaub bist ist rechtlich gesehen leider völlig unrelevant.
    Falls noch keine Kaufpreiszahlung eingegangen ist und du dich streubst den Wagen a) abzunehmen und b) zu bezahlen wird das Autohaus die verklagen. Die werden Recht bekommen!
    Bei einer Nichtabnahme wird Audi den Wagen zum Verkauf im Vorführraum deren Geschäftsräume zu einem günstigeren Preis hinstellen. Bei Verkauf an eine andere Person wirst du definitiv
    die Differenz zu tragen haben.
    (ich bin wirklich sehr gut befreundet mit der Verkaufsleiterin eines sehr großen Audi Hauses; sie hat mir diese Fälle die auch bis zur ersten Distanz durchgegangen sind mitgeteit; in allen
    Fällen hatte das AudiHaus recht bekommen.) Sorry das ich dir da keine bessere Antwort geben kann.
    lg
    Micha

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  • pffuchser
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    • 14. Dezember 2010 um 23:00
    • #13
    Zitat von TTRS-Michael

    das Auto ist am 13.12 bei Ihm. Heute ist der 14.12.,das Auto ist bei der Spedition

    Also so sehr ich Verständnis für deinen Ärger habe, aber wo kommen wir denn hin wenn in diesem Falle der Kaufvertrag gewandelt werden könnte. Da brauche ich keinen Juristen, das ist jetzt schon ein bischen lächerlich, zumal die Lieferung nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hat. Das ist auch keine Sache der AGBs.
    Wie gesagt, geh hin und hol ihn ab, entlasse den Verkäufer nicht aus der für ihn unangenehmen Situation. Vielleicht holst du noch eine Testfahrt im R8 o.ä. raus. Aber mach dich nicht lächerlich.

    "Die Rallye Fahrer können nix anfangen mit Grip" - Wolfgang Weber
    "Menschen die langsam fahren sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten!"- Ayrton Senna
    "The seventies were the time when sex was safe and racing was dangerous" - Chris Amon

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  • Paulinche
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    • 14. Dezember 2010 um 23:11
    • #14
    Zitat von pffuchser

    Also so sehr ich Verständnis für deinen Ärger habe, aber wo kommen wir denn hin wenn in diesem Falle der Kaufvertrag gewandelt werden könnte. Da brauche ich keinen Juristen, das ist jetzt schon ein bischen lächerlich, zumal die Lieferung nichts mit dem Kaufvertrag zu tun hat. Das ist auch keine Sache der AGBs.
    Wie gesagt, geh hin und hol ihn ab, entlasse den Verkäufer nicht aus der für ihn unangenehmen Situation. Vielleicht holst du noch eine Testfahrt im R8 o.ä. raus. Aber mach dich nicht lächerlich.

    Genau meine Meinung. Ich habe mittlerweile leider sehr viele Probleme mit Audi gehabt. Bei sachlichem Vortrag bei der Kundenbetreuung habe ich immer einen Ausgleich für den ganzen Ärger (zuletzt immerhin 1.500 EUR) von Audi bekommen.

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  • Horch
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    748
    • 15. Dezember 2010 um 08:17
    • #15
    Zitat von Foxy

    Damit man von nem Vertrag zurücktreten kann, muss ein erheblicher Mängel an der Leistung bestehen, bzw. ein spezifischer, elementarer Vertragspunkt nicht erfüllt werden. Dazu gehört wohl der exakte Liefertermin definitiv nicht!


    Da es sich im Allgemeinen um einen "Unverbindlichen Liefertermin" handelt hast Du recht.

    Ist es ein Verbindlicher Liefertermin dann ist das auch ein "spezifischer, elementarer Vertragspunkt" der nicht erfüllt wird.
    Allerdings kann man wohl auch dann nicht einfach am nächsten Tag zurücktreten sondern muss das Abmahnen etc.
    Spätestens nach Änderung des Übergabeortes wäre aber auch das in diesem Fall hinfällig...

    Viel Spaß mit dem neuen Auto, auf das es deinen Frust wegbläst :thumbup:

    - -- _ Ruhrgebiet Stammtisch_ -- -


    Mein Ex ;(

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  • mirfälltkeinerein
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    593
    • 15. Dezember 2010 um 08:19
    • #16

    Wie schon im anderen Thread geschrieben ist das ganze echt ärgerlich.
    Wenn das ganze jetzt nur an der Spedition liegt... seh ich das ganze mal als LKW fahrer. Wir haben selber nen LKW in der Firma .
    Wir haben echt teilweise Probleme zu Liefern bei den momentanen Wetterbedinungen das sollte man vielleicht auch noch berücksichtigen.

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  • S6_Gummersbach
    Always look on the S5 side of life
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    5
    Beiträge
    1.984
    • 15. Dezember 2010 um 09:38
    • #17

    Das kommt auch noch dazu.

    Aber auch bei einem verbindlichen LT ist das keine Digitalabfrage. Nur die Übergangsfrist ist auf Null festgelegt.

    Nach 13 Audi´s (Front: 2x Audi 80, 2x Audi 100/200, 3x A4, Quattro: 3x A5/S5, 2x TTS/TTRS, 1x A7BiTDI):

    Aktuell: S6 Limousine (450 PS), A3 SB 2.0TDI Quattro (150 PS)

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  • PremiumPerformance
    Gast
    • 15. Dezember 2010 um 14:52
    • #18

    Also bevor sich der ganze Umbau 4 Wochen verzögert würd ich abklären wo das Auto gerade steht und dsa wenn möglich dort abholen.
    Wichtig ist dass das Auto zum Tuner kommt. Dem Händler kannst du auch später noch die Hölle heiß machen.

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  • TTRS-Michael
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    272
    • 15. Dezember 2010 um 15:25
    • #19
    Zitat von PremiumPerformance

    Also bevor sich der ganze Umbau 4 Wochen verzögert würd ich abklären wo das Auto gerade steht und dsa wenn möglich dort abholen.
    Wichtig ist dass das Auto zum Tuner kommt. Dem Händler kannst du auch später noch die Hölle heiß machen.


    Gestern stand das Auto noch bei der Spedition laut Aussage der Sekretärin. Ein Auslieferungstermin sei noch nicht bekannt.

    Heute rief der Verkäufer an, es kommt "Anfang" nächste Woche.

    Da wir ja in "Urlaub" gehen und er weiß dass das Auto zum Tuner muß, haben wir Ihm angeboten wir holen das Auto dort ab wo es steht.

    Damit endlich RUHE ist.

    ANTWORT: DAS AUTO STEHT IN NSU :cursing:

    Muß jetzt mal abwarten...die Geschäftsleitung persönlich wollte sich HEUTE nochmal melden. Keine Ahnung was ich hier glauben soll.

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  • weißfahrer
    Meister
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    8
    Beiträge
    2.053
    • 15. Dezember 2010 um 15:39
    • #20

    Irgendwie logisch, dass es noch in Neckarsulm steht. Wahrsscheins hat dein Unfreundlicher denen bei Audi noch nicht mal Bescheid gesagt, dass du ihn nicht dort abholen willst. :S

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