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  4. Verwaltung & Behörden

fahrerermittlung in der Schweiz nach Blitzer in Deutschland

  • TestUser99
  • 24. Juni 2012 um 10:03
  • TestUser99
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 24. Juni 2012 um 10:03
    • #1

    Hallo,

    ich bin kürzlich in D geblitzt worden mit ca. 36 kmh auf der Autobahn zuviel. Danach wurde ich angeschrieben und um Auskunft über den Fahrer gebeten. Dazu habe ich mich aber nich geaussert. ich wollte mal sehen ob da einfach noch ein Schreiben kommt. Nun kam ein Schreiben jedoch von der Schweizer Polizei. Ich muss nun in Kürze auf die Wache und werde um Auskunft gebeten.
    Ich bin Deutscher und lebe seit Jahren in der Schweiz mit Scheizer Führerschein, Kennzeichen, etc.
    Die Busse in D soll 120€ betragen habe ich da von der schweizer Seite etwas zu erwarten?
    Was noch hnzu kommt ist das meine Freundin ebenfalls auf dem foto zu sehen ist.

    generel habe ich kein Problem damit die Busse in D zu zahlen aber in CH möchte ich das lieber nich.
    Wie können die uber die CH Behörden agieren?

    Habt Ihr Tipps für mich?

    PS: Anwalt möchte ich nicht nutzen.

    Danke

    • Zitieren
  • Anton
    Gast
    • 24. Juni 2012 um 10:30
    • #2

    Zahl einfach das Bußgeld und gut ist
    Du sparst jede Menge kopfschmerzen wegen 120€
    Ch & D Behörden haben dein Name im Computer und beim Einreisen nach D Ärger programmiert.
    Beim Aufanthaltsbewilligung Verlängerung für CH wird das auch ein Rolle spielen..

    • Zitieren
  • Goldfinger
    Erleuchteter
    Reaktionen
    2
    Beiträge
    2.980
    • 24. Juni 2012 um 10:37
    • #3

    Ach gott, wegen 120 € würde ich mir den Streß nicht antun! ;)
    In Frankreich wäre das eh schlimmer und wie du sicher weißt,
    die Schweizer diskutieren da nicht und da kommt dann sicher gleich noch eine oder zwei Komma-Stellen mehr drauf. :thumbdown:

    Wenn du eh kein Fahrverbot bekommen solltest - und Punkte in GER interessieren ja eh nicht in der Schweiz, bezahle es einfach und gut ist.

    Richtig, den Stress bei der nächsten Einreise nach GER oder Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung würde ich wegen dem Betrag nicht riskieren.

    Man lebt nur einmal!
    Doch wenn man es richtig anstellt, reicht das voll und ganz!
    :thumbup:

    • Zitieren
  • Ravenous
    Gast
    • 24. Juni 2012 um 10:39
    • #4

    Soweit ich weis haben D & CH ein Bußgeldabkommen.

    Nicht bezahlen ist also keine echte Option.

    Und wenn man meint zu schnell fahren zu müssen, dann sollte man auch den Arsch in der Hose haben und seine Strafen bezahlen.

    • Zitieren
  • Webmassa
    Schüler
    Beiträge
    100
    • 24. Juni 2012 um 19:28
    • #5
    Zitat von Ravenous

    Soweit ich weis haben D & CH ein Bußgeldabkommen.

    Nicht bezahlen ist also keine echte Option.

    Das hab ich auch schon so gehört, zumindest ist es in der EU so! Wenn sie Dich nicht gleich in Deutschland abgreifen und zur Kasse bitten, dann wird das Busgeld über das jeweilige Land (bei Dir Schweiz) eingezogen und kann auch von denen direkt behalten werden. Also den Deutschen ist es weiter wurscht, die gebens an die Schweizer weiter und an die musst Du zahlen.

    Vielleicht hast ja Glück und musst "nur" nach deutschen Geldstrafen bezahlen.

    Audi TT Roadster / 2.0 / (211PS) / MJ2011 / Quattro / S-tronic / Ibisweiß

    • Zitieren
  • NoWayCH
    Premium Mitgliedschaft
    Beiträge
    195
    • 26. Juni 2012 um 18:08
    • #6

    Wurde neulich also ca. vor 6 Monaten in Deutschland, damals noch mit dem S40 auf der Landstrasse mit ca. 45 km/h zu viel geblitzt.

    Das Fahrzeug ist auf die Firma eingelöst. Ein paar Tage später kam ein Schreiben aus DE die Firma solle doch bitte den Fahrer des Fahrzeuges bekannt geben. Bin aber nicht auf das Schreiben eingetreten und habe es in der runden Ablage entsorgt (Kehricht).

    Bisher habe ich nichts mehr gehört. Lebe jedoch mit dem Risko falls ich mal in Deutschland in eine Kontrolle komme das Bussgeld (für CH-Verhältnisse lächerlich) direkt bezahlen zu müssen.

    Falls es euch Interessiert hier mal der Bussgeldkatalog der Schweiz.

    Mit rund 45 km/h zu schnell = mindestens 3 Monate ÖV fahren :D

    http://www.linker.ch/eigenlink/verkehrsbussen.htm

    Autohistorie:
    Volvo 460 GL->Volvo S40 T5 AWD @ 265 PS->Nissan 350 Z Roadster->Audi TT S Glutorange mit S-Tronic

    • Zitieren
  • Tim
    Anfänger
    Beiträge
    1
    • 26. Juni 2012 um 19:04
    • #7

    Da der Dorfsheriff schon bei dir war, hast du schon ein sehr grosses Problem.
    Denn wenn du Pech hast belangt man dich hier noch einmal dafür das du im Ausland zu schnell gefahren bist, da 36km/h kein Kavaliersdelikt mehr ist!
    Es ist immer wieder amüsant warum man sich hinterher Gedanken drum macht was alles passiert kann...
    Schliesslich sind die Bussgelder in Deutschland niedrig...
    Bevor Diskussionen auftreten mit den zusätzlichen Belangen hier in der Schweiz, es ist möglich und wird bei hohen Geschwindigkeitsübertretungen gemacht.Schliesslich gelten im Ausland auch Regeln.
    Ich kann dir aber einen Tip geben aus Erfahrung!
    1.Sperr dein Autokennzeichen sodass man dieses nicht öffentlich Abfragen kann. So verlängerst du die Abfragezeit,meistens ist sie solang das die Busse nicht mehr gültig ist.
    2.Wenn du eine Busse bekommst bezahle sie, spart viel ärger
    3.Nur fliegen ist schöner in D :)

    • Zitieren
  • ToppA75
    Gast
    • 26. Juni 2012 um 19:13
    • #8

    mein TIPP, da wir mit unserem fuhrpark europaweit aktiv sind:

    bezahlen, und mach die dann keine weiteren probleme! ansonsten können dir vor ort mitunter weitaus größere probleme entstehen...

    der ganze rest: UP 2 YOU! :D

    • Zitieren
  • Foxy
    Profi
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    92
    Beiträge
    1.216
    • 27. Juni 2012 um 18:12
    • #9

    Man kann sicher NICHT zweimal für den ein und denselben Tatbestand belangt werden! Wär ja noch schöner. Massgebend ist die Örtlichkeit des Vergehens. Wurdest du in D geblitzt, bezahlst du auch in D. Wenn du in der Schweiz als Deutscher im Bereich des FUA Entzuges zu schnell gefahren bist, wird dir dieser aberkannt für die Schweiz. In D darfst du dann aber trotzdem fahren.

    In der Schweiz werden keine deutschen FUA eingezogen. (ausser man hätte diesen bereits umschreiben lassen müssen, da man schon länger als 1 Jahr in der CH wohnt)

    Volvo V60 Polestar

    • Zitieren
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