Beiträge von Diavolo

    Hat von euch schon jemand eine Info, wie sich das jetzt mit APR und dem Update verhält ? Genauer gesagt, wenn mein RS das Update demnächst bekommt und ich danach die APR Software aufspielen lassen würde. Hat APR dann die neuen „Spielregeln“ einfließen lassen, bzw. müssen sie das überhaupt?

    Geht mir persönlich darum, dass ich für mich entschieden habe, dass ich das Startgeballere nicht brauche. Ich möchte eine Stage 1 inkl. DSG Software aufspielen lassen, vorher allerdings erst aus der Mühle des KBA und dieser Aktion heraus sein um Ruhe zu haben.

    HGR wird wohl vermutlich so flexibel sein.

    Schönen Sonntag euch noch😎

    Das KBA ist in dem Moment außen vor, wo Du eine Einzelbetriebserlaubnis erhältst. Insofern ist egal, wann Du das machen lässt.

    APR, bzw. die Software-Anbieter lassen im Normalfall die Änderungen in ihre Software einfließen, weil sonst der Weg zur Einzelbetriebserlaubnis verstellt wäre: Der TÜV könnte auf die Idee kommen, dass die Geräuschemissionen nicht gesetzeskonform sind.

    Du lässt eine neue Software aufspielen - Das Emissionsverhalten des Fahrzeugs ändert sich und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Dein Auto braucht eine Einzelabnahme und mit damit kannst Du dann bei der zuständigen Stelle eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Der Unterschied zur ABE: Die Einzelbetriebserlaubnis wird Dir für exakt dieses Fahrzeug erteilt und sie hat nur nationale Geltung. Zum Schluss werden die Änderungen dann bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommen.

    👍😁🤣

    Natürlich habe ich das, viertel meile… was für Motoren braucht man da??? Drehmoment und Leistung 🧐

    Also, in diesem Sinne, erst Denken dan posten 👍

    Oh, das wird zäh...

    Wir fangen für Dich mal gaaaanz langsam an:

    Übe Dich mal in Prozentrechnung: 680NM entsprechen einem prozentualen Zuwachs von ...?

    Die nächste Stufe sind 630PS / 680NM mit TÜV, besteht aus Stufe 1 mit einem anderen Lader. / Hochdruckpumpr z.B. von MTR Performance

    Alles was danach kommt setzt automatisch einen Motorumbau voraus, Pleuel / Kolben / Zylinderkopf / Abgasanlage / Ansaugung usw. Getriebe nicht zu vergessen. Ab hier wird es dann richtig teuer😰

    Ab 20k aufwärts….

    Das geht auch ohne, aber wohl nicht wirklich lange gut.

    Die Amis mögen den TT RS für die Viertelmeile. Auf FB gibt es einige Gruppen, in denen die sich rege austauschen und der Tenor ist eigentlich immer der gleiche:

    Sobald ein anderer Lader ins Spiel kommt und es deutlich über 25% Mehrleistung geht, sollte man auch über einen Motorumbau nachdenken.

    Er betreibt damit die gleiche Hetze und verschärft den Konflikt nur.

    Ich halte das für eine recht sachliche Auseinandersetzung. Er zeigt die menschenverachtende Attitüde des Beamten und die rhetorischen Mittel, mit denen das Spiegel-TV-Team eine entsprechende Stimmung zu erzeugen versucht. Blöderweise hinterfragen die das Handeln der Beamten nicht im Ansatz, sondern sind nur darauf fokussiert, die Zielgruppe der SoKo in einem besonders schlechten Licht dastehen zu lassen.

    Und da muss man alle Beteiligten sensibilisieren, dass es eben Spielregeln gibt:

    Die führen als Amtsträger in Uniform eine allgemeine Verkehrskontrolle an einem Fahrzeug durch, dass nicht am Verkehr teilnimmt, sondern im öffentlichen Verkehrsraum parkt. Was dürfen die da? Was passiert, wenn sich aus der Gruppe kein Fahrer zu erkennen gibt? Der Kollege hebt ihn sogar noch drauf, indem er fragt, wie das Fahrzeug denn aufgefallen sei!


    Dann lässt er das Fahrzeug "zur beweisführenden Begutachtung" sicherstellen. Ohne Bauchschmerzen. Unter welchen Bedingungen dürfen die das? Der Beamte wägt offen vor der Kamera ab: "Im Zweifelsfall..." - Die Sicherstellung ist aber ultima ratio. Er muss also zu dem Schluss gekommen sein, dass kein anderes ihm zur Verfügung stehende Instrument zielführend ist. Und auch das erklärt er ohne jedes Unrechtsbewusstsein: Er lässt den Wagen sicherstellen, um den Halter zu sanktionieren. Der geht halt erst mal zu Fuß.

    Das ist auf so viele Arten an so vielen Stellen irre und verstörend.

    Der gehört sprichwörtlich aus dem Verkehr gezogen, weil er in seiner Persönlichkeit überhaupt nicht gefestigt ist und seine Position missbraucht um Personen zu diskriminieren. Und das hat er in diesem einen Beitrag mehrfach auf verschiedene Arten gemacht.

    Leute, das ist halt Spiegel TV, das ist gestellt. Ob die Polizisten nun Polizisten oder Schauspieler sind weiss man nicht, jedenfalls sagen die das was im Drehbuch steht und zwar nur aus dem Grund den Beitrag auf irgend eine Weise "interessant" zu machen damit ihr nicht aus Langeweile umschaltet. Und wenn dann im Nachgang noch lange über den Beitrag geredet wird dann feiern die bei Spiegel TV Party weil sie das Maximum erreicht haben. Dass dabei eine Hetze losgetreten wird in der Bevölkerung ist denen vollkommen Wurst. Im Schwurbelthread wird von Staatsfernsehen geredet und dass die nur Scheisse verbreiten und hier wird SpiegelTV als "die Realität" angenommen?

    Das ist nicht gestellt.
    Das ist halt ein klassisches Fremdschäm- und Schadenfreudeformat und entsprechend haben die alle Stilmittel genutzt, um eine entsprechende Stimmung zu erzeugen.

    Ich hatte das in sehr viel unverschämterer Form im Bekanntenkreis.

    Unbedingt sehenswert. Das Originalvideo wurde von Spiegel TV offenbar inzwischen auf "privat" gestellt, ist nicht mehr einsehbar.

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    Skandalös.

    Die stellen ein Auto sicher, das am Straßenrand steht. Warum? Nicht, weil es angemessen ist. Und das gibt der Oberkommissar auch sehr schön zu:
    "Das Gute ist halt auch das Mittel der Sicherstellung, weil vorher dicke Fresse und jetzt so klein und kann zu Fuß nach Hause laufen." - Der räumt allen Ernstes vor laufender Kamera ein, dass er sein Amt missbraucht, um einen Kfz-Halter zu disziplinieren. Die öffentliche Demütigung ist die Motivation zur Sicherstellung.

    Der Halter wird sowohl von den Polizisten ("...um gesehen zu werden, einfach weil man halt ne Null ist...") als auch von den Journalisten ("... dieser Poser und sein Benz...", "...feierte der PS-Protz seinen Etappensieg...", "... erst Krawallbursche, jetzt Leisetreter..." ) beleidigt.

    Wenn man den Grundton der Polizisten im gesamten Beitrag gehört und gesehen hat, angefangen beim "handzahmen Daniel" über die Posse mit der E-Klasse bis hin zu: "...das Gewissen setzt ein, manchmal ist auch so ein bisschen Restverstand vorhanden...", dann wird eines deutlich: Der ist weder neutral, noch sind die beiden sorgfältig.

    Der einzige Moment, wo echt Gefahr im Verzug ist, nämlich bei den Radfahrern - da wird dann abgelästert und weitergefahren. Das geht überhaupt nicht. Da gibt es auch keinen Ermessensspielraum: Wenn Lemminge im Straßenverkehr unterwegs sind, müssen die beiden handeln - dann gibt es in dieser Nacht eben kein Videomaterial für Stern TV.

    Wenn der Halter der E-Klasse sich sein Auto nicht vom Mund abgespart hat und sich einfach mal anwaltlich hat beraten lassen, hat er einen Haufen sehr schöner Optionen. Die erste hat er sicherlich gegenüber Spiegel TV gezogen, weil der Beitrag offline ist. Die Unterlassungserklärung ist da obligatorisch. Strafrechtlich stehen Beleidigung und Verleumdung im Raum und zivilrechtlich müsste man über Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld nachdenken. Spiegel TV hat ja eine schöne Reichweite und je nachdem, wie viele Leute den Beitrag gesehen haben, kann er sich dann noch mal von seiner E-Klasse deutlich verbessern...

    Was Tobi in seinem Beitrag übersieht: Das zahlt nicht der Steuerzahler. Da steht Amtsmissbrauch im Raum und dann kann man das hier ziehen und auf den Beamten durchgreifen:
    Haftung bei Amtspflichtverletzung

    Ein Disziplinarverfahren versteht sich beinahe von selbst, weil das von Amts wegen schon eingeleitet werden muss. Vielleicht ist er jetzt abseits der Kamera ja handzahm und der Restverstand setzt so ganz langsam ein...

    Überblick über rechtliche Vorgaben im Zusammenhang mit dem Rückruf von Kraftfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt

    Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen (nicht sicheres Produkt) ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden.[…] Die Anordnung des Rückrufs erfolgt durch das KBA.

    Was du jetzt mit deinem legalen Tuning und Ärger und Kosten tust, musst du auch mit Audi - die anscheinend ein Fahrzeug in Verkehr gebracht haben, dass den gültigen Vorschriften nicht entsprach - klären.

    Den Behörden geht das „am Popo“ vorbei. Wenn du das Fahrzeug weiter oder für immer behalten willst, würde ich mir, wie der Ein- oder Andere hier, schon rechtlichen Rat holen. Eine Erstberatung beim RA kostet in der Regel ca. 190,-€ plus MWSt.


    Die Maßnahme umfasst Fahrzeuge, deren Zulassung auf der EG-Typgenehmigung basieren.
    Das KBA selbst schreibt dazu in seiner Datenbank:
    "Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp. Da die angezeigten Mängel jedoch oftmals bestimmte Ausführungen (Motorisierung, Karosserieform oder sonstige Ausstattungsmerkmale) betreffen, sind in der Regel nicht alle Fahrzeuge des Typs auch tatsächlich von der Maßnahme betroffen."

    Für Chiptuning wird es verständlicher, wenn Du die Software als Bauteil betrachtest: Das mangelhafte Bauteil von Audi ist nicht verbaut...

    Mit der Änderung erlischt nach § 19 Abs. 2 StVZO die allgemeine Betriebserlaubnis. Es muss also eine neue beantragt werden. Da es sich jetzt um ein Einzelfahrzeug handelt, muss die bei der zuständigen Behörde beantragt werden und wird im Normalfall nach § 21 StVZO erteilt. Das liegt nicht in der Zuständigkeit des KBA und die Betriebserlaubnis hat dann nur noch nationale Geltung.

    An dieser Stelle ist das Einzelfahrzeug nicht mehr Bestandteil der Marktüberwachung des KBA.


    Dann bleiben zwei Möglichkeiten: Sich von Audi aussortieren lassen, indem man denen die Änderung bereits mitteilt. Oder man setzt sich mit der zuständigen Behörde auseinander, wenn man von denen angeschrieben werden sollte. Im Normalfall haben die ja die Zulassungsbescheinigung auf Grundlage der Einzelbetriebserlaubnis geändert.

    Bei dem Fahren ohne gültige ABE handelt es sich gemäß § 69 StVZO um eine Ordnungswidrigkeit. Sollte keine Erlaubnis für die Inbetriebnahme existieren und es wird dennoch gefahren, drohen neben einem Bußgeld weitere Strafen.

    Da ist jemand ohne gültige ABE gefahren, weil....?

    Und das ist ein ähnlicher Fall? 8)

    Wenn Audi wenigstens den Mumm gehabt hätte zu sagen; schaut her Leute die Ökofraktion macht Ärger, wir müssen die Klappen einmotten. Die bleiben nun zu. Und zwar für alle Fahrzeuge mit Klappensteuerung, nicht nur die paar TT RS. Und ihr bekommt dafür vielleicht irgendein Goodie dazu als Ersatz. Aber so. Ich denke wenn Audi den Originalzustand nicht mehr herstellt, was nicht zu erwarten ist, werde ich auch den RA aufsuchen, denn es war einfach gelogen was in dem Schreiben zum Rückruf steht. Alle anderen Funktionen und Einstellungen blieben erhalten. Das stimmt einfach nicht. Und darum geht es auch!

    Aus unternehmerischer Sicht können die das nicht. Die mauern, um sich keinen weiteren Forderungen auszusetzen.

    Mit Bußgeldbescheid? Welcher Tatbestand war denn da erfüllt?

    Genau so ist das. Es gibt keinen Grund für eine Stilllegung. Und die Entscheidung trifft die Zulassungsstelle und nicht das KBA. Und erst dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten, wenn es dazu kommen würde.

    Die Zulassungsstelle muss ihren Verwaltungsakt ja auch begründen. Und dann hast Du wahrscheinlich mehr konkrete Informationen als bisher von Audi und vom KBA zusammen.

    Insofern warte ich ab, bis die sich melden und entscheide mich dann.

    An alle anderen, die Idee einfach nicht beim Update mitzuziehen und abzuwarten wird definitv nicht langfristig funktionieren. Dann kommt die Plakette ab. Das ist immer so. Und seltsamer Weise mahlen bei solchen Sachen die Mühlen sehr schnell

    So einfach ist das nicht:

    Die zuständige Behörde kann die Stilllegung veranlassen, wenn

    • Versicherungsbeiträge nicht gezahlt worden sind und damit der Versicherungsschutz erloschen ist,
    • die Kfz-Steuer nicht gezahlt wurde,
    • die Hauptuntersuchung (TÜV) abgelaufen ist,
    • das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich oder verkehrsunsicher ist oder
    • das Fahrzeug nicht auf den neuen Erwerber umgeschrieben wurde.

    Audi ruft für eine "Funktionsanpassung" zurück, laut KBA geht es um eine Rückrufaktion wegen "unzulässiger Geräuschbildung".

    Das Schreiben von Audi ist so formuliert, dass es keine Angriffspunkte liefert. Kein Schuldeingeständnis, sondern Service am Kunden. ;)

    Und das KBA wird auch nicht deutlicher.

    Das ist ja kein klassischer Mangel, der plötzlich entdeckt wurde. Klassisch wäre ein Materialfehler, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Aber die betroffenen Fahrzeuge sind bewusst so produziert worden. Lediglich der Weg zur maximalen Geräuschbelästigung ist jetzt ein anderer. Wo wäre da die Grundlage für eine Stilllegung?

    Aber was die können und dürfen, sind leider zwei Paar Schuhe...

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    Ab min 10.

    Standgeräuscherhöhung auf 103DB mit Tüv beim TTRS, im Fahrbetieb werden die Werte mit 74db angeblich eingehalten :)

    Was Du im Video an Upgrades siehst, kannst Du in der Kombination nicht mehr über APR erwerben. Die Akrapovic haben die aus dem Shop genommen.

    Eine Stilllegung kann nur durch die Zulassungsstelle erfolgen. Ein Hinweis an die Zulassungsstelle kann vom KBA kommen. Aber mehr nicht. Letzt endlich kann die Zulassungsstelle immer noch im Einzelfall entscheiden.

    Genau. Die Maßnahme basiert auf der Typgenehmigung. Die wird vom KBA an Audi erteilt, damit die den Fahrzeugtypen produzieren dürfen. Deswegen ist an dieser Stelle (noch) Audi mit im Boot.

    Sobald es um die Betriebserlaubnis eines konkreten Fahrzeugs geht, liegt das in der Zuständigkeit der Zulassungsstelle. Die legen im worst case auch nicht still, sondern untersagen den Betrieb.

    Mein TTRS ist Serie, also sehe ich nicht wie hier § 19 zum Zuge kommt.

    Selbst wenn, kann eine Behörde doch bestimmt nicht vorschreiben, dass die Klappensteuerung nur funktionieren darf, wenn man mindestens (kleine ÜBERTREIBUNG :)) 100 Tasten vorher gedrückt hat.

    Entweder ist das manuelle Öffnen legal oder nicht!

    Sehe ich auch so, weil für alle drei in § 19 StVO beschriebenen Fälle eine Änderung nach Erteilung der Betriebserlaubnis im Raum stehen muss.

    Es gäbe eine Fallkonstellation, in der der Hersteller mit einem Update das Emissionsverhalten im Vergleich zur Typgenehmigung verschlimmbessert hätte. Aber auch das ist hier ja nicht der Fall.

    Interessant ist halt, dass der Rückruf auf einer "Neuinterpretation" des KBA beruht.

    Das Verhalten der Tasten ist in der Typgenehmigung gar nicht erfasst. Lediglich eine Lautstärke bei einer bestimmten Drehzahl.

    Stell Dir mal vor, das wäre ein Rückruf für ein Typenfahrzeug, das noch produziert wird. Würde die Typgenehmigung tatsächlich widerrufen oder erlöschen, käme es zum Produktionsstopp. Das würde aber nie passieren, weil wir hier in Deutschland natürlich unfassbar stolz auf unsere Automobilindustrie sind.