Hat von euch schon jemand eine Info, wie sich das jetzt mit APR und dem Update verhält ? Genauer gesagt, wenn mein RS das Update demnächst bekommt und ich danach die APR Software aufspielen lassen würde. Hat APR dann die neuen „Spielregeln“ einfließen lassen, bzw. müssen sie das überhaupt?
Geht mir persönlich darum, dass ich für mich entschieden habe, dass ich das Startgeballere nicht brauche. Ich möchte eine Stage 1 inkl. DSG Software aufspielen lassen, vorher allerdings erst aus der Mühle des KBA und dieser Aktion heraus sein um Ruhe zu haben.
HGR wird wohl vermutlich so flexibel sein.
Schönen Sonntag euch noch😎
Das KBA ist in dem Moment außen vor, wo Du eine Einzelbetriebserlaubnis erhältst. Insofern ist egal, wann Du das machen lässt.
APR, bzw. die Software-Anbieter lassen im Normalfall die Änderungen in ihre Software einfließen, weil sonst der Weg zur Einzelbetriebserlaubnis verstellt wäre: Der TÜV könnte auf die Idee kommen, dass die Geräuschemissionen nicht gesetzeskonform sind.
Du lässt eine neue Software aufspielen - Das Emissionsverhalten des Fahrzeugs ändert sich und damit erlischt die Betriebserlaubnis. Dein Auto braucht eine Einzelabnahme und mit damit kannst Du dann bei der zuständigen Stelle eine Einzelbetriebserlaubnis beantragen. Der Unterschied zur ABE: Die Einzelbetriebserlaubnis wird Dir für exakt dieses Fahrzeug erteilt und sie hat nur nationale Geltung. Zum Schluss werden die Änderungen dann bei der Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigung übernommen.