Beiträge von Diavolo

    Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich zu verschiedenen Fallkonstellationen Gedanken gemacht:

    Fragen zur Auslegung des § 19 StVZO


    Da wird eigentlich sehr gut erklärt, wie Zulassung, EG-Typgenehmigung und die verschiedenen Formen der Betriebserlaubnis von einander abgegrenzt sind.

    Die Stilllegung eines Fahrzeugs basiert im Normalfall auf dem Erlöschen der Betriebserlaubnis durch einen Änderungstatbestand. Das kann auch der Hersteller mit einem Software-Update verursacht haben.

    Wenn ein Halter das Software-Update verweigert, kann das erst mal nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

    In dem Fall informiert das KBA die zuständige Zulassungsstelle. Die können theoretisch aber etwas anderes, nämlich den Betrieb untersagen. Dafür ist aber erst ein Rechtsakt nötig:
    Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen

    Du schmeißt das durcheinander.
    Die Typgenehmigung wird vom KBA an den Hersteller erteilt. Sie ermöglicht ihm, Fahrzeuge diesen Typs herzustellen und in Verkehr zu bringen. Man kann keine Typgenehmigung für ein konkretes existierendes Fahrzeug beim KBA beantragen:

    Das KBA ist als Genehmigungsbehörde nicht zuständig für bereits im Verkehr befindliche Fahrzeuge sowie für Genehmigungen für Einzelfahrzeuge mit nationaler Geltung. Zuständig sind die Zulassungsbehörden der Länder.

    Eine Einzelabnahme kommt immer dann zur Anwendung, wenn eine europäische Typgenehmigung nicht heran­gezogen werden kann – zum Beispiel bei Eigen- und Umbauten oder auch bei Import­fahr­zeugen.

    Bei Umbauten von Typenfahrzeugen schließt das ja nicht aus, dass die Typgenehmigung als Basis des Vollgutachtens herangezogen wird.

    Es ist entweder ein Einzel- oder ein Typenfahrzeug. Eine Schnittmenge gibt es da nicht.

    Du hast das offensichtlich nicht verstanden.

    "Chipgetunte" Fahrzeuge, die nicht mit der ursprünglichen Typgenehmigung von Audi im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden, sind von der konkreten Maßnahme 30E3 nicht betroffen.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    soll ich mir jetzt schnell nen Abt Ladeluftkühler einbauen lassen oder was?

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    :D

    Du musst etwas ändern, was die Betriebserlaubnis erlöschen lässt und Dich dazu zwingt eine Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen. Dafür brauchst Du aber auch eine Vollabnahme.

    Wenn der Gutachter das Verhalten der Klappe nicht auf dem Schirm hat und Du die kriegst, dann ist das Fahrzeug von diesem Rückruf nicht mehr betroffen.

    Das dürfte der Lösungsansatz für die legal getunten Fahrzeuge sein:

    Rückruf in der Datenbank des KBA


    "Hier aufgeführte Rückrufaktionen beziehen sich auf den von Ihnen ausgewählten Fahrzeugtyp."

    Der Typ ist ein juristischer Terminus in der StVZO. Der Hersteller erhält die Allgemeine Betriebserlaubnis nach § 20 StVZO – Allgemeine Betriebserlaubnis für Typen.


    Es gibt nach § 19 Nr. 2 StVZO drei Gründe für das Erlöschen der Betriebserlaubnis:

    1. Änderung der in der Betriebserlaubnis genehmigten Fahrzeugart

    2. Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten

    3. Verschlechterung des Abgas- oder Geräuschverhaltens

    Bei Leistungssteigerungen durch Hardware-Umbauten oder geänderte Software erlischt die Betriebserlaubnis im Regelfall nach Nr. 3.


    Der Weg zur Erteilung einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führt dann über § 21 StVZO – Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge:

    Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen.“

    Eigentlich lustig: Die erteilte Betriebserlaubnis nach §21 StVZO ist der Beleg dafür, dass das Fahrzeug nicht von der Rückrufaktion betroffen ist. Dann bleiben drei Möglichkeiten:

    1. Audi informieren – inklusive der hier bereits beschriebenen Nachteile

    Einfluss auf Garantie- und Kulanzregelungen.

    2. Das KBA selbst anschreiben und als Beleg die Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO vorlegen

    Je nach Zuständigkeit ist das direkt aus dem Fahrzeugschein zu ersehen oder ein separates Dokument, mit dem der Landrat die Betriebserlaubnis erteilt.

    "Meine" Zulassungsstelle erteilt zum Beispiel keine Einzelbetriebserlaubnis und ich habe die in Marburg-Biedenkopf beantragen müssen. Der Tuner hat mir bis zu diesem Punkt inklusive Vollabnahme und Gutachten alles in die Hand gedrückt.

    3. Auf ein Anschreiben der zuständigen Zulassungsstelle warten

    Die Zulassungsstelle sollte das eigentlich bereits wissen, weil die ja den Fahrzeugschein geändert haben sollten. Aber jeder hat da sicherlich so seine Erfahrungen...

    Wenn Du der Halter bist, hat das KBA auch Deine Adresse und gibt die an Audi weiter und dann bekommst Du auch Post😉

    Ich habe die sogar bekommen, aber der Hersteller ist nicht besonders privilegiert.
    Audi gibt die IDs der verkauften Fahrzeuge ans KBA und erhält einen Datenbestand der zugelassenen Fahrzeuge zurück.

    Nutzen dürfen die den für exakt einen Zweck. Wenn Audi also seine Kundendatenbank ergänzt, dann ist das ein klassischer Datengau.

    Der Rückruf ist in der KBA-Datenbank eigentlich an der entscheidenden Stelle klarer formuliert als im Anschreiben durch Audi.

    Der Grund ist eine unzulässige Geräuschbildung. Audi will das mit einer Änderung der Software lösen. Zum einen ist das die preiswerteste Lösung für Audi, zum anderen räumen die damit ja ein, dass deren Software der Bösewicht ist.

    Und die kommt bei den Fahrzeugen mit Software-Upgrades nicht zum Einsatz. Darüber informiere ich im Falle des Falles die Zulassungsstelle und mehr will ich erst mal nicht tun.

    Ich sehe mich auch nicht in der Nachweispflicht, dass mein Wagen keine unzulässigen Geräusche bildet, weil die Betriebserlaubnis in meinem Fall 2020 an mich erteilt wurde.

    Beim Starten, kalt oder warm, war man immer der Proll. Man konnte es sich nicht aussuchen. Wohngegend zu nachtschlafender Zeit, laut. Krankenhaus, laut. Altenheim, laut. Morgens vor 6 Uhr zur Arbeit los, laut. Tankstelle, laut. Keine Möglichkeit, das zumindest fallweise abschalten zu können.

    Sehe ich auch so: Drei Knöpfe für drei Funktionen. Dann will ich die auch separat ändern können.

    Was den TÜV betrifft: Meiner Meinung nach ist die Änderung nicht so relevant, dass einem die Plakette verweigert wird. Eventuell findet sich das im Bericht wieder, mehr sollte nicht passieren. Ist allerdings nur meine Meinung.

    Ich habe meinen Wagen privat gekauft. Audi weiß nicht, dass ich Eigentümer bin. Ich wollte letztes Jahr die App von Audi nutzen, dazu hätte ich aber erst einen Eigentumsnachweis erbringen sollen.

    Das KBA gibt also den Datenbestand an den Hersteller, der schreibt wiederum die Halter an und meldet irgendwann Vollzug ans KBA. Im nächsten Schritt gibt das KBA dann die Daten der Halter, die der Aufforderung nicht gefolgt sind, an die zuständigen Zulassungsstellen und die fordern noch einmal auf, unter Fristsetzung mit Androhung von weiteren Konsequenzen.

    Passiert dann immer noch nichts, untersagt die Zulassungsstelle den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum. Dann hast Du schon ein Problem, wenn das Auto auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz abgestellt ist und darfst genau genommen nicht mal mehr in die Werkstatt fahren.

    Man könnte also warten, bis sich die Zulassungsstelle meldet, weil dann eine konkrete Frist im Raum stehen sollte.

    Mir ist es allerdings schon passiert, dass die Zulassungsstelle ein Fahrzeug ohne Ankündigung aus dem Verkehr gezogen hat. Da ist man dann im Reich der Bekloppten.

    Ich habe mir den ganzen Thread gestern mal zu Gemüte geführt: Ich bin ebenfalls betroffen und habe das Schreiben von Audi erhalten. Und mein TT fährt ebenfalls mit der Stage-1-Software von APR. Mein Fahrzeug hat einen zusätzlichen Aufkleber im Motorraum mit Seriennummer von APR für die Software-Änderung. Damit jede Werkstatt sofort sehen kann: Finger wech...

    Durch die Maßnahme ist die Betriebserlaubnis erloschen, die ich nach einem TÜV-Gutachten neu beantragt und als EBE erhalten habe (§ 21 StVZO). Im Fahrzeugschein ist das entsprechend eingetragen. Damit ist es ein Einzelfahrzeug, das zwar von dem Mangel betroffen ist, aber der Lösungsansatz von Audi ist nicht zur Behebung geeignet, weil das simple Drüberbügeln einer neuen Software die eingetragene Änderung zurückbaut und das Fahrzeug dann nicht mehr den Angaben im Schein entspricht.

    Im Moment sinniere ich über folgende Dinge:
    Gehört mein Fahrzeug durch die Änderung überhaupt noch zum Pool der 1677 laut KBA betroffenen TT RS?
    Die ABE war ursprünglich an den Hersteller erteilt, die EBE habe aber ich beantragt und erhalten. Inwiefern kann mich das KBA da noch in die Pflicht nehmen?

    Hier ist ja mehrfach gemutmaßt worden, dass er schwarze Peter zwischen dem Hersteller, dem Software-Anbieter und dem Eigentümer hin und hergeschoben wird...

    Bei APR weiß ich zumindest, dass die mit jeder neuen Hardware, die ich über deren Shop für den Wagen kaufe, auch eine angepasste Software erhalte, die ich nicht mehr extra bezahlen muss. Das ist ne coole Nummer und entsprechend gehe ich davon aus, dass die noch mal flashen würden. Wahrscheinlich sitzt man dann auf den Werkstattkosten.

    Weil es hier Usus ist, stelle ich mich auch kurz vor:
    Ich lebe am Fuß des Westerwalds, habe vor kurzem die 50 gekreuzt und mir im Sommer 2020 einen nardograuen TT RS aus 2017 zugelegt, den ich inzwischen seit etwas über 20.000km fahre.
    Umgestiegen bin ich von einem Smart der 3. Generation, der eigentlich auch sehr viel Spaß gemacht hat, nur eben auf eine etwas andere Weise. ;)

    Ich war da nie eitel und hatte da früher auch nie ein Thema mit, wenn es zu Schwanzlängenvergleichen kam: Deutsches Auto, heckgetrieben, Zweisitzer und der Hersteller laut Fahrzeugschein ist Mercedes Benz. Das Kopfkino hat öfters mal zu Irritationen geführt. Die Lacher hatte ich dann immer auf meiner Seite.

    Zum TT bin ich über einen Freund gekommen, der mir die Probefahrt organisiert hat. Wahrscheinlich hatte der die Nase voll, dass ich ewig davon geredet habe, mir ein anderes Auto zuzulegen ohne wirklich Fakten zu schaffen. Nach der Probefahrt habe ich dann festgestellt, dass der Wagen so überhaupt keinen Sinn für mich macht: Mein Arbeitsweg ist so kurz, dass ich bei schönem Wetter auch mit dem Rad fahre und trotzdem unwesentlich später am Arbeitsplatz bin. Aber der Verkäufer wusste ganz genau, was in mir vorgeht und natürlich habe ich ihn gekauft. Im November 2020 habe ich ein Black-Friday-Angebot von APR genutzt und bei einem Düsseldorfer Youtuber die Stage-1-Software aufspielen lassen.


    Der TT passt jetzt nicht in jede Parklücke, in die vorher der Smart gepasst hat, die Türen gehen beschissen weit auf, ich habe jetzt öfters mal Rücken, aber geil ist es schon. Fühlt man sich im Smart bei 140 auf der Autobahn mit beiden Händen am Lenkrad wie ein Kampfpilot, ist 200+ inzwischen eine schöne Reisegeschwindigkeit. Mein Fahrstil hat sich da recht schnell angepasst. Hat man mir früher nachgesagt, "wie eine Omma" zu fahren, ist das heute doch dem Fahrzeug angepasst. :)