Alles anzeigenIch habe das sehr gut verstanden.
Genau das ist zusammen gereimt und Wuschdenken.
Ich habe viele, viele Jahr Fahrzeugabnahmen gemacht und hunderte Zulassungsbescheinigungen gesehen.
Nur weil ein Fahrzeug ein Chiptuning hat sich ja nicht die Typgenehmigung.
Das Gutachten bezieht sich immer auf Typgenehmigung vom Hersteller und die bleibt auch gleich.
Es wird nur eine neue Betriebserlaubnis erteilt und nicht eine neue Typgenehmigung.
Schau doch mal in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter K ob da eine neue Nummer drin steht.
Das wird nicht der Fall sein bei einem Chiptuning.
Es seit denn ich baue z.B. ein Fahrzeug auf eine Rohkarosse auf und mache ein Vollgutachten dann steht dort Audi nicht mehr als Hersteller sondern Maier/Müller und dann habe ich auch eine Schlüsselnummer mit 000000
Keine Ahnung, aber ich habe zusätzlich zu der "normalen" Typengenehmigung am Ende ein "M" für "Motorsteuergerät modifiziert" erhalten. Als Beispiel (Achtung nicht vom TTRS) steht da statt 1AC385 nun 1AC385M aus diesem Grund darf ich wie erwähnt auch keine Ego-X Anlage etc. verbauen weil diese nicht für den Zusatz "M" und ABT-Tuning zugelassen ist. Ergo ich habe eine neue Typengenehmigungsnummer erhalten.