Beiträge von Thors_RS

    nein, ich meine das Fahrgeräusch

    Prüfung 51.03 beinhaltet die Konstante Vorbeifahrt oder Fahrgeräusch… ganz wie man es nennen mag. Der TTRS hält die Grenzwerte sowohl nach altem wie neuem Verfahren ein. Soundstellung Sport bitte ausblenden, denn es war nicht relevant seinerzeit. Und nach dem neuen Prüfverfahren hält der TTRS die Grenzwerte sogar noch klarer ein als nach altem Prüfverfahren.

    Schaust du Seite 16 den Post von mir, da sind die Links zu den Dokumenten vom Umweltbundesamt.

    Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    Hallo MaTTze71, wie ich sehe hast du die selbe Dokumentation vom Umweltbundesamt im Internet gefunden wie ich. Ich war zu diesem Zeitpunkt noch nicht hier registriert, deshalb ist mir das entgangen. Den zweiten Link hatte ich noch nicht. Super das du diese wichtige Info hier gepostet hast:thumbup:

    Hier wird eindeutig und unmissverständlich dargelegt, dass der TTRS regelkonform ist… zumindest zum Zeitpunkt als er auf den Markt kam und das ist das entscheidende!!!

    das KBA macht das normalerweise gar nicht.....sondern der Hersteller der den Fahrzeugtyp homologiert. Und die Messung wurde durch Umweltbundesamt durchgeführt nach der damals gültigen Norm ECE 51.02, Ergbnis war dass der TTRS 97 dB im Sport Modus anstatt eingetragene 76 dB hatte......also viel zu laut. ||

    Hallo BikermanRS, beziehst du dich bei den 76 dB auf den Punkt U.3 im Fahrzeugschein?

    Falls ja, so habe ich dort genau die von dir erwähnten 97 dB eingetragen.

    Und das ist doch der Punkt. Er ist für die damalige geltende Regelung zu laut, wie ich es verstanden habe.

    Es hieß doch, dass das Kba damals nichts von dem Auspuffknopf wusste und genau dadurch, dass man diesen aber drücken kann, ist der TT einfach zu laut.

    Lieber Mario P., hast du einen handfesten Nachweis für die Behauptung mit dem Auspufftaster. Es wäre nett, wenn du diesen Nachweis hier kund tun könntest. Ich habe hier auch schon davon gelesen, aber meiner Meinung nach ist das nur ein Gerücht. Ich verlasse mich ansonsten nur auf handfeste Fakten. Verstehe mich bitte nicht falsch, ich möchte dich nicht angreifen und jeder sollte seine eigene Meinung haben, aber ohne Beweis für die Behauptung ist es für mich persönlich wertlos. Gerne lasse ich dir die Grafiken von der offiziellen Messung in einer persönlichen Nachricht zukommen und du kannst es dir in Ruhe anschauen.

    Weshalb ich es auch für Blödsinn halte mit der Auspufftaste ist, dass ich selbst noch einen Porsche besitze (ebenfalls mit Klappenanlage). Bei geöffneter Klappe ist er tierisch laut und wäre so mit Sicherheit auch durch die Prüfung gefallen. Klappenanlagen gab es schon vor der Einführung des TTRS und wie ich schon mehrfach geschrieben habe war eine Prüfung bei geöffneter Klappe damals „nicht“ gefragt!!!! Da spielt es überhaupt keine Rolle ob ein Taster dafür vorhanden ist oder nicht.

    Hallo Thorsten,


    wenn du einen entsprechenden Anwalt gefunden und dich beraten lassen hast, teilst du dann dein Wissen ?

    +1


    Bitte auch Mitteilung an mich, gerne per PN 😉

    Hallo zusammen, ich werde mich jetzt erstmal in Ruhe mit der Suche nach einem Fachanwalt beschäftigen. Ich muss gestehen schon einmal eine Anwältin in Anspruch genommen zu haben, aber völlig anderes Fachgebiet. Nun muss ich mich mal im Bekanntenkreis schlau machen oder gegebenenfalls selbst fündig werden.

    Sollte ich erfolgreich sein teile ich sehr gerne meine Erfahrung!!!

    Wie ich vorher schon einmal geschrieben habe möchte ich dies vorsorglich machen um im Falle des Falles nicht gänzlich unvorbereitet zu sein. Ansonsten habe ich vor die Füße still zu halten. Eventuell verläuft die Sache ja noch im Sand? Hoffen darf man ja. Wenn nicht wäre ich aber zumindest vorbereitet und müsste nicht erst anfangen nach einem Anwalt zu suchen.

    Da ganze ist für mich wie für andere Mitglieder hier völliges Neuland.

    Nein so einfach ist das nicht es gibt nicht die eine Typgenehmigung für den TT RS ist gibt über die Modelljahre immer wieder Nachträge in der Typgenehmigung und damit auch verschiedene Typgenehmigungsnummern.

    Sorry, aber ich denke wir verrennen uns hier in Begriffigkeiten. Blenden wir das Wort Typgenehmigung einmal aus, denn es geht hier eigentlich um das Prüfverfahren welches für den TTRS gilt und „nicht“ vorrangig um die Typgenehmigung. Das Prüfverfahren war ECE R51.02 zum Zeitpunkt der Homologation des besagten Fahrzeuges.

    Durch professionelle Messung vom Umweltbundesamt bestätigt… der TTRS ist „nicht“ zu laut!!!!

    Die Seite vom TÜV bestätigt zudem… „das zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Prüfverfahren bzw. Messverfahren und die damit verbundenen Grenzwerte“!!!!
    Mittlerweile hat sich dieses Prüfverfahren geändert ( ECE R51.03 ). Für den TTRS jedoch nicht relevant. Auch dieses steht so auf der Seite des Umweltbundesamtes.

    Dies alles bestärkt mich in meiner Meinung, dass die jetzige Aktion nicht gerechtfertigt ist.

    Andere Mitglieder sehen das offenbar ähnlich… siehe admin, TTRS Frosch usw.

    Wie gesagt… meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema und deshalb bin ich nicht gewillt dieses einfach so seitens Audi/KBA hinzunehmen.

    Deswegen werde ich mich auch nach einem Fachanwalt umschauen und beraten lassen.

    Mir ist natürlich auch klar das Recht haben und Recht bekommen mitunter auch so eine Sache ist🤷🏼‍♂️
    Nun, wir werden sehen wie sich das ganze entwickelt. Es ist jedenfalls auch schön mitanzusehen, dass es hier viele engagierte Mitglieder gibt und viele etwas an Informationen dazu beitragen. Vielen Dank dafür!!!:thumbup:

    Fazit: Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten

    P.S.: Das KBA hat sich noch immer nicht mit einer Antwort zur detaillierten Faktenlage für 30E3 gemeldet

    Hallo zusammen, ich werde mich wohl auch vorsorglich nach einem Fachanwalt umschauen wie es einige Mitglieder hier auch machen um im Falle des Falles nicht unvorbereitet zu sein. Bis es ernst wird halte ich aber die Füße still.

    Ich werde immer mehr darin bestärkt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.

    Auf einer Seite des TÜV bin ich zum Thema Einzelabnahme die ja alle hier mit Tuning Software betrifft fündig geworden zum Thema Geräuschemission.

    Hier bestätigt sich das welches ich schon beim Umweltbundesamt zum Thema gefunden habe. Es muss die gesetzliche Regelung gelten die bei der Zulassung/Homologation seinerzeit gültig war.

    War ich euch noch schuldig:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Text in Beschreibung bitte auch lesen.

    Hallo CS_ , vielen lieben Dank das du dir die Zeit genommen hast und den Aufwand betrieben hast für diesen Selbstversuch!!!

    Super dokumentiert das ganze:thumbup:

    Letztendlich bestätigst du als Privatperson das was das Umweltbundesamt durch professionelle Messung ebenfalls festgestellt hat. Der TTRS ist nach damals gültigem Prüfverfahren nicht zu laut. Das ist Fakt!!!

    Nun bin ich gespannt ob TTRS-Frosch Antwort auf seine e-Mail bekommt in der er nach Detail zur Maßnahme fragte. Die Lautstärke kann ja eigentlich nicht bemängelt werden außer mit geöffneten Klappen und da dies seinerzeit nicht Gegenstand des Prüfverfahrens war ist das somit nicht relevant.

    Es tut mir Leid, aber ich sehe hier keinen Vernünftigen Grund für diese Maßnahme.

    Wenn es um einen sicherheitsrelevanten Rückruf ginge, dann wäre jede Diskussion überflüssig aber so sieht es für mich nach reiner Schikane aus. Dies ist meine ganz persönliche Meinung dazu!!!

    So wie ich das verstanden habe, hatte Audi damals nichts von dem Auspuffknopf erwähnt. Kann ja sein, dass der TT im Auto oder Comfortmodus abgenommen wurde und auch die dB eingehalten hat, jedoch nicht mit der Klappentaste. Wenn man nach alter Vorschrift misst, im Comfortmodus und die Klappen aufmacht, ist dieser wohl lauter als er darf.

    Also sperrt man die Klappenfunktion im gültigen Messverfahren/ Modus -> Comfort/ Auto einer von beiden. Wäre es ein 2022‘er, dann hätte man als bsp in allen Modis testen müssen, dann hätte Audi den Knopf komplett lahm gelegt.
    Audi hat doch nun völlig korrekt reagiert ! Im vorgegeben Messmodi kann man nicht mehr die Taste drücken und man hält die Werte ein weil das BJ noch nicht in allen Modis getestet wurde, darf auch noch auf Dynamic die Taste funktionieren. Das die aber nach Zeit XY nicht mehr aufgeht ist für mich der einzigste Grund wo ich was gegen Audi machen würde.

    Hallo Mario P., du hast das missverstanden.

    In der Grafik die ich vom Umweltbundesamt bereits beigefügt habe bezieht sich Standard und Sport nicht auf die Fahrmodi (Comfort, Auto, Dynamic und Individuell) sondern auf den Motorsound Standard (geschlossene Klappe) sowie Motorsound Sport (offene Klappe). Und nach damaligem Prüfverfahren war es nicht nötig mit offener Klappe zu messen!!! Deshalb wurde das Prüfverfahren geändert und man muss nun auch mit offener Klappe messen. Die Autos sollen halt leiser werden als damals erlaubt.

    Auch die Grafik wo dieses explizit erwähnt wird habe ich schon einmal beigefügt.

    Das ist bei dem AMG genau dasselbe (Motorsound Taste Standard und Sport), allerdings ist der AMG schon nach neuerem Prüfverfahren Homologisiert.

    Ich hoffe ich habe es gut genug erklärt?

    Tuner wie APR und HGR werden in jeden Fall eine Lösung finden. Es wird mit Sicherheit eine neue Software geben, die dem „Gesetz“ entspricht. Die wollen ja auch weiter Geld verdienen. Da bin ich mir 100-prozentig sicher. Nur geht das nicht von heute auf morgen. Bei APR kommt das alles aus den USA. Und die wissen vielleicht noch gar nicht was hier los ist in Good Old Germany. :|

    Hallo Syccon, ich frage mich ob es denn überhaupt einer Lösung bedarf?

    Liegt hier denn ein Problem vor?

    Wie ich hier schon berichtet habe hat das Umweltbundesamt eine professionelle Messung der Lautstärke vorgenommen und „der TTRS entspricht dem Gesetz“.

    Ausschlaggebend ist die Homologation nach ECE R51.02 und die Typgenehmigung wurde seinerzeit durch das KBA erteilt.

    Also, was bemängelt Audi/KBA eigentlich?

    Die Lautstärke entspricht ja der damaligen Gesetzgebung und kann somit auch nicht bemängelt werden wenn sie wir hier gemessen nachweislich eingehalten wird.

    Meinem Rechtsempfinden nach denke ich, dass wenn es hart auf hart kommt man vor Gericht gute Karten hat.

    Ich vermute man möchte einfach das neue Prüfverfahren welches für die TTRS 2015-2018 nicht relevant ist dennoch anwenden.

    Ob dies aber vor Gericht stand hält wage ich zu bezweifeln.

    Eventuell könnte admin, da schon Kontakt zu einem Anwalt dies mal abklären?

    was sagt dein anwalt denn welche optionen möglich sind oder geht es hier nur um eine zurückgabe des fahrzeugs?

    Ich denke eine Option wäre das, dass Update nicht verpflichtend gemacht werden muss denn der TTRS liegt ja im Standard Modus innerhalb der gesetzlichen Vorschrift die nach Homologation ECE R51.02 erfolgte.

    Nach diesem Prüfverfahren ist eine Messung im Sport Modus nicht erforderlich gewesen. Erst mit dem neuen Prüfverfahren „muss“ definitiv auch in Sport gemessen werden. Dieses dürfte aber ja eigentlich nur für Neuzulassungen gelten nachdem dieses neue Prüfverfahren eingeführt wurde bzw. für komplett neue Typgenehmigungen.

    Es kann nach meiner Auffassung nicht sein ein neues Prüfverfahren rückwirkend auf bereits Typgenemigte Fahrzeuge anzuwenden.

    Ich danke euch für die herzliche Aufnahme in diesem Forum:thumbup:

    na dann welcome Thorsten. Und auf jeden fall Widerstand ✊ gegen diese Maßnahme leisten.

    Selbstverständlich wird Widerstand geleistet ;) Ich bin der Meinung, dass wir nur als Gemeinschaft etwas erreichen und jeder trägt ja dazu bei indem er hier auch Informationen teilt und Hinweise findet die vielleicht einem anderen entgangen sind.

    Hallo liebe TT Gemeinde,

    kurz zu meiner Person… ich heiße Thorsten und komme aus Köln. Seit 2017 bin ich stolzer Besitzer eines TTRS in Nardograu.

    Später erfolgte noch Motorsoftware und Hardware von APR. Neue Felgen habe ich mir dazu auch noch gegönnt und das war es dann auch schon mit Veränderungen.

    Nun habe ich mich hier angemeldet, weil ich ebenfalls von Audi wegen dem Rückruf 30E3 angeschrieben wurde. Vorher habe ich in diesem tollen Forum schon immer als heimlicher Leser wichtige Informationen für mich abgegriffen 8o

    Ich freue mich nun ein Teil der Gemeinschaft zu sein!!!

    Liebe TT Gemeinde, da ich auch den netten Brief zwecks Rückruf 30E3 erhalten habe bin ich auch mal im Internet stöbern gegangen zu diesem Thema.

    Die Homologation erfolgte nach ECE R51.02.

    Dies war im Sommer 2016 und auf einer Seite des Umweltbundesamtes bin ich darauf gestoßen, das der TTRS nach diesem Prüfverfahren die Geräuschemissionen erfüllt. Laut diesem damals gesetzlich geregeltem Verfahren war eine Messung im Sport Modus nicht von Nöten. Deshalb verstehe ich auch nicht was das KBA nun möchte, denn ECE R51.03 (neues Prüfverfahren) greift hier nicht.

    Das kuriose ist, dass der TTRS in der Standard Einstellung die Grenzwerte sowohl nach ECE R51.02 als auch nach ECE R51.03 einhält.

    In der Sport Einstellung hingegen reißt er die Vorgabe deutlich, aber diese Einstellung war bei der Prüfung ja auch nicht gesetzlich verlangt. Dies ist vielleicht für die Mitglieder hier interessant welche schon einen Anwalt konsultiert haben.