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Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

    • TT RS FV/8S
  • TekToniiik
  • 23. Dezember 2021 um 12:39
  • Blue-Screen
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    • 5. März 2022 um 13:48
    • #901

    Soweit ich weiß wird auch das Flashprotokoll dann bei Audi als Nachweis gespeichert. Und das Protokoll gibts nur, wenn der Audi-Server sein "OK, ist vollständig durchgeführt" freigibt soweit ich das weiß!

    Also keine wirklich Option ;). Davon abgesehen sollte das auch nicht der richtige Weg sein wie ich finde!

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


    Audi RS4 Avant „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2014, Sportclassicgrau, 4.2 Liter V8

    Cayenne Turbo S „Bulldoggen- und Cane Corso-Taxi“, Baujahr 2016, Tiefschwarz metallic, 4.8 Liter V8 zwangsbeatmet

    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • Thors_RS
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    • 5. März 2022 um 14:38
    • #902
    Zitat von TTRS-Frosch

    Fazit: Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten

    P.S.: Das KBA hat sich noch immer nicht mit einer Antwort zur detaillierten Faktenlage für 30E3 gemeldet

    Hallo zusammen, ich werde mich wohl auch vorsorglich nach einem Fachanwalt umschauen wie es einige Mitglieder hier auch machen um im Falle des Falles nicht unvorbereitet zu sein. Bis es ernst wird halte ich aber die Füße still.

    Ich werde immer mehr darin bestärkt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.

    Auf einer Seite des TÜV bin ich zum Thema Einzelabnahme die ja alle hier mit Tuning Software betrifft fündig geworden zum Thema Geräuschemission.

    Hier bestätigt sich das welches ich schon beim Umweltbundesamt zum Thema gefunden habe. Es muss die gesetzliche Regelung gelten die bei der Zulassung/Homologation seinerzeit gültig war.

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  • admin
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    • 5. März 2022 um 15:33
    • Offizieller Beitrag
    • #903
    Zitat von Thors_RS

    Hallo zusammen, ich werde mich wohl auch vorsorglich nach einem Fachanwalt umschauen wie es einige Mitglieder hier auch machen um im Falle des Falles nicht unvorbereitet zu sein. Bis es ernst wird halte ich aber die Füße still.

    Ich werde immer mehr darin bestärkt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.

    Auf einer Seite des TÜV bin ich zum Thema Einzelabnahme die ja alle hier mit Tuning Software betrifft fündig geworden zum Thema Geräuschemission.

    Hier bestätigt sich das welches ich schon beim Umweltbundesamt zum Thema gefunden habe. Es muss die gesetzliche Regelung gelten die bei der Zulassung/Homologation seinerzeit gültig war.

    "...Die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten..."

    Und das war so FAKT Ende!

    Update verweigern, Anwalt kontaktieren bis aufs Äußerste gehen wenn es sein muss!

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • v1c@TTS
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    • 5. März 2022 um 15:36
    • #904
    Zitat von admin

    "...Die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten..."

    Und das war so FAKT Ende!

    Update verweigern, Anwalt kontaktieren bis aufs Äußerste gehen wenn es sein muss!

    Ist das wirklich so oder hat Audi dabei etwas gemogelt?

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  • TT-Eifel
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    • 5. März 2022 um 15:43
    • #905
    Zitat von v1c@TTS

    Ist das wirklich so oder hat Audi dabei etwas gemogelt?

    Nein so einfach ist das nicht es gibt nicht die eine Typgenehmigung für den TT RS ist gibt über die Modelljahre immer wieder Nachträge in der Typgenehmigung und damit auch verschiedene Typgenehmigungsnummern.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • Thors_RS
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    • 5. März 2022 um 16:30
    • #906
    Zitat von TT-Eifel

    Nein so einfach ist das nicht es gibt nicht die eine Typgenehmigung für den TT RS ist gibt über die Modelljahre immer wieder Nachträge in der Typgenehmigung und damit auch verschiedene Typgenehmigungsnummern.

    Sorry, aber ich denke wir verrennen uns hier in Begriffigkeiten. Blenden wir das Wort Typgenehmigung einmal aus, denn es geht hier eigentlich um das Prüfverfahren welches für den TTRS gilt und „nicht“ vorrangig um die Typgenehmigung. Das Prüfverfahren war ECE R51.02 zum Zeitpunkt der Homologation des besagten Fahrzeuges.

    Durch professionelle Messung vom Umweltbundesamt bestätigt… der TTRS ist „nicht“ zu laut!!!!

    Die Seite vom TÜV bestätigt zudem… „das zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Prüfverfahren bzw. Messverfahren und die damit verbundenen Grenzwerte“!!!!
    Mittlerweile hat sich dieses Prüfverfahren geändert ( ECE R51.03 ). Für den TTRS jedoch nicht relevant. Auch dieses steht so auf der Seite des Umweltbundesamtes.

    Dies alles bestärkt mich in meiner Meinung, dass die jetzige Aktion nicht gerechtfertigt ist.

    Andere Mitglieder sehen das offenbar ähnlich… siehe admin, TTRS Frosch usw.

    Wie gesagt… meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema und deshalb bin ich nicht gewillt dieses einfach so seitens Audi/KBA hinzunehmen.

    Deswegen werde ich mich auch nach einem Fachanwalt umschauen und beraten lassen.

    Mir ist natürlich auch klar das Recht haben und Recht bekommen mitunter auch so eine Sache ist🤷🏼‍♂️
    Nun, wir werden sehen wie sich das ganze entwickelt. Es ist jedenfalls auch schön mitanzusehen, dass es hier viele engagierte Mitglieder gibt und viele etwas an Informationen dazu beitragen. Vielen Dank dafür!!!:thumbup:

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  • Dirk1970
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    • 5. März 2022 um 16:38
    • #907

    Hallo Thorsten,


    wenn du einen entsprechenden Anwalt gefunden und dich beraten lassen hast, teilst du dann dein Wissen ?

    Zitat von Thors_RS

    Sorry, aber ich denke wir verrennen uns hier in Begriffigkeiten. Blenden wir das Wort Typgenehmigung einmal aus, denn es geht hier eigentlich um das Prüfverfahren welches für den TTRS gilt und „nicht“ vorrangig um die Typgenehmigung. Das Prüfverfahren war ECE R51.02 zum Zeitpunkt der Homologation des besagten Fahrzeuges.

    Durch professionelle Messung vom Umweltbundesamt bestätigt… der TTRS ist „nicht“ zu laut!!!!

    Die Seite vom TÜV bestätigt zudem… „das zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültige Prüfverfahren bzw. Messverfahren und die damit verbundenen Grenzwerte“!!!!
    Mittlerweile hat sich dieses Prüfverfahren geändert ( ECE R51.03 ). Für den TTRS jedoch nicht relevant. Auch dieses steht so auf der Seite des Umweltbundesamtes.

    Dies alles bestärkt mich in meiner Meinung, dass die jetzige Aktion nicht gerechtfertigt ist.

    Andere Mitglieder sehen das offenbar ähnlich… siehe admin, TTRS Frosch usw.

    Wie gesagt… meine persönliche Einschätzung zu diesem Thema und deshalb bin ich nicht gewillt dieses einfach so seitens Audi/KBA hinzunehmen.

    Deswegen werde ich mich auch nach einem Fachanwalt umschauen und beraten lassen.

    Mir ist natürlich auch klar das Recht haben und Recht bekommen mitunter auch so eine Sache ist🤷🏼‍♂️
    Nun, wir werden sehen wie sich das ganze entwickelt. Es ist jedenfalls auch schön mitanzusehen, dass es hier viele engagierte Mitglieder gibt und viele etwas an Informationen dazu beitragen. Vielen Dank dafür!!!:thumbup:

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    geliebter und gepimpter TT 8n Roadster nach 7 Jahren verkauft 😌

    aktuell 04/2018er TTRS Roadster 😄😎

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  • Blue-Screen
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    • 5. März 2022 um 16:49
    • #908

    +1


    Bitte auch Mitteilung an mich, gerne per PN 😉

    Audi TTRS, Baujahr 2016, Mythosschwarz metallic, HGP Stage II


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    VCDS vorhanden (original, kein China-Böller). Kann gerne von jedem in meiner Nähe in Anspruch genommen werden.

    PGEAR vorhanden. Kann auch gerne mal für ne Messung ausgeliehen werden.

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  • Thors_RS
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    • 5. März 2022 um 22:58
    • #909
    Zitat von Dirk1970

    Hallo Thorsten,


    wenn du einen entsprechenden Anwalt gefunden und dich beraten lassen hast, teilst du dann dein Wissen ?

    Zitat von Blue-Screen

    +1


    Bitte auch Mitteilung an mich, gerne per PN 😉

    Hallo zusammen, ich werde mich jetzt erstmal in Ruhe mit der Suche nach einem Fachanwalt beschäftigen. Ich muss gestehen schon einmal eine Anwältin in Anspruch genommen zu haben, aber völlig anderes Fachgebiet. Nun muss ich mich mal im Bekanntenkreis schlau machen oder gegebenenfalls selbst fündig werden.

    Sollte ich erfolgreich sein teile ich sehr gerne meine Erfahrung!!!

    Wie ich vorher schon einmal geschrieben habe möchte ich dies vorsorglich machen um im Falle des Falles nicht gänzlich unvorbereitet zu sein. Ansonsten habe ich vor die Füße still zu halten. Eventuell verläuft die Sache ja noch im Sand? Hoffen darf man ja. Wenn nicht wäre ich aber zumindest vorbereitet und müsste nicht erst anfangen nach einem Anwalt zu suchen.

    Da ganze ist für mich wie für andere Mitglieder hier völliges Neuland.

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  • Mario P.
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    • 6. März 2022 um 08:17
    • #910
    Zitat von Thors_RS

    Es muss die gesetzliche Regelung gelten die bei der Zulassung/Homologation seinerzeit gültig war.

    Und das ist doch der Punkt. Er ist für die damalige geltende Regelung zu laut, wie ich es verstanden habe.

    Es hieß doch, dass das Kba damals nichts von dem Auspuffknopf wusste und genau dadurch, dass man diesen aber drücken kann, ist der TT einfach zu laut. Beim RS3 ist die Klappe nur über das Drive Select steuerbar, beim TT kann man aber während dem Messverfahren, die Klappentaste drücken und er fliegt vermutlich durch die Messung.

    Klar kann man nun auf Dynamic fahren und er ist genauso laut, jedoch ist es dann eben wieder das andere Thema was ich erwähnt hatte, dass der Dynamic Modus theoretisch nicht auf der Straße erlaubt ist. Man soll/ muss Lärm vermeiden, sprich Comfort/ Auto darf benutzt werden weil dort das Fahrzeug nicht unnötigen Lärm erzeugt.

    Soll doch mal jemand so gut sein und den TT bei der Vorbeifahrt messen, wie es auch das Kba damals gemacht hatte. Dabei jedoch die Klappen öffnen und schauen ob er die Werte einhält von 74db oder weniger (weis nicht genau was der VfL im Schein hat).

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  • BikermenRS
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    • 6. März 2022 um 09:57
    • #911
    Zitat von Mario P.

    Soll doch mal jemand so gut sein und den TT bei der Vorbeifahrt messen, wie es auch das Kba damals gemacht hatte. Dabei jedoch die Klappen öffnen und schauen ob er die Werte einhält von 74db oder weniger (weis nicht genau was der VfL im Schein hat).

    das KBA macht das normalerweise gar nicht.....sondern der Hersteller der den Fahrzeugtyp homologiert. Und die Messung wurde durch Umweltbundesamt durchgeführt nach der damals gültigen Norm ECE 51.02, Ergbnis war dass der TTRS 97 dB im Sport Modus anstatt eingetragene 76 dB hatte......also viel zu laut. ||

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  • TT-Eifel
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    • 6. März 2022 um 10:10
    • #912
    Zitat von BikermenRS

    das KBA macht das normalerweise gar nicht.....

    Das stimmt so nicht, es werden regelmäßig Felduntersuchungen durchgeführt.

    Es gibt sogar dort ein eigenes Softwarelabor.

    Zitat KBA:

    Zu den Felduntersuchungen gehören neben den Überprüfungen der Abgasemissionen auch Überprüfungen der Geräuschemissionen von Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt Stichproben aus dem Feld unter Auswahlkriterien abhängig von Feldauffälligkeiten.

    Die Geräuschmessungen werden auf einer eigenen Vergleichsmessstrecke durchgeführt.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • Thors_RS
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    • 6. März 2022 um 10:13
    • #913
    Zitat von Mario P.

    Und das ist doch der Punkt. Er ist für die damalige geltende Regelung zu laut, wie ich es verstanden habe.

    Es hieß doch, dass das Kba damals nichts von dem Auspuffknopf wusste und genau dadurch, dass man diesen aber drücken kann, ist der TT einfach zu laut.

    Lieber Mario P., hast du einen handfesten Nachweis für die Behauptung mit dem Auspufftaster. Es wäre nett, wenn du diesen Nachweis hier kund tun könntest. Ich habe hier auch schon davon gelesen, aber meiner Meinung nach ist das nur ein Gerücht. Ich verlasse mich ansonsten nur auf handfeste Fakten. Verstehe mich bitte nicht falsch, ich möchte dich nicht angreifen und jeder sollte seine eigene Meinung haben, aber ohne Beweis für die Behauptung ist es für mich persönlich wertlos. Gerne lasse ich dir die Grafiken von der offiziellen Messung in einer persönlichen Nachricht zukommen und du kannst es dir in Ruhe anschauen.

    Weshalb ich es auch für Blödsinn halte mit der Auspufftaste ist, dass ich selbst noch einen Porsche besitze (ebenfalls mit Klappenanlage). Bei geöffneter Klappe ist er tierisch laut und wäre so mit Sicherheit auch durch die Prüfung gefallen. Klappenanlagen gab es schon vor der Einführung des TTRS und wie ich schon mehrfach geschrieben habe war eine Prüfung bei geöffneter Klappe damals „nicht“ gefragt!!!! Da spielt es überhaupt keine Rolle ob ein Taster dafür vorhanden ist oder nicht.

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    • 6. März 2022 um 10:25
    • Offizieller Beitrag
    • #914

    Moin Leute,

    könnte mir bitte kurz jemand folgende Punkte sauber sachlich zusammenfassen. Am besten mit Screenshots (welche nicht mehr seitens der Behörden gelöscht werden können) sowie Quellen.

    Ich möchte die erste Seite Updaten, sowie diese Infos an meinen Rechtsanwalt weitergeben.

    • Messung Umweltbundesamt zur Lautstärke de TTRS Damaliges Prüfverfahren
    • TÜV SÜD Einzelabnahmen welche bei der Erstzulassung des TTRS gültig waren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

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    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • Thors_RS
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    • 6. März 2022 um 10:26
    • #915
    Zitat von BikermenRS

    das KBA macht das normalerweise gar nicht.....sondern der Hersteller der den Fahrzeugtyp homologiert. Und die Messung wurde durch Umweltbundesamt durchgeführt nach der damals gültigen Norm ECE 51.02, Ergbnis war dass der TTRS 97 dB im Sport Modus anstatt eingetragene 76 dB hatte......also viel zu laut. ||

    Hallo BikermanRS, beziehst du dich bei den 76 dB auf den Punkt U.3 im Fahrzeugschein?

    Falls ja, so habe ich dort genau die von dir erwähnten 97 dB eingetragen.

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  • Der Hausmeister
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    • 6. März 2022 um 10:49
    • Offizieller Beitrag
    • #916
    Zitat von TT-Eifel

    Das stimmt so nicht, es werden regelmäßig Felduntersuchungen durchgeführt.

    Es gibt sogar dort ein eigenes Softwarelabor.

    Zitat KBA:

    Zu den Felduntersuchungen gehören neben den Überprüfungen der Abgasemissionen auch Überprüfungen der Geräuschemissionen von Fahrzeugen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nimmt Stichproben aus dem Feld unter Auswahlkriterien abhängig von Feldauffälligkeiten.

    Die Geräuschmessungen werden auf einer eigenen Vergleichsmessstrecke durchgeführt.

    Und genau das ist der Grund, warum es diese Maßnahme nun gibt! Auffälligkeiten! Es haben nämlich verdammt viele dieser Fahrzeugbesitzer massiv übertrieben und das ist nun die Kehrseite der Medaille🤷🏼‍♂️

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / M1000XR Competition (Der Reiseflieger)😜 / Thruxton RS Final Edition (Der Gentlemen Racer)🤗

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

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    • 6. März 2022 um 10:54
    • #917
    Zitat von Thors_RS

    Klappenanlagen gab es schon vor der Einführung des TTRS und wie ich schon mehrfach geschrieben habe war eine Prüfung bei geöffneter Klappe damals „nicht“ gefragt!!!! Da spielt es überhaupt keine Rolle ob ein Taster dafür vorhanden ist oder nicht.

    absolut korrekt.....Messungen wurden nach ECE 51.02 damals nur im normalen Betriebsmodus gemacht. Nur dort mussten die Normen eingehalten werden. Deshalb startet das Fahrzeug auch immer im Comfortmodus.

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    • 6. März 2022 um 10:58
    • Offizieller Beitrag
    • #918
    Zitat von Der Hausmeister

    Und genau das ist der Grund, warum es diese Maßnahme nun gibt! Auffälligkeiten! Es haben nämlich verdammt viele dieser Fahrzeugbesitzer massiv übertrieben und das ist nun die Kehrseite der Medaille🤷🏼‍♂️

    99,9999999% RS3 Fahrer! ⚠️

    Update Seite 1.

    Mit freundlichen Grüßen

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    • 6. März 2022 um 11:07
    • #919
    Zitat von admin

    99,9999999% RS3 Fahrer! ⚠️

    Update Seite 1.

    Deswegen kriegt der RS3 nen Update nee? :D

    Orange is the new Black.

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    MaTTze71
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    • 6. März 2022 um 13:17
    • #920
    Zitat von admin

    Moin Leute,

    könnte mir bitte kurz jemand folgende Punkte sauber sachlich zusammenfassen. Am besten mit Screenshots (welche nicht mehr seitens der Behörden gelöscht werden können) sowie Quellen.

    Ich möchte die erste Seite Updaten, sowie diese Infos an meinen Rechtsanwalt weitergeben.

    • Messung Umweltbundesamt zur Lautstärke de TTRS Damaliges Prüfverfahren
    • TÜV SÜD Einzelabnahmen welche bei der Erstzulassung des TTRS gültig waren.

    Schaust du Seite 16 den Post von mir, da sind die Links zu den Dokumenten vom Umweltbundesamt.

    Feldmaßnahme 30E3 Motorsoundsteuerung TTRS 8s ⚠️

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