Alles anzeigenDa ist wohl bei der Erziehung was schief gelaufen wenn dich nur das Kennzeichen davon abhält.
Art 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art 2 GG
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Da die kein Kennzeichen haben könnten sie ja mal ganz speziell für dich Bandstacheldraht spannen wenn du mit der Duc um die Ecke kommst.
Großer Unterschied, ich benehme mich nicht wie 'ne Pottsau im Straßenverkehr!😉
Und die Strassenverkehrsordnung gilt auch für Radfahrer!!