Fazit: Ich werde jetzt einen Anwalt einschalten
P.S.: Das KBA hat sich noch immer nicht mit einer Antwort zur detaillierten Faktenlage für 30E3 gemeldet
Hallo zusammen, ich werde mich wohl auch vorsorglich nach einem Fachanwalt umschauen wie es einige Mitglieder hier auch machen um im Falle des Falles nicht unvorbereitet zu sein. Bis es ernst wird halte ich aber die Füße still.
Ich werde immer mehr darin bestärkt das diese Maßnahme nicht gerechtfertigt ist.
Auf einer Seite des TÜV bin ich zum Thema Einzelabnahme die ja alle hier mit Tuning Software betrifft fündig geworden zum Thema Geräuschemission.
Hier bestätigt sich das welches ich schon beim Umweltbundesamt zum Thema gefunden habe. Es muss die gesetzliche Regelung gelten die bei der Zulassung/Homologation seinerzeit gültig war.