Kartenfehler sind völlig normal, und reichlich vorhanden.
In der Rallyefahrer Zeit wurden die Kartenfehler zu einem 5 stelligen Betrag gehandelt.
Vielleicht hilft da ja VW
http://vw-maps-cdn.lighthouselabs.eu/vw-maps/P350_N60S5MIBH3_EU.7z
Kartenfehler sind völlig normal, und reichlich vorhanden.
In der Rallyefahrer Zeit wurden die Kartenfehler zu einem 5 stelligen Betrag gehandelt.
Vielleicht hilft da ja VW
http://vw-maps-cdn.lighthouselabs.eu/vw-maps/P350_N60S5MIBH3_EU.7z
Dazu passen auch die neusten Beschlüsse zur Stromversorgung Drosselung.
Zitat
Wärmepumpen und E-Autos sollen zu Spitzenlastzeiten vom Netz Steuerung bedeutet in diesem Fall eine Stromrationierung. Problematisch ist vor allem die sogenannte "letzte Meile" hin zu den Gebäuden.
Dort sind Kabel und Trafos für den Bedarf der Zukunft oft nicht ausgelegt. Um das Gesamtnetz stabil zu halten, sollen die Betreiber künftig Wärmepumpen und E-Autos in Zeiten von Spitzenlast vom Netz nehmen dürfen. Die Bundesnetzagentur arbeitet aktuell die Details aus.
Bereits jetzt kann die Stromversorgung zeitweise gedrosselt werden – allerdings nur mit Zustimmung der Kunden. Für dieses Zugeständnis werden sie mit einem günstigeren Stromtarif belohnt. Rainer Meyr ist Heizungsmonteur in der Nähe von Augsburg. Nur wenige seiner Kunden machen von dem Modell Gebrauch: "Die Abschaltzeiten gehen ja in eine gewisse Privatsphäre rein. In meinem Haus wird etwas abgeschaltet von einem Externen."
Diesen Eingriff wollen die meisten trotz Preisnachlass nicht akzeptieren. Der bereits bekannte gesetzliche Rahmen sagt jedoch Stand jetzt klar: Die Stromrationierung – auch gegen den Willen des Endkunden – kommt ab 2024.
Warum genau nochmal Kernschrott?
Die Ökobilanz des kompletten Fahrzeuglebenszyklus kann es schonmal nicht sein!
https://faktencheck-energiewende.at/fakt/wie-ist-d…n-e-fahrzeugen/
Und 1000km am Stück ist für mich zumindest kein Argument. Im Gegenteil, ich starte von Zuhause, wenn gewünscht, immer mit 100% und müsste für 95% meiner Fahrten nicht unterwegs laden...
Ob da auch die das zuschalten der Kohlekraftwerke von Habeck berücksichtigt ist?
Dann ist es so , dass mit den Fahrzeugen in Zukunft Massenweise Ressourcen vernichtet werden.
Die mehrere 100 kg schweren Akkus werden z.Z. geschreddert und verbrannt das ist sehr nachhaltig!
Die ganze Zeit hat man Unsummen in die Entwickelung gesteckt um Fahrzeuge leichter zu machen und jetzt baut man einen 800 kg schweren Akku ein.
Es gibt z.B. durchaus Leute die mit einem defekten Akku Erfahrung sammeln durften da kann das Auto dann verschrottet werden.
Beim einem E-Golf sollte der Akku Tausch über 20.000 kosten.
E-Auto ist auf alle Fälle nicht die Lösung für den Individualverkehr da muss noch etwas anderes passieren.
Frankreich geht ja als gutes abschreckendes Beispiel voran.
Ein Audi S3, der in Frankreich rund 60.000 Euro kostet, verteuert sich mit rund 43.000 Euro Strafsteuer auf über 100.000 Euro. Der Mercedes A 45S AMG landet bei knapp 107.000 Euro, ein BMW M240i xDrive bei über 97.000 Euro, ein VW Golf R bei rund 93.000 Euro, ein Toyota Yaris GR bei etwa 73.000 Euro und ein Toyota GR86 bei fast 94.000 Euro.
Als Zwischenfrage: Wie viele Milliarden von Steuergeldern wurden schon für die Subventionierung allein vom Diesel ausgegeben?
Das ein BEV nun die Zukunft wird, darüber sollte sich selbst der letzter Hinterwäldler überzeugt haben. Ob wir wollen, oder nicht. Selbst Toyota hat es nun begriffen. Und Benzin gibt es in 50 Jahren wahrscheinlich nur noch in der Apotheke - wie zu Beginn des Individualverkehrs.
Wir können ja gerne die Subventionierung für Diesel abschaffen.
Dabei wird aber oft vergessen , dass alle LKW die uns beliefern und auch die Geräte mit denen der Bauer sein Feld bestellt mit Diesel betrieben werden.
Möchte gerne mal sehen wenn die alle dann nach Ende der Subventionierung die Preise erhöhen.
Sollte natürlich "Zukunft" heißen.
Aber sind die auch bei dem OPF Modell? Das hatte ich vergessen dazuzuschreiben, meiner ist von 2022 MKB DNPA
Bei dem Mj und MKB habe ich in den ETKA geschaut.
Die ETNR sind vom Frontantriebsmodell.
Ich sehe das wie der Tuner.
Hier mal zwei Bilder von der ETNR 8S0253609D und M die verbaut sind.
Hallo TT-Eifel,
auf dich ist ja immer Verlass!
Meine Werkstatt hat den Dämpfer gefunden aber eben nur für 570€ sprich 1.140€ für beide.
Daher war seine Empfehlung mal im Internet nach einer Alternative zu suchen.
Sprich es gibt nur die originalen von Audi und keine Ersatzteile die günstiger zu bekommen wären?
Richtig.
Von Anfang an gab es die nur bei Audi als Ersatzteil.
Der Bilstein oben ist ein billiger normaler Dämpfer
Wirst du im Zubehörmarkt nicht finden.
Aber unter der ETNR gibt es den ja wohl noch der Freundliche war wohl zu faul oder hat die falsche ETNR eingegeben.
Die ETNR 8J0 513 025 E wurde in allen TT von 2010 bis 2014 verbaut.
Wo ich den her habe, gab es noch keine Beschwerden. 🤷♂️ Ich werde es heute auch mal ausprobieren.
Hier ist nich ein 2. Link
Das sieht dann so aus.
Sowohl mit Firefox als auch mit Chrome
Bei VW ist das Kartenupdate 2024 jetzt auch online. Offensichtlich Fehlerfrei.
Wenn man den Link anklickt dann werden 8 MB herunter geladen da stimmt dann auch was nicht.
Schau mal ein paar Infos
Kann es ein, dass sich durch das Update dann die Typschlüssel und der Herstellerschlüssel ändert? Hab gerade von meiner Versicherung ein schreiben bekommen, dass sich meine Versicherung ändert, weil der Typschlüssel sich von (J ABS auf (J AAD und der Herstellerschlüssel von 7967 auf 1860 geändert hat?
Lustigerweise hat sich auch das zulässige Gesamtgewicht von 1840 auf 1828 kg geändert?
Dann ist es natürlich logischerweise auch ganz einfach alle nicht aktualisierten Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen ...
Ich weiß nicht wie deine Versicherung darauf kommt.
Wenn das so wäre dann ist deine Zulassungsbescheinigung Teil I und II falsch und müsste berichtigt werden.
Das glaube ich nicht.
Die Fahrzeuge werden nach FIN zurück gerufen.
Hier, in diesem Fall, wäre es vermutlich nur genau die eine Frage: "wurden sie von Audi zum Update aufgefordert und auf die Konsequenzen der Zwangsstilllegung hingewiesen, falls sie dem nicht nachkämen?". Die Antwort müsste natürlich "ja" lauten, bzw. "ja, mehrfach", und damit bereits wäre das Verfahren beendet, und zwar sofort.
Hier in dem Fall ist es ja so, dass die Besitzer nicht nur darauf hingewiesen wurden.
Sondern bei Audi auch erklärt haben , dass sie dem Rückruf nicht folgen wollen, was Audi natürlich auch in seinen Unterlagen vermerkt hat.
Da könnte man dann schon Vorsatz unterstellen.
Alles anzeigenUm die Verwirrung zu beseitigen:
Bisher gibt es eben keine konkrete Frist. Der Hersteller formuliert ganz bewusst so:
Der 31.01.2024 ist aber der Stichtag, an dem das KBA den Hersteller aus seiner Verantwortung entlässt.Wie geschrieben kommuniziert das KBA natürlich nicht mit den betroffenen Haltern, aber die Zulassungsstelle muss das sehr wohl tun:
§5 FZV:(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, so kann die nach Landesrecht für die Ausführung dieser Verordnung zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Halter oder Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Die möglichen Maßnahmen sind Verwaltungsakte über die die betroffenen Halter natürlich vorab durch die Behörde selbst zu informieren sind. Jeder Bescheid hat dann eine Rechtsbehelfs- und auch eine Rechtsfolgenbelehrung. Ohne die Möglichkeit zu rechtlichem Gehör können die keine Wirkung entfalten.
Die Zulassungsstelle leitet auch nix "direkt weiter zur Schmiere" - im Worst Case fordert sie nach der Betriebsuntersagung auf, Schilder und Zulassung vorbeizubringen. Wer bis dahin tatsächlich untätig war, muss aber mit Besuch rechnen.
Es muss im Mittelteil also schon noch ein bisschen was passieren. Ob es sich lohnt, das so weit auf die Spitze zu treiben, steht aber auf einem anderen Blatt.
Du reimst dir da was zusammen.
Natürlich erlässt der Hersteller keinen Verwaltungsakt, sondern das KBA.
Das KBA hat auch dem Hersteller die Anschriften zu dem Zeitpunkt des Rückruf zur Verfügung gestellt.
Der von dir geforderte Verwaltungsakt hat das KBA angeordnet der Hersteller ist nur Erfüllungsgehilfe.
Dann hat das KBA alle FIN die zu dem Zeitpunkt zugelassen waren, mit eine Datum versehen ab wann die nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprechen.
Ich habe es ja schon mal geschrieben, vor einiger Zeit hat eine Bekannte ein Auto gekauft das von so einer überwachten Aktion betroffen war.
Als sie es zulassen wollte wurde ihr mitgeteilt, dass das nicht möglich ist weil die FIN vom KBA ohne den Rückruf nicht zum Straßenverkehr freigegeben ist.
Erst nachdem der Hersteller die Aktion an das KBA als durchgeführt gemeldet hat war nach 10 Tagen die Zulassung möglich.
Aber ich schließe mich CS an wir werden es vielleicht erfahren.
In D mahlen Behörden Mühlen langsam aber gründlich.l