Hallo Lummi!
Auch wenn das immer keiner hören mag, aber bei der Verwendung einer jedweden A6/A7/A8/S6/S7/S8/RS6/RS7-Bremsanlage musst Du zwangsweise auf den kleineren 25,4er HBZ und den passenden BKV umrüsten.
Was Audi da zwar beim B8 RS4/5 geritten hat, einen 26,99er HBZ exklusiv nur in diesem Fahrzeug einzusetzen weiß wohl nur der liebe Gott. Fakt ist jedoch, dass alle größeren neueren Modelle mit dem neuen Tentrierungsdurchmesser nur einen 25,4er HBZ haben.
Du müsstest für eine wasserdichte Eintragung also auf den HBz der normalen B8-Modelle (alle außer RS) umsteigen. Die Teilenummern für HBZ und BKV: 4G2.611.021 und 8K0.612.107.D. Sind die neueren Varianten von Girling-TRW ...
Damit ist die Eintragung legal möglich. Einfach nur RS6 an der VA, der falsche HBZ, Keramik ohne Serienstand, alles illegal ohne ein entsprechendes Gutachten. Ich denke nicht, dass das mal jemand hat begutachten lassen. ECE-R13-Mustergutachten kosten im mehrstelligen Tausender-Bereich!
LG,
Matse
LG,
Matse