Danke für die Antworten Jungs! Scheint echt so zu sein das die Audi Empfehlung wirklich nur eine Empfehlung ist.
STVO:
"(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen"
Kollege der bei einer Versicherung arbeitet hat die Frage seinen Kollegen gestellt und diese wussten auch keine Ausnahmeregelung für den TT.
Ein Sitz ist ein Sitz solange er einen Gurt hat. Wenn kein Gurt -> kein Sitz -> Versicherung zahlt nicht.
Werde noch eine schriftliche Stellungnahme meiner Versicherung anfordern damit wir's schwarz auf weiss haben. Sicher is sicher.