Moin!
Ich interessiere mich hier nur für die Legalität (Polizeikontrolle + Schadensfall). Das die Rücksitzbank ein Genickbrecher ist, durfte ich heute selbst erfahren. Allerdings kommt es manchmal vor das man eben zu dritt Kurzstrecken fahren muss. Ein Mädel mit 160cm sollte 5km Kurzstrecke unbeschadet überstehen können. Nun frage ich mich wie die Sache im Schadensfall behandelt wird.
Laut Audi wird ja gesagt das die Rücksitzbank nur für Personen bis 150cm zugelassen ist. Allerdings ist mir unklar ob es sich hierbei um eine Empfehlung oder um eine versicherungsrechtliche Vorschrift handelt.
Im Internet finde ich widersprüchliche Aussagen da ja auch im Fahrzeugschein anscheinend 4 Personen maximal zulässig sind (kann ich allerdings nicht bestätigen, hole meinen TTS erst am Montag).
Weis einer von euch etwas näheres darüber?