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Schlagloch - Rechtsfrage

  • TTS-Bonn
  • 24. Dezember 2012 um 21:20
1. offizieller Beitrag
  • TTS-Bonn
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    • 24. Dezember 2012 um 21:20
    • #1

    Moin,

    auf meiner Heimstrecke war plötzlich ein Schlagloch. Es war schon dunkel und ich bin mitten durch. Seitdem habe ich ein unrundes Abrollen und teilweise leichte Vibrationen am Lenkrad. Das Schlagloch wurde am gleichen Abend noch repariert, sogar mit Polizeischutz.

    Wer übernimmt bei solchen Fällen die Haftung und wie muss ich ran gehen?

    Danke schommal!

    TT S Handschalter - Sprintblau Perleffekt - MJ2011 (Facelift) - quasi voll - 300PS/427Nm - ASG

    ab 10/2013
    TT RS plus Coupe S tronic - Sepangblau Perleffekt - Schalen - quasi voll

    ab 08/2018

    TT RS Coupe - Keramik, OLED, Matrix, B&O, 280, S-AGA, nOPF

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  • mickman80
    Gast
    • 24. Dezember 2012 um 21:40
    • #2

    Du selbst leider :(

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  • admin
    Boardleitung
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    • 25. Dezember 2012 um 01:30
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Jap leider du selbst :( iss kacke hatte sowas auch schon.

    Mit freundlichen Grüßen

    Alex

    Welche Produkte ich verwende. -> klick mich

    Fahrzeughistorie:
    Audi A3 8L 1.6 101 PS (verkauft)
    Audi S3 8L 1.8T 225 PS (verkauft)
    Audi TTS 8J 2.0 TFSI 272 PS (verkauft)
    Audi TTRS Plus 8J 2.5 TFSI 360 PS (verkauft)

    aktuell Audi TTRS 2.5 TFSI 400 PS

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  • lulloz
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    • 25. Dezember 2012 um 02:31
    • #4

    seid ihr da sicher? in der schweiz haftet der staat da in gewissen fällen wie ein privater (werkeigentümer)

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  • lulloz
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    • 25. Dezember 2012 um 02:38
    • #5

    wieso kann man eigentlich nicht editieren? naja was solls...

    habe gerade nur minimal gegoogelt und scheinbar ist es in deutschland ebenfalls so ähnlich. es kommt total auf den einzelfall an und man bräuchte mehr informationen von dir.
    fährst du jeden tag diese strecke? weisst du, ob der gemeinde dieses schlagloch schon deutlich früher bekannt war? ich würde aber darauf schliessen, da das schlagloch ja am selben abend noch repariert wurde. somit war es ihnen bekannt...könnte man damit argumentieren, dass sie bis zur tatsächlichen reparatur zumindest eine warnung bzw. ein warnschild aufstellen müssten. kommt da halt auch auf vieles an...wie dunkel genau ist es da? wie schnell darf man da fahren und ist das loch bei dieser geschwindigkeit früh genug erkennbar? wie groß war das loch? etc....

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  • 5tarlight
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    • 25. Dezember 2012 um 06:27
    • #6

    ist einem bekannten von mir auch schon genau so passiert..
    war auf seiner stammstrecke,da war auch auf einmal ein loch und er ist voll rein, kurz nachdem er rein ist kamen welche vom bau und amchten dies auch zu..
    aber dafür hatte dann die gemeinde gehaftet..
    sein auto war sehr tief und es ging dabei felge, stoßdämpfer schürze und antriebswelle kaputt.. war damals ein 4er golf..
    Die arbeiten hätten die stelle sichern müssen, bzw. die stadt ..

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  • Foxy
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    • 25. Dezember 2012 um 14:37
    • #7

    A

    Zitat von lulloz

    wieso kann man eigentlich nicht editieren? naja was solls...

    habe gerade nur minimal gegoogelt und scheinbar ist es in deutschland ebenfalls so ähnlich. es kommt total auf den einzelfall an und man bräuchte mehr informationen von dir.
    fährst du jeden tag diese strecke? weisst du, ob der gemeinde dieses schlagloch schon deutlich früher bekannt war? ich würde aber darauf schliessen, da das schlagloch ja am selben abend noch repariert wurde. somit war es ihnen bekannt...könnte man damit argumentieren, dass sie bis zur tatsächlichen reparatur zumindest eine warnung bzw. ein warnschild aufstellen müssten. kommt da halt auch auf vieles an...wie dunkel genau ist es da? wie schnell darf man da fahren und ist das loch bei dieser geschwindigkeit früh genug erkennbar? wie groß war das loch? etc....

    Auch in der Schweizgilt der Grundsatz, dass du anhalten können musst. Dasselbe gilt auf der Autobahn, wenn du über einen Gegenstand fährst. - du musst grundsätzlich anhalten können (auch wenn das praktisch gesehen fast unmöglich ist bei 120 kmh). Da zahlt dir niemand auch nur einen Rappen, auch in der Schweiz nicht.

    Volvo V60 Polestar

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  • Foxy
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    • 25. Dezember 2012 um 14:41
    • #8

    "Anhalten können musst" - super Deutsch...

    Warum zum Teufel kann man hier nicht mehr editieren?

    Volvo V60 Polestar

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  • TTS-Ralle
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    • 25. Dezember 2012 um 15:16
    • #9

    Ich hatte sowas auch schon mal. Felge kaputt. Gerichtsverhandlung. Alles nichts genützt da Du beweisen musst das es von genau dem Schlagloch kommt. Der Richter sagte damals, ich hätte schon vor Ort deswegen in Graben fahren müssen. So aber gehst du leer aus. Keine Chance.

    Gruß
    Ralf

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  • lulloz
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    • 25. Dezember 2012 um 15:16
    • #10

    generell stimmt das...du musst so fahren, dass du anhalten kannst. es kommt aber total auf die situation an foxy. wenn das loch einfach nicht frühzeitig erkennbar ist, dann gilt das anhalten können nur noch eingeschränkt.

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  • lulloz
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    • 25. Dezember 2012 um 15:18
    • #11

    vergessen...
    so wie ich das schon gesagt hatte, ist wichtig wieviel verantwortung das gemeinwesen bzw. den unterhaltspflichtigen der strasse trifft. wenn du mit 200 durch die stadt düst und eine oma nimmt dir die vorfahrt, hast du auch eine mitschuld ;)

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  • milch
    Gast
    • 25. Dezember 2012 um 15:19
    • #12

    Ist einem Bekannten auch kürzlich passiert. Auf der Landstraße in einer Kurve war plötzlich ein Schlagloch das am Vortag noch nicht da war. Felge ist leicht angebrochen. Auf den Kosten ist er auch sitzen geblieben.

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