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Abgaskontrollsystem Leuchtet auf

  • Tyra
  • 20. April 2013 um 23:20
  • Tyra
    Anfänger
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    • 20. April 2013 um 23:20
    • #1

    So, nachdem ich mich mal vorgestellt habe muss ich jetzt erstmal meiner Krawatte luft verschaffen.

    Habe heute einen Audi TT Bj 7/10 2.0 Stronic abgeholt
    die Rückfahrt war in Ordnung waren ungefähr 200KM. Jetzt plötzlich als ich zuhause angekommen bin, und noch mal hier und da hingefahren bin ging plötzlich
    die Lampe vom Abgaskontrollsystem an und aus dem Auspuff kommt jetzt ständig Rauch und es riecht auch ausserhalb etwas merkwürdig.
    Die Leistung ist aber noch vorhanden, das komische die Temperaturanzeige vom Kühlwasser zeigt keine gradzahl an und der Lüfter vorm Motor ist ständig an
    keine Ahnung ob das normal ist...
    Gut der Wagen stand jetzt doch einige Zeit beim Händler, aber Tüv und Inspektion sind Neu. Bin doch etwas frustriert grade neu geholt und schon gehts los

    Jemand eine Ahnung was das sein könnte?
    Hab ich jetzt noch Mobilitätsgarantie bei Audi? Er ist ja noch keine 3 Jahre alt. Hab den Wagen aber nicht beim Audihändler gekauft. Oder muss ich mich mit meinem Händler rumärgern der mir den verkauft hat? das wird sich bestimmt etwas schwierig gestalten, da der doch etwas weiter entfernt ist.

    Ich hoffe auf einen guten Rat.

    Tyra

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  • MichaRS
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    • 20. April 2013 um 23:25
    • #2

    Hast du eine geänderte diownpipe verbaut oder ist diese Original?
    Falls ja sieht's nicht gut aus, kann bei weißem Rauch der KAT sein. Vorher Ölwechsel gemacht? Dabei eventl. zuviel öl eingefüllt; KAT kann schnellstens davon kaputt gehen.

    Audi TT RS Roadster/volle Hütte :) /suzukagrau/Audi Exclusive Schalensitze zweifarbig/Original S8 Schmiedefelgen/IS Racing pro Gewindefahrwerk.... Und dann noch was 'kleines Schwarzes'

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  • Tyra
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    • 20. April 2013 um 23:35
    • #3

    Ne ist noch Original Inspektion wurde vorgestern laut Serviceheft durchgeführt mit Longlife Ölwechsel, ob die jetzt zuviel reingekippt haben
    müsste ich mal morgen nachschauen, wäre eine Idee. Ich hoffe ja das es nicht ganz so ernst ist. Werde aufjedenfall mal Montag zu einem Händler fahren.
    Wobei in der Nähe kein Audi Händler ist, will auch nicht unbedingt noch 20Km oder so damit fahren.

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  • MichaRS
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    • 20. April 2013 um 23:47
    • #4

    Check mal den Ölstand. Wagen nicht mehr bewegen und Montag Händler kontaktieren. Nur der Abgassensor kann es ja nicht sein nach deiner Beschreibung bzgl. Auspuff und Geruch. Viel Erfolg und halt uns mal auf dem laufenden. Falls keine Garantie vorhanden ist fällt z.B. Ein kaputter KAT eh unter Gewährleistung. Ärgerlich die Sache jedoch kannst du dich unter finanziellem Aspekt zurücklehnen und entspannt bleiben.

    Audi TT RS Roadster/volle Hütte :) /suzukagrau/Audi Exclusive Schalensitze zweifarbig/Original S8 Schmiedefelgen/IS Racing pro Gewindefahrwerk.... Und dann noch was 'kleines Schwarzes'

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  • Ravenous
    Gast
    • 21. April 2013 um 07:13
    • #5

    Blöde sowas.

    Ansprechpartner ist erst einmal der verkaufende Händler. Er muss sich im Rahmen der Gewährleistung um die Behebung des Schadens kümmern.

    Hat das Auto denn noch eine Audi Garantieverlängerung ?

    Wenn nicht, kannst Du auch nicht einfach zu einem Händler gehen, solange der Verkäufer dem nicht zugestimmt hat.

    Wo wurde denn die Inspektion gemacht ?

    Das kann alles mögliche sein. Etwas merkwürdig ist das mit dem Lüfter und der Temperaturanzeige. Kann evtl. auch ein Marderverbiss sein.

    wirklich schlauer wird man erst sein, wenn man mal den Fehlerspeicherausgelesen hat.

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  • Syccon
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    • 21. April 2013 um 10:20
    • #6
    Zitat von Tyra

    So, nachdem ich mich mal vorgestellt habe muss ich jetzt erstmal meiner Krawatte luft verschaffen.
    Jemand eine Ahnung was das sein könnte?
    Hab ich jetzt noch Mobilitätsgarantie bei Audi? Er ist ja noch keine 3 Jahre alt.
    Tyra


    Mobilitätsgarantie bedeutet, das Audi sich um das Abschleppen in die nächstgelegene Vertragswerkstatt, im Falle einer Panne (kein Unfall) kümmert. Das setzt aber ein lückenloses Scheckheft voraus. Die Inspektionen müssen alle von einer Vertragswerkstatt gemacht worden sein. Für die Mobilitätsgarantie gibt es nach jeder Inspektion einen extra Stempel im Scheckheft. Mobilitätsgarantie heißt nicht, das du irgendwas kostenlos repariert bekommst. Mobilitätsgarantie ist nicht zeitlich begrenzt. Die hat man ein Autoleben lang. Oben genanntes vorausgesetzt.

    Gruß Syccon

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    Aktuell: Audi RSQ3 (F3) APR Stage 1 440 PS, Audi A1(8X) Competion Kit Legends 122 PS

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    • 21. April 2013 um 10:27
    • #7

    Ist das weißer Rauch, der aus dem Auspuff kommt? Dann könnte es an einer defekten Zylinderkopfdichtung liegen.

    Gruß Syccon

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  • TT-R
    Gast
    • 21. April 2013 um 11:15
    • #8

    Lüfter ist an und die Anzeige zeigt keine Wassertemperatur mehr an?
    Da würde ich auf einen Zylinderkopfdichtungsschaden oder gar einen Riss im Kopf tippen.
    Der Kühlwasserstand ist sicherlich bei 0, oder?

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  • NeTTermann
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    • 21. April 2013 um 11:48
    • #9
    Zitat von Tyra

    So, nachdem ich mich mal vorgestellt habe muss ich jetzt erstmal meiner Krawatte luft verschaffen.

    Habe heute einen Audi TT Bj 7/10 2.0 Stronic abgeholt
    die Rückfahrt war in Ordnung waren ungefähr 200KM. Jetzt plötzlich als ich zuhause angekommen bin, und noch mal hier und da hingefahren bin ging plötzlich
    die Lampe vom Abgaskontrollsystem an und aus dem Auspuff kommt jetzt ständig Rauch und es riecht auch ausserhalb etwas merkwürdig.
    Die Leistung ist aber noch vorhanden, das komische die Temperaturanzeige vom Kühlwasser zeigt keine gradzahl an und der Lüfter vorm Motor ist ständig an
    keine Ahnung ob das normal ist...
    Gut der Wagen stand jetzt doch einige Zeit beim Händler, aber Tüv und Inspektion sind Neu. Bin doch etwas frustriert grade neu geholt und schon gehts los

    Jemand eine Ahnung was das sein könnte?
    Hab ich jetzt noch Mobilitätsgarantie bei Audi? Er ist ja noch keine 3 Jahre alt. Hab den Wagen aber nicht beim Audihändler gekauft. Oder muss ich mich mit meinem Händler rumärgern der mir den verkauft hat? das wird sich bestimmt etwas schwierig gestalten, da der doch etwas weiter entfernt ist.

    Ich hoffe auf einen guten Rat.

    Tyra

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    Tja hört sich nach Krauterbude an und jetzt nach Krauterabwicklung!
    Ist die Mob Garantie von Audi? Also gültige Garantie von Audi oder Tankstelle?
    Meld dich morgen bei dem Händler,er muss dir gesetzl Garantie geben. Wenn der TT nicht fahrbereit ist,kann nicht dein Problem sein. Dann soll er ihn abholen. Wenn er sich mit allem quer stell,würde ich das Auto zurück geben.

    Gruss

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  • NeTTermann
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    • 21. April 2013 um 11:50
    • #10

    Ähh oder war das jetzt ein Privatkauf?? Kann ich nicht ganz genau rauslesen.

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  • Tyra
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    • 21. April 2013 um 13:28
    • #11

    So mal eben unten gewesen also Öl ist genau auf max, also zuviel ist es leider nicht.
    Kurz mal angeschmissen und Lampe leuchtet immernoch, 10 sek später geht sofort wieder der Motorgebläse an.
    und Kühltemperaturanzeige bleibt immer unten auf 60 grad. Rauch kam diesmal nicht aber wollte den auch nicht allzulange anmachen und ja er ist weiss.

    Also Wagen ist von einem Händler aber kein Vertragshändler
    erste Inspektion war Mai 2011 bei Audi, und die zweite jetzt bei dem wo ich Ihn gekauft habe. ;(

    jetzt macht mir keine Angst mit Zylinderkopf oder so der Wagen hat nichtmal 25000 gelaufen.

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  • NeTTermann
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    • 21. April 2013 um 13:36
    • #12

    Aber ist auch alles kein Problem. Auch ein freier Händler muss dir das Fzg wieder kostenlos inst. setzen. Ruf ihn morgen an und fertig. Wegen dem Lüftermotor,hast du Klima eingeschaltet? Dann läuft der Lüfter auch. Könnte also sein das der Lüfter jetzt nix mit der Sache zu tun hat. Alles andere wie schon gesagt muss der Fehlerspeicher abgefragt werden um näheres zu erfahren.

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  • Ravenous
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    • 21. April 2013 um 14:42
    • #13
    Zitat von Pitbullfighter

    Meld dich morgen bei dem Händler,er muss dir gesetzl Garantie geben. Wenn der TT nicht fahrbereit ist,kann nicht dein Problem sein. Dann soll er ihn abholen. Wenn er sich mit allem quer stell,würde ich das Auto zurück geben.


    Es gibt keine gesetzliche Garantie !

    Die Reklamation erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.

    Und Erfüllungsort ist i.d.R. der Ort des Vertragsabschlusses, also beim Händler, wenn dieser es in seinem Vertrag so stehen hat. Du musst also zur Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsansprüche das Fahrzeug im Zweifel zum Händler zurückbringen. Nur wenn im Vertrag keine Klausel zum Erfüllungsort gennant ist und dem Verkäufer klar war, das das Fahrzeug nicht ortsnah verbleibt, ist der Erfüllungsort der Wohnort des Käufers.

    Aber davon mal abgesehen, warum kauf man ein so junges und dann doch noch teures Auto eigentlich beim Fähnchenhändler ohne Audi Garantieverlängerung, mit Servicestempel vom markenfremden Händler und vorgezogenem TÜV ? ?(

    Ich würde mir jemanden mit VCDS aus der Nähe suchen und mal den Fehlerspeicher auslesen lassen.

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  • Syccon
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    • 21. April 2013 um 15:52
    • #14

    Was hat er den gekostet?

    Gruß Syccon

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  • NeTTermann
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    • 21. April 2013 um 17:52
    • #15
    Zitat von Ravenous


    Es gibt keine gesetzliche Garantie !

    Die Reklamation erfolgt im Rahmen der Gewährleistung.

    Und Erfüllungsort ist i.d.R. der Ort des Vertragsabschlusses, also beim Händler, wenn dieser es in seinem Vertrag so stehen hat. Du musst also zur Inanspruchnahme Deiner Gewährleistungsansprüche das Fahrzeug im Zweifel zum Händler zurückbringen. Nur wenn im Vertrag keine Klausel zum Erfüllungsort gennant ist und dem Verkäufer klar war, das das Fahrzeug nicht ortsnah verbleibt, ist der Erfüllungsort der Wohnort des Käufers.

    Aber davon mal abgesehen, warum kauf man ein so junges und dann doch noch teures Auto eigentlich beim Fähnchenhändler ohne Audi Garantieverlängerung, mit Servicestempel vom markenfremden Händler und vorgezogenem TÜV ? ?(

    Ich würde mir jemanden mit VCDS aus der Nähe suchen und mal den Fehlerspeicher auslesen lassen.


    Ok meine Ausdruckweise war etwas falsch


    "Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen, so bestimmt es die gesetzlich verankerte Sachmängelhaftung. Manche Händler versuchen jedoch, den Verbraucher bei Auftreten eines Mangels auf eine Gebrauchtwagengarantie zu verweisen."

    Nennen wir es Sachmängelhaftung!

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  • carbon
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    • 21. April 2013 um 19:16
    • #16

    Hallo, wie ist denn jetzt der Kühlmittelstand im Ausgleichsbehälter?
    Gruß

    Mein TTRS exclusive
    Gruß

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  • Goldfinger
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    • 21. April 2013 um 19:39
    • #17

    Das hört sich aber echt nicht so prall an.

    Egal was nun schlussendlich als Ursache / Schaden ermittelt wird, durch den Kauf bei einem "Vertragsfreien Händler" hört sich das nach jeder Menge Stress bei der Abwicklung für dich an.
    Hast du den Händler deswegen schon mal kontaktiert? Was sagt der denn dazu?

    Genau, Rav hat recht, lass mal den Fehlerspeicher auslesen, dann kann man einige Ferndiagnosen schon mal ausschließen!

    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass es nichts wirklich ernstes ist.

    Man lebt nur einmal!
    Doch wenn man es richtig anstellt, reicht das voll und ganz!
    :thumbup:

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  • NeTTermann
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    • 21. April 2013 um 20:01
    • #18

    Wieso immer Ärger!?
    Die Sache ist doch klar geregelt


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel
    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
    Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

    Sachmängelhaftung
    Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
    Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
    In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

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  • stealer
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    • 21. April 2013 um 20:39
    • #19
    Zitat von Pitbullfighter

    Wieso immer Ärger!?
    Die Sache ist doch klar geregelt


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel
    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.
    Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist nicht zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit, auch wenn einige Händler diese in ihren Kaufverträgen verwenden.

    Sachmängelhaftung
    Bei der Sachmängelhaftung handelt es sich um ein gesetzliches verankertes Recht. Sofern der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges zwischen einem Händler bzw. Unternehmer und einer Privatperson stattfindet, darf die Haftung nicht ausgeschlossen werden. Der Verkäufer haftet hierbei für alle Mängel, die der Wagen zum Übergabezeitpunkt hat, für mindestens ein Jahr. Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Sachmängelhaftung sind für den Käufer kostenlos.
    Der Käufer muss allerdings immer dem Verkäufer selbst die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und darf nicht ohne Weiteres eine andere Werkstatt mit der Reparatur beauftragen!
    In bestimmten Fällen (z. B. wenn der Mangel auch nach mehreren Reparaturversuchen nicht beseitigt werden kann) sieht die Sachmängelhaftung auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine Kaufpreisminderung vor.

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    Exakt so ist es.

    Wie Ravenous schon sagte, wenn der Händler bei dem du dein Fahrzeug gekauft hast es so verlangt, muss der Wagen zu ihm. Denn der Ort des Vertragsschlusses zählt.
    ABER: Jegliche kosten die dadurch auf dich zukommen hat der Händler zu tragen!

    Gruß
    Steffen

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  • Tyra
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    • 22. April 2013 um 01:14
    • #20

    Erstmal vielen Dank für euer Feedback ihr gebt mir doch wieder etwas Hoffnung,

    Ich werd gleich morgen früh da anrufen und sobald ich näheres weiß, werde ich weitere Info´s melden. Nebenbei werd ich mal schauen den Fehlerspeicher auslesen zu lassen, trau mich nur nicht
    viel noch rumzufahren aber ein bekannter meinte solange die Anzeige nicht blinkt und der Motor noch volle Leistung hat wäre das noch kein Problem.
    Natürlich geb ich dem Händler die Chance den Wagen Instandzusetzen, über das Abschleppen muss er sich dann Gedanken machen. Falls es unter gegangen ist Es war nur kein Vertragshändler von Audi, also kein Fähnchenhändler.
    erm.. Ausgleichsbehälter war auch auf Max. Und Tüv wurde auf meinen wunsch hin gemacht sonst hätte ich in 3 Monaten es machen müssen deswegen wurde es vorgezogen.
    SO denke habe jetzt alle fragen beantwortet ;)

    ich meld mich dann wieder...

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