Wieviel Restgewinde muss beim KW Variante 1 vorhanden sein?

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, wie viel Restgewinde ich beim KW Variante 1 noch haben muss, damit mir der TÜV das Fahrwerk einträgt?


    Ich habe zur Zeit die 20" S8-Felgen verbaut und habe vorne 0mm und hinten ca. 10mm Restgewinde. Denke aber mal, dass mir das so nicht abgenommen wird, da ich sicher ein Restgewinde haben muss?!


    Im Forum habe ich bisher dazu nichts gefunden und aus dem Gutachten werde ich leider nicht schlau.


    Wäre nett, wenn mir dabei jemand weiterhelfen könnte.


    Danke!

  • Hallo Maro,


    erstmal herzlich willommen im Forum.


    Wir würden uns sehr über eine Vorstellung deinerseits und ein paar Bildern von deinem TT freuen.


    Sicherlich wird dir hier auch bzgl. dem KW Var1. geholfen werden. :)

    Audi TT RS Roadster/volle Hütte :) /suzukagrau/Audi Exclusive Schalensitze zweifarbig/Original S8 Schmiedefelgen/IS Racing pro Gewindefahrwerk.... Und dann noch was 'kleines Schwarzes'

    • Offizieller Beitrag

    Frag doch am besten den TÜV, der muss mit dem Gutachten ja klar kommen ;)

    Motorrad vs Auto: Halb so viele Räder, doppelt soviel Spaß!

    Panigale V4 R (Die Endstufe)👍🏻 / Scrambler 1200XE (Die Drecksau)🤗

    M1000XR Competition (Der Reiseflieger) coming soon 8o

    Daily: Q5 V6 3.0 TDI Quattro = 100% Diesel ... der braucht keinen Stecker !!! 💪🏻💪🏻💪🏻

  • Michael: Ich werde mich schon noch vorstellen und auch meinen TT ;) Das Fahrzeug habe ich allerdings noch nicht so lange und bevor ich dieses vorstelle, muss ich noch paar kleine Schönheitsfehler korrigieren ;)


    Achilles: Ich würde gerne, bevor ich zum TÜV fahre, den Sturz und die Spur einstellen lassen und dies direkt bei der Eintragung vorlegen. Ich möchte vermeiden, dass ich durchfalle und erneut am Gewinde rumdrehen muss und nochmals zum Einstellen der Spur etc. muss..

    • Offizieller Beitrag

    Achilles: Ich würde gerne, bevor ich zum TÜV fahre, den Sturz und die Spur einstellen lassen und dies direkt bei der Eintragung vorlegen. Ich möchte vermeiden, dass ich durchfalle und erneut am Gewinde rumdrehen muss und nochmals zum Einstellen der Spur etc. muss..

    Das war ja auch so gemeint, Du sollst vorher erstmal fragen und nicht gleich zur Abnahme anmelden, sprechenden Menschen kann geholfen werden ;) ;)

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  • KW?
    ich sehe da keinerlei Sicherheitstechnische Probleme, die Rändelmutter auf 0 Restgewinde zu schrauben. Eingetragen bekommst das sicher, wenn die Räder genug Freigängikeit haben und dein Fahrzeug die gesetzliche Mindestbodenfreiheit aufweist.
    Bei meinem KW-SC wurde bei der Eintragung hinten 0mm Restgewinde und Vorne 20mm Restgewinde vermerkt

  • Also mein TT ist vom Vorbesitzer schon länger mit 0mm Restgewinde vorne gefahren worden und Schleifspuren konnte ich keine erkennen. Ich gehe deshalb davon aus und hoffe, dass das passen wird ;)


    Die gesetzliche Mindestbodenfreiheit liegt wo? Dachte sowas gibt es bei uns gar nicht :D In dem Gutachten steht nur, dass das getestete Fahrzeug 8cm Bodenfreiheit hatte. Aber es ist dort nicht angegeben, dass man diese erfüllen muss. Die Bodenfreiheit muss ich bei meinem dann nochmal nachschauen.

  • stimmt, es ist nicht gesetzlich, aber die Prüfer halten sich (normalerweise) an folgende Anweisung:


    ...Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.


    Quelle: Wikipedia