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Verlust der Audi Garantie wenn der Service in einer freien Werkstatt gemacht wurde?

  • dudie
  • 7. August 2013 um 18:37
1. offizieller Beitrag
  • dudie
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    • 7. August 2013 um 18:37
    • Offizieller Beitrag
    • #1

    Hallo Leute,

    folgendes Problem, unser A3 8p Bj 06/2009 60000 km hat eigentlich die 3 Jahres Audi Anschlussgarantie. Den Service lasse ich bei einer Freien Werkstatt bei uns am Ort machen bei der wir auch die meisten unserer Firmenfahrzeuge haben, da dies für mich einfach unkomplizierter läuft. Beim ersten Service hatte ich mich noch erkundigt bezüglich Garantie und Service bei einem nicht Audi Partner, da hieß es, es wäre lediglich die Mobilitätsgarantie betroffen, was für mich nicht relevant ist, soweit so gut.. dachte ich.. wohl leider falsch gedacht :geschockt:
    Ich hatte den A3 jetzt beim 60000 km Service, als ich ihn abgeholt habe, hat man mir gesagt das der Kühler undicht ist und er gewechselt werden muss, ich habe es zwar noch nicht gehört, wäre aber angeblich ein allgemeines Problem bei Audi und zwar an der Naht vom Alu auf Kunststoff, hieß es.
    Daraufhin habe ich beim :) angerufen, da ich eigentlich der Meinung bin, das es sich hier um einen Garantiefall handelt, nachdem der Kundendienstberater die Daten eingegeben hatte, meinte er sofort, da gibt es ein Problem, der Service wurde nicht bei uns durchgeführt, da wird es von Audi keine Garantiezusage geben :denken:
    Ist das wirklich so, kann das jemand bestätigen oder soll ich mich da mal direkt an Audi wenden.

    Gruß Boris

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

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  • flo88
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    • 7. August 2013 um 18:56
    • #2

    hier stehts glaub drin: http://www.n-tv.de/auto/Freie-ode…cle5959591.html

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  • NeTTermann
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    • 7. August 2013 um 20:19
    • #3

    Hallo!
    Wenn dein A3 nachweislich nach Herstellervorschrift gewartet worden ist,dann lehnt Audi die Garantie nicht ab. Du darfst also in jeder anderen Werkstatt deinen A3 warten lassen.Keine Sorge also,der Kundendienst hat Sche......e erzählt. :spinnen: :ohmann:

    Gruss

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  • kawa_mike
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    • 8. August 2013 um 06:01
    • #4

    soweit ich weiss hast Du weiterhin Garantieanspruch wenn nach Herstellervorschrift gewartet wurde. Das einzige wo Du in die Röhre schaust ist bei Kulanzgeschichten. Sobald Du einmal was bei einer Nicht-Audi-Werkstatt hast machen lassen wird Audi keinerlei Kulanz mehr gewähren

    -----------------------------------------------------------------------------------------------
    Das ich der Michl bin, das weiss ein jedes Kind :D

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  • dudie
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    • 8. August 2013 um 17:12
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    Heute bin ich echt ein wenig angefressen, habe eine gefühlte Ewigkeit mit dem Autohaus und Audi telefoniert. Hätte ich die Zeit lieber sinnvoll genutzt und gearbeitet wäre der Kühler wohl schon bezahlt.

    Flo
    nach einem ähnlichen Artikel habe ich auch die Entscheidung für eine freie Werkstatt getroffen.. aber Vorsicht, der Artikel betrifft nur die zwei Jahre gesetzliche Garantie, hier liegt der Hund begraben.

    @Pitbull u kawa mike
    genau davon bin ich auch ausgegangen, den genau so steht es auch in den Audi Garantiebedingungen unter Punkt 8

    "Während der Laufzeit der Anschlussgarantie müssen alle Serviceintervalle
    nach den Vorgaben der AUDI AG durchgeführt werden. Ansonsten wird Audi
    von seinen Verpflichtungen nach dieser Anschlussgarantie befreit. Dies gilt
    nicht, wenn der Kunde nachweist, dass der Verstoß gegen die Obliegenheit
    zur Durchführung der Serviceintervalle den Garantiefall nicht verursacht hat."

    aber auch hier liegt wohl das Problem, wie beweiße ich das nach den Vorgaben der Audi AG gewartet wurde, auch der letzte Satz ist für mich unverständlich und wurde mir weder vom Autohaus noch von Audi erläutert.

    Fakt ist das Autohaus lehnt die Bearbeitung des Falls generell ab :schimpfen:
    Die freundliche Dame an der Audihotline hat mir in etwa das gleiche erzählt wie der Kundendienstberater :denken: hat dann aber einen Kulanzantrag ausgefüllt aber warum Kulanzantrag, ich verstehe nicht warum hier keiner über eine Garantie redet, zumal von Audi nur Kulanz gewährt wird wenn der Service auch von Audi durchgeführt wurde und die Antwort von Audi kann ich mir jetzt schon denken.
    So macht Audi garantiert keinen Spaß..

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

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  • NeTTermann
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    • 8. August 2013 um 19:11
    • #6

    Alsooooo!
    Habe gerade noch einmal mit unserem Garantie-Sachbearbeiter gesprochen. Hat dein A3 die AUDI Anschlussgarantie? Dann sollte es wegen Garantie kein Problem sein. Oder hast du eine Garantieverlängerung zb von der VVD? Wenn du zu uns gekommen wärst,hättest du im Zweifelsfall nur eine Inspektion bei uns durchführen lassen und das Problem wegen Garantie wäre gegessen.(dies hätte man dir zb dort auch anbieten können). Bei uns wird im Sinne des Kunden gearbeitet,daß ist leider nicht überall so.
    Mit Nachweis für die ordnungsgemäße Wartung musst du natürlich Rechnung und Stempel von der durchgeführten Werkstatt haben.

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  • dudie
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    • 8. August 2013 um 19:20
    • Offizieller Beitrag
    • #7
    Zitat von Pitbullfighter

    Alsooooo!
    Habe gerade noch einmal mit unserem Garantie-Sachbearbeiter gesprochen. Hat dein A3 die AUDI Anschlussgarantie? Dann sollte es wegen Garantie kein Problem sein. Oder hast du eine Garantieverlängerung zb von der VVD? Wenn du zu uns gekommen wärst,hättest du im Zweifelsfall nur eine Inspektion bei uns durchführen lassen und das Problem wegen Garantie wäre gegessen.(dies hätte man dir zb dort auch anbieten können). Bei uns wird im Sinne des Kunden gearbeitet,daß ist leider nicht überall so.

    Der A3 hat die drei Jahre Audi Anschlussgarantie..
    das schizophrene dabei ist ja das weder der Freundliche noch die Dame von Audi überhaupt das Wort Garantie in den Mund nehmen sondern lediglich von eventuell möglicher Kulanz reden.
    Ich war bis gestern eigentlich auch super zufrieden mit meinem :) diese Reaktion hätte ich allerdings nie und nimmer erwartet und bin schon sehr schockiert darüber, da kommt so überhaupt gar keine Hilfe..
    Bin momentan auch etwas ratlos wie ich mich weiter verhalten soll..
    aber Danke für deine Info

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  • NeTTermann
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    • 8. August 2013 um 19:32
    • #8

    Wenn möglich den :) wechseln.......

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  • dudie
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    • 18. September 2013 um 17:51
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    • #9

    Kurzes Update !!

    nach weiteren Telefonaten mit Audi und meinem :) habe ich diesem Kopien der Rechnungen, der Wartungsberichte und des Serviceheftes geschickt und oh Wunder der Kühler wurde jetzt doch ersetzt..
    also vielleicht zumindest doch ein klein bisschen Premium :rolleyes:

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  • pffuchser
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    • 19. September 2013 um 01:40
    • #10

    Jetzt ist der Käse zwar schon gegessen aber ich lese erst jetzt diesen Thread und wundere mich schon etwas. Habt ihr denn keine Garantiebedingungen? Bei einer Garantie handelt es sich niemals um eine gesetzliche Leistung sondern um eine "freiwillige" bzw. eine vertraglich vereinbarte Leistung und da ist Audi frei in der Gestaltung. Also müsstet ihr einen Vertrag haben in dessen Bedingungen ihr das nachlesen könnt.
    Gesetzlich ist die Mängelgewährleistung, die regelt aber andere Dinge und wird nicht vom Hersteller festgelegt.

    Ist zwar OT aber da ich ohnehin schon am Klugscheißen bin:
    Ich lese hier immer wieder mal von "Wandlung". Die Wandlung wurde im Schuldrecht schon 2002 abgeschafft. Sie wurde durch ein Rücktrittsrecht ersetzt das der Käufer ausüben kann wenn ein erheblicher Mangel am Kaufgegenstand nach angemessener Fristsetzung nicht nachgebessert wurde. Dazu bedarf es keiner 3 malig fehlgeschlagenen Nachbesserung.

    "Die Rallye Fahrer können nix anfangen mit Grip" - Wolfgang Weber
    "Menschen die langsam fahren sind hässlich und haben ansteckende Krankheiten!"- Ayrton Senna
    "The seventies were the time when sex was safe and racing was dangerous" - Chris Amon

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  • ttrs626
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    • 19. September 2013 um 12:29
    • #11

    Ich habe meinen gebraucht von Audi gekauft. Mit einem Jahr Gebrauchtwagen plus.

    Die nächste 2 Jahresinspektion ist in einem Jahr. Bin jetzt eigenständig auf Mobil 1 0W40 im Jahreswechsel umgestiegen: Der Ölwechsel der freien Werkstatt wurde im Serviceheft vermerkt.

    Würde es da im Garantiefall, was den Motor betrifft, auch Probleme geben? :huh:

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  • StarvinMarvin
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    • 19. September 2013 um 13:39
    • #12

    Kann ich mir schwer vorstellen, denn erstens hat das Öl ja ne Freigabe und wenn du es jetzt nachweislich alle 15tkm wechselst, ist es doch laut Vorgabe. Zweitens steht in der Bedienungsleitung sogar beschrieben, wie man nach einem Ölwechsel die Anzeige im FIS zurücksetzt und Audi würde das kaum schreiben, wenn man die Garantie dadurch verliert.

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  • dudie
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    • 19. September 2013 um 17:11
    • Offizieller Beitrag
    • #13

    @ pffuchser

    glaube mir die Garantiebedingungen hatte ich mir schon genau durchgelesen, gerade bei solchen Themen bin ich da immer etwas vorsichtig, hatte damals sogar noch mit meinem Serviceberater gesprochen und er sagte auch wenn es nach Vorgaben gemacht wird ist es kein Problem.
    Mir ging es beim Service jetzt auch nicht um ein paar Euro in einer Freien Werkstatt zu sparen sondern wirklich nur weil es für mich wesentlich einfacher ist.
    Das Problem was jetzt auftauchte war ja dann dieses sogenannte nach Audi Vorgabe und plötzlich hieß es, Service nicht bei Audi gemacht, keine Garantie oder ich müsse nachweißen das es nach Audi Vorgaben gemacht wurde, da mir aber keiner sagen konnte oder wollte was eigentlich nach Audi Vorgabe bedeutet wusste ich mir nicht so wirklich zu helfen, hat sich ja aber zum Glück zum positiven gewendet.

    Gruß dudie

    „Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'“

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  • ttrs626
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    • 20. September 2013 um 00:16
    • #14

    Laut Audi Kassel gibt es für den TTRS keine Freigabe für das Mobil 1 0W40.

    Freigaben Mobil 0W40: VW 502.00, 503.01, 505.00

    Freigabe TTRS: VW 504 00 Longlife

    Der TTRS hat nur die Freigabe für das Longlife. Liegt logischerweise an dem 2 Jahre Serviceintervall.

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  • Blueangel53i
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    • 20. September 2013 um 06:43
    • #15

    Wirksamen so einen Fall jetzt mit einem Kunden und einen defekten Motor beim Golf V GTI gehabt.
    Auto wird im Oktober 4 Jahre alt und hat 28.000km gelaufen
    Auto war aus der Garantie und Inspektion bei uns (Tuningbetrieb).
    Es gibt eine Art Arbeits- oder Wartungsplan zum ankreuzen.
    Dann beständigen das original teile und freigegebenes Öl verwendet wurde.
    Zum Schluss die Unterschrift vom Meister und fertig.
    VW hat dann einer Kulanz zugestimmt.
    Motor voll übernommen und 70% Arbeitslohn.

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  • StarvinMarvin
    Gast
    • 20. September 2013 um 08:26
    • #16
    Zitat von TTRS626

    Laut Audi Kassel gibt es für den TTRS keine Freigabe für das Mobil 1 0W40.

    Freigaben Mobil 0W40: VW 502.00, 503.01, 505.00

    Freigabe TTRS: VW 504 00 Longlife

    Der TTRS hat nur die Freigabe für das Longlife. Liegt logischerweise an dem 2 Jahre Serviceintervall.

    Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt keine Freigabe für den Longlife Service, aber wenn man das Öl alle 15tkm/einmal im Jahr wechselt, so greift die 502.000 welche das Mobil 1 Öl erfüllt. Steht so auch im Handbuch.

    Ich habe erst diese Woche das Öl wechseln lassen und von Longlife auf Festintervall umgestellt und der Servicemitarbeiter sagte mir extra noch, das sie prüfen ob die Freigabe besteht und mir nur dann das Öl einfüllen und das haben sie getan.

    Ausserem wäre bei mir trotz Longlife Öl, jetzt in 1500km der Ölwechsel nötig gewesen und der Service steht erst in knapp 10tkm an, somit hat der Ölwechsel nicht wirklich was mit dem eigentlichen Service zu tun, da dies unabhängig voneinander läuft.

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