• Hallo Leute.


    Ich möchte mal Eure Meinung hören.


    Ich habe am Montag meinen TT mit 23.000 km und EZ 03/2010 gekauft.


    Bei der Zulassung (ja erst da …) ist mir aufgefallen das das
    Baujahr auf 20.12.2007 notiert ist.
    Der Wagen ist also erheblich älter als gedacht.


    Irgendwie bereitet mir das starke Bauchschmerzen.
    Ich habe nach einem Auto mit max. 3 Jahren geschaut.
    Da er mir gut gefallen hat und top gepflegt ist dachte ich
    das geht auch mit 3 3/4 klar.


    Aber im Grunde ist er ja schon 6 Jahre alt.


    Wie seht Ihr das ?


    Meine Freude ist ganz schön getrübt :S


    Gruß
    Micha

  • Also ich finde das auch nicht so toll und kann deinen Unmut darüber nachvollziehen..aber der Händler hat dir ja nichts verschwiegen oder? Du hast dich nur auf die EZ verlassen und nicht nach dem Baujahr gefragt bzw geschaut?!


    Hast du den Händler schon kontaktiert..was sind seine Vorschläge bzw kommt er mit irgendwas entgegen? Obwohl ich glaube das er das nicht muss weil er nichts falsch gemacht hat.


    ABER wenn du sonst zu Frieden bist mit dem Auto stell deine getrübte Stimmung ein und erfreu dich einfach an deinem TT. Er hat ja nur 23.000km weg und paar Jährchen mehr wo er aber nicht bewegt wurde..


    also Freue dich :)

  • Wenn das ein Auto von 2007 ist, dann hat der ja noch das rote FIS. Das hättest Du doch bei der Probefahrt merken sollen ? ?(


    Ab MJ2009 haben die Autos ein weisses FIS.


    War das Auto ggf. ein Import und nur die deutsche EZ ist von 2010 ? Wo war das Auto in den 3 Jahren und wurde es in der Zeit gefahren bzw. gepflegt.


    Im Falle der Kulanz wird man sich z.B. bei so krassen Unterschieden bei Audi auf das Produktionsdatum berufen und i.d.R. Probleme mit Kulanz bekommen.


    Zudem dürften ja auch die Reifen dann ein 2007er DOT haben, oder ?

  • Grundsätzlich hat man aber wohl bei einem Gebrauchtwagen keinen Anspruch darauf, wie es bei einem Neuwagen der Fall wäre.


    Beim als tatsächlich als Neuwagen verkauften Auto darf zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate liegen. Nur bei jungen Gebrauchten mit sehr wenig km läßt sich die Rechtssprechung darauf ein das als mangel anzusehen. Bei klar gebrauchten Autos hingegen gibt es keine definitive Regelung und da das Auto ja auch schon 3,5 Jahre in Betrieb war, stellt die Differenz von 2.25 Jahren zwar ein Ärgernis, aber ggf. keinen Mangel dar, zumal das Auto ja auch nicht erst 10km auf dem Tacho hat, sondern über 20000.


    Da müsste man im Einzellfall wohl klagen, aber die Erfolgsaussichten sind da wenn man mal bereits getroffene Urteile zu dem Thema anschaut eher offen.


    (Dies ist meine private und persönliche Meinung und Einschätzung der Situation und stellt keine Rechtsberatung dar. Wenn Du eine Rechtsberatung möchtest bitte zum Anwalt gehen)

  • Eigentlich ist es ja Aufgabe des Käufers sich alle Infos bezüglich seines Wunschauto zu holen und dann wäre ihm sicher auch das mit der EZ, bzw mit dem BJ aufgefallen. Man prüft schließlich alles, was einem möglich ist, bevor man viel Geld ausgibt ;)
    Die EZ eben nur die EZ und nicht das BJ ist sollte man danach auch gezielt Fragen insbesonders wenn man einen Gebrauchtwagen kauft..
    Entscheidend ist, was der Verkäufer im Vertrag geschrieben hat. Wenn dort nur der Tag der Erstzulassung angeführt ist und wenn der stimmt, hat der Verkäufer keine falschen Angaben gemacht.
    Daher verstehe ich auch nicht,wieso man sich dann im Nachhinein darüber aufregt. In meinen Augen liegt der Fehler ganz klar beim Käufer.

  • Wenn du ein Auto ab 2010 gesucht hast, dann müsste dir doch allein wegen dem Facelift schon aufgefallen sein, dass es sich bei deinem Fahrzeug um ein älteres Modell handelt. Es gibt allerhand Anhaltspunkte die dir Vorweg hätten auffallen können/müssen das es sich hier nicht um ein BJ 2009/2010 handelt. Mich würde es sehr stören ein EZ 2010 und dann nicht das FL zu haben, gerade auch wegen des LED TFL.

  • Moin.


    Ja ich hätte genauer schauen müssen.
    Aber ich denke auch das man einen so wichtigen Punkt nicht einfach verschweigen kann.
    Zumal ich gesagt habe das ich ein Auto mit ca. 3 Jahren suche.


    Das rote FIS ist mir aufgefallen ja.
    Aber ich war wohl nicht ausreichend informiert.
    Ich dachte das das dann eben kurz vor Modellwechsel produziert wurde.
    Aber nicht 2 Jahre früher.


    Auf dem Brief Datum zu K steht der 20.12.2007
    Dann habe ich ein EWG dokument das auf den 31.07.2008 datiert ist
    und oben gestempelt auf den 05.03.2010


    Ich bin beim Autoverkauf sehr korrekt und habe das bisher immer
    auch entgegengebracht bekommen.


    Diesmal wohl nicht...


    :(

  • Has du vor dem Kauf gesehen das es ein 2008er ist?
    Stand er als 2010 da oder 2008?


    Frage ist ja: wurde der Wagen als 2010 beworben oder als 2008?


    Ob der Kunde wissen muss ob das FIS weiss oder rot ist, ist doch piepe. Glaubs du 90% der Autokäufer könnten Facelifts unterscheiden. Den meisten könntest du einen A4 als A6 verkaufen wenn kein Vergleichsfzg zusehen ist.


    Konformitätspapiere kriegs de wohl nicht zu Gesicht vor dem Kauf, und wer kommt auf die Idee die Fahrgestellnummer aufs Alter prüfen zu lassen.



    Hast den Wagen ja nicht geschenkt bekommen, von daher würd ich schon schauen ob was zu machen ist. Ich kenn natürlich nicht die ganzen Details (Händler, Preis, Verhandlungen, ...) und überhaupt die Geschichte, aber wenn es nicht zu Wort kam, lies der Verkäufer dich ja auch im Glauben das es ein 2010 ist, und das EZ gleich BJ ist.


    Oder glaubt ihr ihr müsstet alles nachfragen was normal sein soll. Wenn du ein Wagen kaufst und der Motor geht hop weil kein Ol drin war, sag man ja auch nicht : Dumm gelaufen, hättest nachfragen sollen.

    +1000PS Garage: Audi S3 02 265ps - 370NM 2nd Air Intake, Cat-back supersprint, Stahlflexleitungen, Kennwood KVT725+navi, Hp complet Lanzar,Bilstein PSS9, Ganghebel S3 8P,Domstrebe unten, Haldex PP, Turborohr B&B, chip B&B /// BCNR33: min 400 PS -rollcage, Nardi LR, Link ECU...?? /// Audi TTRS 2013 (340ch)MTM Diff, Carbon Quattro, Carbon Ansaugung, Carbon Innenraum :daumenhoch:

  • Noch ne Ergänzung, war nicht fettig und Browsercrash


    Wenn du ins Autohaus gehst und frags nach nem max 3 Jahre altem Wagen, und bekommst ein EZ 2010 vorgesetzt, was denkst du dann? Dass der Wagen ein 2010er ist oder das man dir ne Gurke verkaufen will? Wenn dir das BJ bewusst verschwiegen wurde, ist der Fall klar.
    Den genau auf diese Sachlage kommt es an : mit welchem Alter wurde der Wagen beworben und verkauft. Da juckt es doch keinen ob EZ oder BJ. Wenn der Verkäufer dir ein 3 Jahre altes Auto verkaufen soll, und dir stattdessen ein 6 Jahre altes auto verkauft, ist das nicht in Ordnung, dann ist das Shice.



    Aber natürlich sei dazu auch gesagt ich kenn deine Lage und die Details nicht. Ich kenn nicht mal die Rahmenbedingungen. Aber wenn's so ist wie oben geschrieben, dann hast du Rechte die du einfordern solltest.

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  • Wenn es ein sog. "Hinterhofhändler" war dann stand bestimmt auf dem Aushängeschild nur das EZ. So kenn ich das von den "Hinterhofhändlern", diese Ausschreibungsblätter sind ehh meistens nur dürftig. Baujahr steht da fast nie drauf...und somit verlässt man sich natürlich darauf und geht davon aus das EZ mit dem BJ übereinstimmt, jedoch hat er dir nichts verschwiegen, da nur die EZ ausgeschrieben war..


    also ich würde mir natürlich wünschen wenn du da einen Schritt weiterkommst aber ich habe wirklich Zweifel daran das da was geht.

  • es sind nicht nur die "Hinterhofhändler" die nur die EZ ausweisen sondern auch fast alle Vertragshändler
    das hier so ein langer Zeitraum zwischen BJ und EZ liegt ist sicher nicht schön, aber spätestens wenn im Vetrag nur die EZ vermerkt wurde wirst du hier keine große Chance auf einen finanziellen Ausgleich haben
    man kann eben nur sagen "Augen auf beim Autokauf" - in diesem Fall warst du leider einfach nicht aufmerksam genug

  • Ibonibo, es ist doch bereits klar gewesen, dass der Wagen mit EZ2010 beworben wurde.


    In Deutschland startet die Neuwagengarantie und das Datum der Tüv Prüfungen mit der ersten EZ des Fahrzeuges.


    Anders sieht es nur aus, wenn es ein Import ist. Bei Autos z.B. aus anderen EU Ländern startet die Werksgarantie mit dem Datum der Auslieferung an den Händler.


    In allen Standard Gebrauchtfahrzeugverträgen ist i.d.R. nur die EZ angegeben.


    Und selbst bei einem NEUwagen dürfen laut geltender Rechtssprechung bis zu 12 Monate zwischen Produktionsdatum und EZ liegen. Bei Gebrauchtfahrzeugen gibt es keine feste Regel.

  • Hi.
    Sorry war in einem Meeting...


    Nur damit keine Missverständnisse entstehen.
    Ich habe das Auto von Privat gekauft.


    Es ist an dem Auto auch alles in Ordnung.
    Um nicht zu sagen sehr gut.
    Er hat auch noch mal einen Service bei Audi machen lassen vor einer Woche.


    (Wobei mir scheint das Service und Inspektion nicht das Gleiche ist ?!)


    Nein von 2008 (20.12.2007) war nie die Rede.
    Dann hätte ich sicher auch vom Kauf abgesehen.
    Zumindest zu dem Preis


    Wie gesagt ich habe vor dem Kauf auch nochmal gesagt das ich nach einem auto bis drei Jahre gesucht habe.
    Wäre es ein halbes Jahr... OK.
    Aber ich finde zwei Jahre und drei Monate schon fies.


    Ich bin beim Kauf und Verkauf von KFZ sehr korrekt und wenn ich das Auto wieder verkaufe denke ich das ich
    aus diesem Umstand heraus entsprechend weniger bekomme.
    Das ist mein Hauptproblem.




    Das mit dem roten Fis habe ich zur Kenntnis genommen aber nicht soo weit gedacht.
    Zumal ich etwas von Ende 2009 mit der Änderung des Fis in Erinnerung hatte.


    Ja da hätte ich wach werden können.
    Aber ich habe das einfach nicht erwartet.
    Klar ist mir schon das das Auto nicht vom Band läuft und sofort angemeldet wird.


    Irgendwo ist das Wort Mitleid gefallen.
    Nein wirklich ich will da kein Mitleid.


    Nur Eure Meinung :)


    Ich werde mich heute bzw. am Wochenende mal an Ihn wenden.



  • Da man Dir ja alle Infos aus der Nase ziehen muss (das mit "von Privat") ist nicht unwesentlich z.B. und manche Sachen wundern mich.


    Daher mal ein paar Punkte, die es zu klären gilt:


    - handelt es sich um einen Import ?
    - War der private Verkäufer Erstbesitzer ?
    - Hätte der Verkäufer den Umstand wissen können ? Also eher alte Oma, oder junger Kerl ?
    - Gibt es ein deutsches Serviceheft, in dem vorne der Aufkleber mit den PR Codes und der Fahrgestellnummer klebt ?
    - Wann war der erste Eintrag (Übergabeinspektion) beim Audihändler im Serviceheft ?


    Und wenn Dir das mit dem roten FIS sogar aufgefallen ist, warum fragst Du dann nicht nach ?

  • Nabend.
    OK ich versuche mal Licht ins Dunkle zu bringen.


    - Die EWG Bescheinigung sagt das der Wagen von Audi Hungaria in Györ hergestellt wurde. Das ist aber normal beim TT habe ich gelesen.


    - Der Verkäufer war der zweite Besitzer, er hat das Auto mit 50km (nach seiner Aussage) als Vorführwagen beim Audi Partner gekauft.
    Genau 2,5 Monate nach EZ.


    - Ein sehr vertrauenserweckender Geschäftsmann ende 40 der es ganz sicher wusste.


    - Jawoll deutsches Serviceheft mit Codes liegt mir vor.


    - Übergabeinspektion am 17.07.2008 von deutschem Audi Händler durchgeführt.


    Tja warum ich beim roten Fis nicht gefragt habe frage ich mich selbst noch...