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Auto verkauft, aber Verkäufer holt das Kfz nicht ab! WAS TUN??

  • DamianBochi
  • 14. Juli 2010 um 17:33
1. offizieller Beitrag
  • DamianBochi
    Profi
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    574
    • 14. Juli 2010 um 17:33
    • #1

    hallo leute ich habe vor knapp 2 Wochen meinen Golf IV verkauft!
    Wir vereinbarten eine Anzahlung von 1000 €, der Rest bei Abholung!

    Genommen habe ich den ADAC-Vertrag den ich dafür ganz gut finde!

    Wie lange muss ich warten, bzw. eine Frist setzen wenn er das Kfz nicht abholt?
    Gibt es da was gesetzliches?

    Muss ich die Anzahlung erstatten?

    Vielen Fragen über Fragen! :)

    Danke für Eure Hilfe

    Grüße

    Damian

    Audi TTRS sepangblau, ATS GTR 9x19 + Michelin Pilot Sport 4s - 245/35 ZR19, Edel01, H&R Stabis, Billstein Clubsport FW, STOPTECH ST60 + Raeder Heckspoiler, Carbon Exterieur, Clubsportumbau Rücksitzbank, Optikpaket schwarz, Audi Exklusiv privacy Verglasung (schwarz), Motorrevidierung MTR mit Creed Pleuel + IRP Gold Kolben, TTE 777, MTR Ansaugung, MTR Metallkats mit TÜV, Rieger Frontlippe, NOAK Heckdiffusor
    MTR Performance Paket 504 PS

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  • 5ZylinderRS
    Moderator
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    2.948
    • 14. Juli 2010 um 19:16
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Hast du im Vertrag nicht festgehalten wann das Fahrzeug abgeholt (und der Rest bezahlt) wird?

    • Nächster offizieller Beitrag
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  • ttscar
    Gast
    • 14. Juli 2010 um 20:48
    • #3

    Habe dies gerade beim Googeln gefunden:

    Sie sollten schriftlich eine Frist zur Abholung setzen (Minimum 10 Tage). Dies am besten per Einschreiben. Juristisch gesprochen, setzen Sie den Käufer damit in Verzug. Anschließend können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und den Wagen weiterverkaufen. Der Käufer ist dann schadensersatzpflichtig. Alle Kosten, die nach Verstreichung der Frist für Sie zusätzlich anfallen (im Übrigen auch Anwalt, wenn Sie wollen), muss der Käufer Ihnen ersetzen. Auch die Differenz zu einem eventuell erzielten Minderpreis bei Wiederverkauf.
    Da Sie im Besitz der 1000 Euro sind, gestaltet sich das für Sie recht komfortabel.

    Hoffentlich bringt es was,hört sich nicht schlecht an.

    Gruß Manne

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  • 5ZylinderRS
    Moderator
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    Beiträge
    2.948
    • 14. Juli 2010 um 21:25
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    was du schreibst ist korrekt.

    Wenn schon ein Termin im Kaufvertrag festgesetzt wurde kommt der Käufer automatisch in Verzug. Es muss keine weitere Nachfrist gesetzt werden.

    • Vorheriger offizieller Beitrag
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