Da musst du dir keine Sorgen machen, wenn man diekt beim Händler kauft, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, eine Garantie über ein Jahr zu geben, das hat der Gesetzgeber in §434 BGB - Sachmängelhaftung - sehr konkret geregelt. Rückgaberecht hast die die ersten 2 Wochen (14 Tage) somit sicher
Aber mal ehrlich, wir reden hier nicht von einem gebrauchten Fiat Panda, sondern von einem ordentlichen TT, da sollte eine ordentliche Garantie doch schon im Preis mit drin sein
...das kann man so nicht ganz stehen lassen. Ein generelles Rücktrittsrecht gibt es nicht. Dies gilt nur bei Verträgen nach Fernabsatzgesetz, bestimmten Kreditverträgen, Haustürgeschäften. Und es ist auch nicht immer soooo einfach einen Mangel nachzuweisen. In Grenzfällen, hmmmm z.B. ein Knarzen, wird man sich vermutlich streiten, ob ein Mangel vorliegt oder die Sache vertretbar ist. Aber im Rahmn der Gebrauchtwagengarantie brauchst du dir zumindest keinen Kopf über die Beweisbarkeit zu machen. Denn bei der Sachmängelhaftung (sie gilt eigentlich, Garantie ist ein Zusatz) ist man dergestalt in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bei Übergabe bestand. Nur innerhalb, ich glaube der ersten sechs Monate, nicht.
Also ganz sooooo sorglos nicht kaufen!!
BG