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Fragen und Antworten zum Chiptuning - FAQ

  • admin
  • 16. Oktober 2016 um 18:05
  • DG TTS
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    • 16. Januar 2020 um 20:36
    • #61

    Interessant ist dann noch ob der Fahrzeughersteller eine Freigabe für die sicherheitsrelevanten Bauteile bei einer Leistungssteigerung gibt ?

    =================

    Audi TTS 8J Roadster

    =================

    WOT is, wenne nur noch Teppich zwischen Gaspedal und Bodenblech has!

    https://en.wikipedia.org/wiki/Wide_open_throttle

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  • Syccon
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    • 16. Januar 2020 um 21:03
    • #62

    Bei mir wurde der TÜV auch direkt vor Ort nach dem Umbau bei APR gemacht. Das gehört ja irgendwie dazu. Ein Mitarbeiter fährt nach dem Umbau direkt zur TÜV Abnahme. Dort gibt es dann das Gutachten für die Eintragung. Der TÜV Prüfer erteilt ja das Gutachten auf Grundlage des ihm vorliegenden TÜV Prüfberichtes von APR eines bereits geprüften baugleichen Modells. Im Grunde genommen, kann man mit diesem Prüfbericht auch selber zu jeder Prüfstelle fahren um das Gutachten zu erhalten. Da sollte es überhaupt keine Probleme geben. Wie das bei anderen Tuner gehandhabt wird und ob für jedes Modell bereits ein Prüfbericht vorliegt, weiß ich nicht. Bei APR scheint das der Fall zu sein.


    Die TÜV Abnahme bzw. das Gutachten hat 181€ gekostet. Ob das nach Umfang der Arbeiten geht, weiß ich nicht. Die Eintragung auf der Zulassungsstelle kostet 2x Klebesiegel 0,60€ Neue geänderte Fahrzeugpapiere 11,10€ KBA Gebühr 3,80€.

    Man sollte auch vor einer Leistungssteigerung unbedingt mit seiner Versicherung sprechen. Denn sowas wird sehr individuell gehandhabt. Weil es das Fahrzeug nicht mit dieser Leistung gibt, gibt es auch keine Referenzwerte. So kann die Versicherungssumme stark ansteigen. Am besten die neue Leistung mitteilen und ein Angebot machen lassen. Hinterher ist es zu spät und man ist der Willkür der Versicherung ausgeliefert. Dann heißt es: „Die Fachabteilung hat nun individuelle Typklassen für Ihr Fahrzeug festgelegt. Dadurch ergibt sich ein höherer Beitrag.“ =O

    Gruß Syccon

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  • Black Shadow
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    • 16. Januar 2020 um 21:05
    • #63

    Also in Hessen ist es so das du erst mit deinen Papieren zum TÜV fährst, dort wird geprüft ob das alles in Ordnung ist, und diese Prüfung mit deinen Papieren werden dann eingeschickt und nochmals geprüft. Erst danach bekommst du schriftlich Bescheid ob eine korrekte Eintragung erfolgen kann oder die Karre zurückgebaut werden muss. Also ohne Gutachten und 2 Prüfungen gibt es keine legale Eintragung. Ausserdem kennen die Polizeibeamten mittlerweile auch die sogenannten Prüfstellen zur genüge und machen sich einen Spaß daraus die Karre stillzulegen. LG

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  • Syccon
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    • 16. Januar 2020 um 21:28
    • #64

    Wenn man nur Software machen lässt, fährt man einfach weiter und gut ist. Das merkt ja im Normalfall keiner. Das werden die meisten auch so machen. Mit nicht eingetragener/zulassungsfreier Hardware würde ich allerdings nicht rumfahren.

    Gruß Syccon

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