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Versicherung Chiptuning mitteilen...?

  • Ice-man
  • 24. Februar 2012 um 14:41
1. offizieller Beitrag
  • Ice-man
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    • 24. Februar 2012 um 14:41
    • #1

    Hallo,

    wie schon in der Überschrift zu lesen steht, möchte ich gerne wissen,
    ob man der Versicherung eine Leistungssteigerung mitteilen muss.

    MfG
    Ice-man

    Das Problem unserer Zeit ist, dass die Dummheit aufgehört hat sich zu schämen.

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  • milch
    Gast
    • 24. Februar 2012 um 14:52
    • #2

    Muss ist relativ. Ich glaub das macht keiner hier. ;)

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  • Ice-man
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    • 24. Februar 2012 um 15:24
    • #3

    Ich glaube ich werde es der Versicherung mitteilen.
    Bei mir ist die Leistungssteigerung noch nicht mal in den KFZ-Papieren eingetragen.
    Habe aber das TÜV-Gutachten in dem steht.
    Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich. .. und das ist noch mit Marker unterstrichen
    Ich denke gerade eine Leistungssteigerung ist eine erhebliche Änderung.

    Habe mal was zu diesem Thema gefunden:

    Eine Versicherung muss nicht zahlen, wenn ihr Veränderungen am Auto,
    die die Gefahr eines Unfalls erhöhen, nicht gemeldet wurden. So das OLG
    Koblenz in seinem Urteil vom 26.02.2007, Az. 10 U 56/06.

    Dabei wertete das Gericht es als unerheblich, ob das Tuning die
    direkte Ursache des Unfalls war. Ein getuntes Fahrzeug schaffe einen
    besonderen Anreiz, die zusätzlichen Möglichkeiten auch auszureizen.
    Daher müsse die Versicherung in jedem Fall über Veränderungen informiert
    werden.

    Das Problem unserer Zeit ist, dass die Dummheit aufgehört hat sich zu schämen.

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  • Core
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    • 24. Februar 2012 um 15:24
    • #4

    Man sollte ein Chiptuning schon der Versicherung mitteilen
    (vom Gesetz her muss man das ja auch in die Papiere eintragen lassen)

    denn erstens, wenn was passiert und die irgendwie rausbekommen, dass was geändert wurde, wirds unschön und zweitens wollen die meisten Versicherungen nicht einmal mehr Geld , die ändern das einfach in den Unterlagen und fertig.

    Golf V GTI BWA 05/2008 - BMP/ RNS 510 /Bi-Xenon /Voll-Leder / DSG / 18" Detroit / 17" Speedline

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  • A.M.
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    • 24. Februar 2012 um 16:25
    • #5

    Geh zu einem seriösen Tuner der Dir ein TÜV Gutachten gibt. Das schickst <Deinem Versicherungsvertreter dann per Fax und lässt die Versicherung anpassen. Kostet teilweise gar nichts oder nur so 50-100 € mehr im Jahr. Das nicht zu melden und bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz zu haben würde ich nicht riskieren.

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  • Ravenous
    Gast
    • 24. Februar 2012 um 17:13
    • #6

    Man muß es melden wenn man nicht seinen Versicherungsschutz riskieren will.

    Bei mir war beim letzten Auto alles einwandfrei eingetragen und auch der Versicherung gemeldet.

    Zumal es kaum was extra gekostet hat, da es lediglich als "extra zu versicherndes Zubehör" geführt wurde und somit keinen Einfluß auf die Typenklasse hatte.

    Die Mehrleistung war der Versicherung egal, es ging denen mehr um den Mehrwert des Fahrzeuges. Im Falle eines Vollkaskoschadens hätte ich so sogar die Kosten des Chiptunigns anteilig zum Restwert ersetzt bekommen.

    Und am Ende jährlich irgendwas bei 50,- bis 100,- Versicherung zu sparen halte ich für völlig beknackt, wenn man im Fall der Fälle plötzlich den Ärger hat aber vorher fürs Tuning Hunderte oder Tausende von € augeben konnte.

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  • phoenixgoldzpa
    Gast
    • 24. Februar 2012 um 17:26
    • #7

    Ich gebe euch allen Recht, es sollte eingetragen werden und der Versicherung mitgeteilt werden, nur dann hat man Versicherungsschutz und keine Probleme mit der Polizei, weder bei ner Kontrolle noch bei nem Unfall.
    Und bitte kommt mir jetzt nicht mit: das merkt eh keiner...blabla..., wenn die nen Verdacht haben klingeln die den nächsten Gutachter nachts raus und das Fahrzeug kommt auf den Prüfstand.
    ---> Ich gebe aber auch zu bedenken: Audi kann wiederum eine Garantieabwicklung verweigern wenn ihr mit einem getunten Motor Probleme habt und euere Fahrzeugpapiere sagen eindeutig: Mehrleistung durch Tuner X...
    sollte da also irgendwelche Motor/Getriebeteile defekt werden, könnte euer Freundlicher womöglich auf stur schalten...und ihr zahlt aus eigener Tasche, trotz Garantieversicherung...

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  • cordial
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    • 24. Februar 2012 um 17:40
    • #8

    Muss jeder seblst wissen, ob er es eintragen lässt. Der Versicherung kann man es ja melden, aber wie schon phoenixgoldzpa schon sagt, wenn ihr nen Schaden habt und Audi sieht in den Papieren, dass ein Tuning vorliegt, dann müsst ihr schon viel Glück haben, damit die das auf Garantie/Kulanz reparieren.

    MFG
    Peter

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  • S/ist/nicht/genug
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    • 24. Februar 2012 um 17:44
    • #9

    Bei meinem S3 habe ich das ABT Tuning gemeldet und er meinte statt 265PS auf 310PS macht keine Änderung aus! Also auch keine Mehrkosten. Als ich dann die große Stufe verbaut hatte von Öttinger und auf 350PS bin, da habe ich einen Anpassungsbetrag zahlen müssen. Ich meine um die 30-35€ mehr im Jahr. Die neue Leistung wird ja eingetragen, warum also nicht der Versicherung melden?

    Gruß Denis

    Volvo V60 T8 Heico Sportiv :love:

    Cupra Leon ST

    Suzuki GSXR 1000 mit ein paar Modifikationen und Veränderungen

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    TTRS individual und exclusiv mit S-Tronic powered by HPerformance Stage 3+ :love:
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    *** VCDS Programmierungen im Raum Stuttgart/Göppingen (PLZ: 73061) möglich ***

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  • Goldfinger
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    • 24. Februar 2012 um 20:27
    • #10

    Hallo Zusammen,

    auch ich stimme zu, Leistungssteigerung immer der Versicherung melden und in den Papieren eintragen.
    Das hat nicht nur Versicherungstechnische Gründe, sondern kann euch auch bei einer Polizeikontrolle die Weiterfahrt sichern.

    Wenn es einen interessierten und VDD auch die Versicherung für unsere Fahrzeuge ist (noch), war das ohnehin erforderlich.

    Ob das Veränderungen der Versicherungsbeiträge verändert?
    Das kommt ganz auf die Versicherungsgesellschaft an. In unserem Fall des VVD muss ich die Frage eindeutig mit JA beantworten.
    Sabrinas TTS stieg von 200kw auf 228kw und wurde von der Versicherung pauschal 20% pro Jahr erhöht.
    Mein S5 stieg von 245kw auf 320kw was hier sogar von der Versicherung in einer völlig andere Typen-Klasse eingestuft wurde.
    Diese Neueinstufung hat für den S5 SB sogar eine Preissteigerung von 50% zur Folge.

    Ich werde also definitv zum Jahresende wechseln. Diese Einstufung ist bei der VVD allerdings rechtens. Bei der HUK gibts da keine Änderungen.
    :thumbup:

    Man lebt nur einmal!
    Doch wenn man es richtig anstellt, reicht das voll und ganz!
    :thumbup:

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  • wohlsbacher
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    • 25. Februar 2012 um 01:15
    • #11

    Hier ergänzend zum OLG Koblenz Urteil noch drei weitere Links:
    StVZO § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis: Die rechtliche Grundlage zur Betriebserlaubnis.
    Verkehrsportal - Rechtsfragen beim Chiptuning: Nicht ganz aktuell (z.B. ist § 27 StVZO mittlerweile weggefallen), aber die meisten Punkte gelten auch heute noch.
    Versicherungsvertragsgesetz: Abschnitt 2 - Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten

    Ich kann, wie andere hier, auch nur anraten Änderungen am Fahrzeug, die zulassungsbedürftig sind, entsprechend eintragen zu lassen sowie diese der Versicherung zu melden. Man zahlt im Jahr typisch mehrere 100 bis wenige 1000 Euro Versicherung für ein Fahrzeug. Ich halte es für töricht der Versicherung einen Grund zu geben im Schadensfall Leistungen zu verweigern. Bei einem kleinen Chiptuning sollte das von der Versicherung als "unerhebliche Gefahrerhöhung" bewertet werden und beitragsfrei oder gegen geringen Aufpreis mitversichert werden (dafür ist dann auch der Fahrzeug-Mehrwert durch das Tuning in der Vollkasko versichert).
    Falls die Versicherung hier rumzickt, würde ich soundso zum Wechsel raten. Ich war damals mit meinem ersten TTCQ 1.8T bei der Allianz und sollte nach einem MTM Tuning (224 auf 255 PS + MSD + ESD) von grob 600 Euro auf knapp 3000 Euro (Haftpflicht + Voll-/Teilkasko) hochgestuft werden. Seit dem bin ich bei der HUK24 versichert, bei der ich den Wert der Tuningmaßnahme angegeben hatte und diese damit gegen geringen Aufschlag mitversichert war.

    Beispielhaft habe ich den "Antrag auf Versicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen für Pkw" der HUK24 angehängt. Bis Anfang 2010 war hier noch ein expliziter Zusatz zum Zuschlag drin, heute behalten sie sich wohl Fall-abhängige Zuschläge vor:
    "Der Zuschlag beträgt in der Vollkasko und der Teilkasko ohne Selbstbeteiligung jährlich 20 € je angefangene 500 € Wert und in der Teilkasko mit Selbstbeteiligung 12 € je angefangene 500 € Wert."

    Wie aus von Ice-man zitierten Urteil vom OLG Koblenz ersichtlich, hat es durch die nicht-Meldung an die Versicherung in diesem Fall mal mindestens den Kaskoschutz bei einem Totalschaden erwischt. Beim Haftpflichtschutz kann die Versicherung meist nur überschaubare Einschränkungen machen, fällt dieser aber aus irgendwelchen Gründen komplett weg, sind die finanziellen Folgen bei z.B. Personenschäden unüberschaubar.

    Dateien

    HUK125PP_AntragZusatzversicherung_201003.pdf 84,16 kB – 33 Downloads

    Seit 10.02.2012, Abholung in NSU: TT RS Coupe S tronic in Sepangblau + Optik schwarz mit Theke, Sport-AGA, 280km/h, MR, Bose, ..., und Leder in schwarz/alabasterweiß :)
    ... und seit Juli 2012 endlich mit 9x19 Superforgiata matt schwarz mit 255/35 P ZERO, jetzt Michelin PSS.

    03/09 - 02/12: TTCQ 3.2 S tronic (8J) in Tiefseeblau, MR, Bose, Leder, ...
    In memory, 07/07 - 02/09: TTCQ 1.8T (8N) in Moroblau, S-Line, Bose, Leder, dank MTM mit 255 PS / 370 Nm -> den Turbokick habe ich jetzt wieder :P

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  • TTS-Wolf
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    • 25. Februar 2012 um 01:52
    • #12

    Christian - definitiv hast Du die falsche Versicherung. In Summe sind das alle - ganz ganz vorsichtig ausgedrückt - >Verarsxxxcher. Du zahlst viel zu viel. Auch bei 100% ! Ich kann nachweißlich von diversen "Ungereimtheiten" erzählen aus der Speedy-Szene... Von € 250 bis 1.500... ...pro Quartal!!!

    Aber ganz pauschal:
    Wenn eine Versicherung für ein TÜV-Chippen mehr verlangt -> Versicherung wechseln. Oder man hat einfach zu viel Geld und man mag es ausgeben... Oder man mag den Herrn der Versicherung so gern, Der ist halt so nett :) Ich kann hier über so vieles nur den Kopf schütteln... Aber ich halte mich still... Bin halt nur ein Audi 80 Cabriolet-Fahrer... Und ein Speedy-Turbo-Fahrer... Und ein TTS... Und ein Insignia... Und ein Astra... Und.... 1/32 + 1/24 auf meiner Carrera-Bahn... ;)
    Habe so viele Renn-Fahrer-Geschichten gehört in meinem Leben, dass ich nur noch lache.... Alles toll, alle anderen könnes es eh besser. Fein. Ich gebe es zu, dass ich jedes Jahr neu lernen möchte... Alle anderen können es ja eh schon... ... ... Und bei den Versicherung zahle ich lieber das 3-fache... Weil alle so nett...

    Ich glaube, ich mache für das Forum hier eine Makler-Agentur auf... Ach was......... Anfragen ger per PM... :) Ich vermittle gern. Vermittlung heißt Provision... Nehme ich gern mit!
    Mal mit Mr. Admin reden... ... ...

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  • TT-Manu
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    • 25. Februar 2012 um 07:43
    • #13

    Hallo,

    also ich finde auch dass jede noch so kleine Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden sollte.

    Man muss lediglich mit der Versicherung abklären ab welcher PS-Grenze es drastisch teurer wird.

    Bei R&V ist es bis 37kw nur um 10% in der Haftpflicht teurer. Somit sinds im Jahr keine 20 Euro wo mich der Spass mehr kostet. Bei einem Unfall kannst dann auch gelassen sein, es passiert dir nichts. Die Gutachter sind auch nicht dumm und ein Steuergerät kann leicht ausgelesen werden. Sollte dann was nicht stimmen oder der Datensatz verschlüsselt sein, dann ist man angepisst und in der Beweispflicht!

    MFG Manuel

    Audi TT-RS "suzukagrau", Vollschalensitze, RNS MMI + BOSE, privacy glass, Aluminiumpaket, 19" ROTOR titan + high gloss, 280km/h, Sportabgasanlage, LED-Lichtpaket etc..

    Audi TT-Roadster "nimbusgrau", Leder schwarz, 8,5x18" Cargraphic 3-tlg. Rennsportfelgen, KW-Gewindefahrwerk, Xenon etc..

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  • Ice-man
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    • 25. Februar 2012 um 09:10
    • #14

    Hi,
    habe das Tuning noch gestern Abend der Versicherung gemeldet.
    Sie haben das im Versicherungsantrag geändert, und der Beitrag bleibt gleich... nicht ein Cent mehr. ^^
    Möchten nur eine Kopie des Fahrzeugscheins wenn ich das Auto im April (Saisonkennzeichen) zulasse.
    Beim Zulassen lasse ich das MTM-Tuning und die OZ Ultraleggera HLT gleich mit eintragen.
    Dann habe ich wenigstens die Sicherheit das mir im Falle eines Crash wegen dem Tuning keiner einen Strick dreht.

    Wegen Audi-Garantie ist mir das egal, ich bezahle lieber eine Reparatur selbst, als in einem Schadensfall
    auf den ganzen Kosten sitzen zu bleiben.

    Danke für eure Meinungen zu diesem Thema

    Das Problem unserer Zeit ist, dass die Dummheit aufgehört hat sich zu schämen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ice-man (17. März 2012 um 14:01)

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  • ugly.kid.jo
    Gast
    • 25. Februar 2012 um 09:59
    • #15

    So macht jeder das was ihm ein gutes Gefühl verleiht....

    Die Versicherungen und der Staat leben davon. Úrteile anzuführen belustigt mich auch immer wieder ("wer hat Angst vorm schwarzen Mann"). Kennt irgendwer die ganze Geschichte und die Umstände?

    Ich habe früher in der Schule auch immer meine Spickzettel beim Lehrer angemeldet, damit ich ein gutes Gefühl habe, haha

    Schönes WE ;)

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  • TT-Eifel
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    • 25. Februar 2012 um 11:02
    • #16

    Hallo,
    ich kann auch nur jedem raten, Änderungen eintragen zu lassen.
    Keiner baut extra einen Unfall aber es gibt immer wieder Unfälle und dann kann das ganz leicht ins Auge gehen.
    Gerade so eine Sache in der Familie gehabt.
    Wenn ein Unfall mit Personenschaden passiert dann spielt es keine Rolle ob man Schuld ist oder nicht das Auto wird sofort sicher gestellt (das heißt noch am Unfallort) und man hat keinen Zugriff mehr auf das Fahrzeug.

    Ich würde wenn der Unfallgegner ein Turbofahrzeug fährt immer darauf bestehen zu prüfen ob ein Chiptuning durchgeführt und nicht eingetragen wurde. Das kann von großem Nutzen sein wenn es vor Gericht geht.

    Übrigens das Eintragen in den Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II ist die Betriebserlaubnis noch nicht erteilt.
    Erst durch den Eintrag der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Betriebserlaubnis erteilt.

    Gruß
    TT-Eifel

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  • TT-Manu
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    • 25. Februar 2012 um 11:30
    • #17

    TT-Eifel: genau so ist es... :)

    Ich finde es auch immer arm wenn sich manch einer ein Auto für 70tsd Euro gönnt und dann am 50 Euro Tüvgutachten spart.

    Eintragen lassen und gut.

    Wirkt auch beim Verkaufen seriöser als so ein Hinterhof-OBD-Tuner der für 250Euro ohne Rechnung und TÜV seine Software verkauft.

    MFG Manuel

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  • Goldfinger
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    • 25. Februar 2012 um 21:01
    • #18

    @ Wolf: Ja, ich bin definitiv bei der falschen Versicherung!! ;( Das habe ich schon beim Vergleich gemerkt.
    Wenn ich das nicht absetzen könnte, würde ich mich noch mehr ärgern. Aber einer Versicheurng sowas in den Hals zu schmeißen - da zahle ich lieber bissel mehr Steuern, weil ich nicht so viel absetzen kann! :thumbup:

    Das mit der Versicherung wird definitv zum Jahreswechsel geändert. Wenn du einen Vorschlag hast - bitte pm an mich!! :thumbup:

    Unabhängig von Gerichtsurteilen oder Vorschriften, ich trage das Tuning ein. Dann habe ich meine Ruhe und alles ist in Ordnung.
    Wenn ich jetzt noch eine passende Versicherung finde - perfekt!! :thumbup:

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  • Hubbs
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    • 26. Februar 2012 um 11:54
    • #19

    auf JEDEN Fall !!!

    Hat bei meinem A3 damals ganze 12 Euro mehr gekostet für 180 PS MTM Tuning auf Basis des 150PS 1,8T

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  • S/ist/nicht/genug
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    • 27. März 2012 um 11:56
    • #20

    Hallo Leute,
    hab gerade meine Versicherung angerufen (WGV), bei der ich meinen RS versichert habe. Fragte nach, was ich zahlen muss, wenn ich bald mein Leistungsumbau machen lasse. Sie vermerkten bei mir, daß sich der Betrag um 10% erhöht in der Vollkasko und Haftpflicht. Was ich völlig human finde. Sprich, statt 374,98€ zahle ich in Zukunft 412,50€ im Jahr (Vollkasko+Haftpflicht). Das kann ich verkraften. :thumbup:

    Gruß Denis

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