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Bilstein B14

  • K-TTS
  • 17. September 2012 um 16:41
1. offizieller Beitrag
  • K-TTS
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    • 17. September 2012 um 16:41
    • #1

    wer hat ein Bilstein B14 verbaut, wie sind die fahreigenschaften und der restkomfort des Fahrwerks? und lässt es sich mit den KW stillegungskit zusammen einbauen? wenn es funktioniert ist da die funktion der straferen lenkung per knopfdruck noch gegeben? lg

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  • Philipp
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    • 17. September 2012 um 18:45
    • #2

    Habe ein B16 - sprich kann dr über den Komfort beim 14er leider nichts sagen (16er ist aber def. Top)
    Zum KW Kit kann ich dir allerdings sagen das du es mit jedem Fahrwerk (sei es von KW, H&R, Bilstein o.ä.) verbauen kannst
    Zum Knopf - bis auf die Härteverstellng der Dämpfer bleibt dessen Funktion erhalten


    Gruß Philipp

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  • the bruce
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    • 18. September 2012 um 13:31
    • #3

    Das B14 fährt sich prinzipiell so wie ein B16 in mittlerer Einstellung.
    Kein Wunder, die Federn sind ja sogar die Gleichen und die Ventil-
    technik unterscheidet sich auch nicht nennenswert. Es fehlt nur
    die Einstellbarkeit und das muss kein großer Nachteil sein.

    Ohne es ausprobiert zu haben gehe ich mal davon aus, dass das
    Stilllegungskit von KW die MR-Dämpfer über einfache Widerstands-
    stecker simuliert und MR damit weiter 'denkt' es würde arbeiten.
    Damit bleibt dann auch der Einfluss auf die Servotronic erhalten.

    Wo gibt es Mods, die solche Threads eröffnen?

    KLICK

    Hier !!!

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  • holland
    Gast
    • 18. September 2012 um 13:51
    • #4

    Habe das B14 im Boxster, es scheint ein wenig holprig zu sein ( hatte bis jetzt immer KW, H&R )

    Kann aber auch an den 19Zöllern liegen :)

    Aus heutiger Sicht, würde ich dann doch zum B16 greifen !

    Bilder

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  • K-TTS
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    • 19. September 2012 um 00:24
    • #5

    @ the bruce, wenn du dir da sicher bist das da die komponenten vom b16 verbaut sind verstärkt es meine meinung zum kauf. also wenn ich jegliche rennstrecke meide und nicht grade ein sehr weiches auto brauch ist es genau das richtige für mich? oder emfpiehlt jemand ein anderes vergleichbares fahrwerk?

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  • Philipp
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    • 19. September 2012 um 08:22
    • #6

    wenn dir der Tiefgang reicht machst du mit dem B14 sicher nichts falsch


    Gruß Philipp

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  • Bostrom2
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    • 19. September 2012 um 10:42
    • #7

    Habe das B16 und kann nur sagen fahre ein anderes Auto

    Wolfram

    Audi TT RS Misanorot S-Tronic Rotor mit 255/35/19 PSS 8 mm Distanzen rundum Sport Aga CFK-Paket im Motor + Einstiegsleisten Billstein B16

    Movit Bremsenupgrade 380mm vorne mit Ferodo DS Belägen

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  • K-TTS
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    • 19. September 2012 um 12:05
    • #8

    was heißt Tiefgang? das Fahrwerk ist doch mit bis zu 40mm angegeben, das ist dpoch recht viel.

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  • Philipp
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    • 19. September 2012 um 14:48
    • #9

    das ist eben Ansichtssache - vielen ist das Bilstein nicht tief genug
    für mich pers. ist die max. Tieferlegung optimal


    Gruß Philipp

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  • K-TTS
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    • 19. September 2012 um 15:00
    • #10

    hab grade mal bei dir geschaut und finde es super schick, von der tiefe mehr als ausreichend :)

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  • holland
    Gast
    • 19. September 2012 um 16:24
    • #11

    Ein TT mit B14

    Bilder

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  • K-TTS
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    • 19. September 2012 um 17:46
    • #12

    so hatte ich mir das vorgestellt, sieht doch super aus :)

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  • Matse.P
    Gast
    • 20. September 2012 um 11:27
    • #13

    Hallo Kevin!
    Eine Frage: wie tief willst Du denn genau?

    Um eine richtige Deaktivierung der MR kommst Du nicht herum, wenn es gut sein soll. Der Stilllegungssatz ist für 10,- € aus Conrad-Bauteilen und 20,- € bei Audi für die originalen Stecker und Leitungseinsätze selbst baubar. Der Satz und Preis von KW ist technisch Unsinn, preislich eine absolute Unverschämtheit und damit keinesfalls in irgendeiner Art und Weise empfehlenswert.

    Der Satz gaukelt durch Ersatzwiderstände dem MR-Steuergerät funktionierende Dämpfer vor, auch wenn diese nicht mehr im Auto verbaut sind. Damit ist es billigster Fake ... China-Niveau ...

    Das ESP zum Beispiel passt seine Regelalgorithmen an die Verstellung der Dämpfer an, weswegen beide Steuergeräte auch über den Antriebs-CAN miteinander kommunizieren. Es gibt noch andere Sekundärfunktionen, die alle von dem MR abhängen und die in diesen Eigenschaften definitiv schlechter werden, wenn die MR nicht funktioniert und das Auto dies nicht weiß weil es gefakt wird ...

    Ob man dies nun akzeptieren mag oder vielleicht gar nicht bemerkt weil man nicht weiß, worauf man achten muss, ist die eine Sache. Ob aber der TÜV das bemerkt ist eine andere. Wenn man den Satz verbaut und dem TÜV die Sache verschweigt und dann einfach ein B14 einbaut, ist die Sache definitiv illegal.

    Die Deaktivierung der MR, wie sie auch immer vonstatten gehen soll, muss eingetragen werden. Da es dafür nirgendwo ein Gutachten gibt, muss eine §19 Abs. 3 her. Die kann nicht auf Basis des Teilegutachtens des Fahrwerks geschehen sondern muss vom aaS beim TÜV (alte BL) oder Dekra (neue BL) ausgeführt werden. Also keine Eintragung bei GTÜ, Dekra, GTS, was auch immer ...

    Und dann sagt man dem aaS entweder, dass man die MR stillgelegt hat. Dann wird er wissen wollen, wie das geschehen ist und bei dem KW-Kit hab ich schon Prüfer erlebt, die nur abwinkend mit den Augen gerollt haben weil sie genau wussten, wie die MR erstens in das Fahrzeuggesamtsystem integriert ist und zweitens was mit vielen fahrdynamisch relevanten Systemen passieren kann, wenn man ihnen falsche Systemzustände vorgaukelt. Oder man hat sie professionell deaktiviert, also das MR-Steuergerät entfernt, die Gateway-Verbauliste geändert, aus ESP, Lenkelektronik etc. etc. etc. die MR auscodiert, die anderen Höhenstandssensoren fahrerseitig für das AFS eingerüstet und nachverkabelt und das AFS auf nicht-MR umcodiert und kann das auch alles belegen. Dann ist es technisch in Ordnung, legal eintragbar der einzig richtige Weg.

    Oder man erzählt dem aaS davon nichts und hofft, dass er keine Ahnung hat, nicht von selbst darauf kommt weil er einen schlechten Tag hat, den Schalter im Cockpit nicht entdeckt usw.. Dann trägt er es ein, trotzdem ist unter Vorspielung falscher Tatsachen die Eintragung hinfällig, illegal und die ABE erloschen. Na gute Nacht ...

    Die Rechtsfolgen sind übrigens vielen unbekannt, da sollte man sich mal informieren diesbezüglich ... Spannende Sachen würde man dann erfahren ... Die Teilegutachten der Bilstein-Fahrwerke sind nicht speziell auf MR-lose Fahrzeuge beschränkt. Nein, diese Schlussfolgerung erfolgt aus der Kausalität heraus, dass die Stilllegung der MR nicht im Gutachten enthalten ist. Somit wird am Fahrzeug eine Änderung nicht in der Form durchgeführt, die durch das Gutachten gedeckt ist und schwups, ist die §19 Abs. 2 durch und der aaS muss her ... Eine Stilllegung in einem KW-Gutachten nutzt Dir hier dann legal übrigens gar nichts weil natürlich logischer Weise nicht aus 30 verschiedenen Gutachten verschiedener Hersteller nach Lust und Laune Passagen zu kombinieren sind die einem oder anderen vielleicht gerade gefallen oder in den Kram passen ... Das ist auch gut so ...

    Du kommst eigentlich nicht um die professionelle Deaktivierung der MR herum, wenn es wasserdicht sein soll. Aber wie das so immer im Leben ist, Ausnahmen gibt es immer wieder ...

    LG,
    Matse

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  • TTS-R
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    • 20. September 2012 um 12:26
    • #14

    Das Thema hatten wir ja neulich schonmal diskutiert, als ich meine Anleitung bzgl. vollständiger Deaktivierung des MR aus der Fahrzeugkonfiguration eingestellt hatte.

    Bei meiner Eintragung des Fahrwerks habe ich dem Prüfer nichts davon gesagt, dass der Wagen eigentlich ein MR hatte. Zum Zeitpunkt der Eintragung war sogar noch die Kontrolleuchte an, da ich den umbau noch nicht gemacht hatte. Das hatte ihn aber auch nicht interessiert. Er hatte den Wagen selbst in die Halle gefahren.

    Bei dem Punkt, dass es natürlich besser ist das MR auszucodieren anstatt dem System einen bestimmten Systemzustand vorzugaukeln stimme ich dir voll und ganz zu. Dass der Stilllegungssatz allerdings ein Gutachten ungültig macht geht m.E. schon etwas weit. Ich glaube nämlich nicht, dass die ein Stillegungssatz in bestimmten Situation zu einer Gefahrensituation führt, die mit ordentlicher Deaktivierung des MR nicht passiert wäre. Ich gehe eher davon aus, dass das ESP und im Bedarfsfall nicht zu 100% optimal regelt, sondern vielleicht nur zu 98% (kein nachweisbarer Wert). Klar, im absoluten Grenzbereich können die 2% entscheidend sein. Aber genau hier muss eben jeder für sich entscheiden ob er das in Kauf nimmt.

    TTS Roadster GTX-2867.....läuft!

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  • K-TTS
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    • 20. September 2012 um 12:50
    • #15

    da ja hier viele das KW Kit eingebaut haben und voll zufrieden sind denke ich nicht man muss es unbedingt auscodieren lassen. und die eintragungssache ist mir ehrlich gesagt wurst, eine Software Optimierung haben ja auch nur die wenigsten eingetragen, und ich bin da auch nicht so kleinlich. wenns funtkioniert is alles super.

    und zur tiefe, wenn mein auto so tief kommt wie auf den bild zu sehen ist dann bin ich mehr als zufrieden. will ja noch fahren können.

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  • Der Hausmeister
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    • 20. September 2012 um 12:51
    • Offizieller Beitrag
    • #16
    Zitat von TTS-Driver

    Das Thema hatten wir ja neulich schonmal diskutiert, als ich meine Anleitung bzgl. vollständiger Deaktivierung des MR aus der Fahrzeugkonfiguration eingestellt hatte.

    Bei meiner Eintragung des Fahrwerks habe ich dem Prüfer nichts davon gesagt, dass der Wagen eigentlich ein MR hatte. Zum Zeitpunkt der Eintragung war sogar noch die Kontrolleuchte an, da ich den umbau noch nicht gemacht hatte. Das hatte ihn aber auch nicht interessiert. Er hatte den Wagen selbst in die Halle gefahren.

    Bei dem Punkt, dass es natürlich besser ist das MR auszucodieren anstatt dem System einen bestimmten Systemzustand vorzugaukeln stimme ich dir voll und ganz zu. Dass der Stilllegungssatz allerdings ein Gutachten ungültig macht geht m.E. schon etwas weit. Ich glaube nämlich nicht, dass die ein Stillegungssatz in bestimmten Situation zu einer Gefahrensituation führt, die mit ordentlicher Deaktivierung des MR nicht passiert wäre. Ich gehe eher davon aus, dass das ESP und im Bedarfsfall nicht zu 100% optimal regelt, sondern vielleicht nur zu 98% (kein nachweisbarer Wert). Klar, im absoluten Grenzbereich können die 2% entscheidend sein. Aber genau hier muss eben jeder für sich entscheiden ob er das in Kauf nimmt.

    Ganz genau ;) , TTS-Driver hast Du den Link zu dem Thread von damals? Bitte hier hin kopieren, dort wurde ganz gut was gesagt dazu!

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  • TTS-R
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    • 20. September 2012 um 13:40
    • #17

    Hier mal der Link zum anderen Thema...

    MR Thread

    TTS Roadster GTX-2867.....läuft!

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  • Der Hausmeister
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    • 20. September 2012 um 14:03
    • Offizieller Beitrag
    • #18
    Zitat von TTS-Driver

    Hier mal der Link zum anderen Thema...

    MR Thread

    Super danke, Beitrag 14 beschreibt es sehr schön ;)

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  • K-TTS
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    • 20. September 2012 um 15:13
    • #19

    @ TTS-jens, also kannst du sagen das mit den KW-Kit keinerlei Einschränkungen hattest?

    und wie hat sich dein Fahrwerk so im Alltag verhalten wenn du es ca. auf halbe härte eingestellt hast?

    Fahrkomfort/ Sportlichkeit? ich kann mir echt kaum vorstellen das es in sachen fahrdynamik so viel besser ist, jedoch lass ich mich auch gern eines besseren belehren :)

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  • Der Hausmeister
    Moderator
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    • 20. September 2012 um 15:21
    • Offizieller Beitrag
    • #20

    Alles war wunderbar, ich konnte keinerlei Einschränkungen mit dem KW-Kit feststellen! Und ich bin kein Eisdielenfahrer ;) ;)

    Fahrkomfort ist in Ordnung, ganz offen sowieso.

    Sportlichkeit ist Mega, in Verbindung mit den H&R Stabis, die Bilstein auch empfiehlt, war das echt richtig, richtig geil wie die Fuhre ums Eck ging :thumbup:

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