Ob die "Garantie" bei jedem Audi/VW Händler greift weis ich jetzt nicht genau. Ich vermute nicht, da diese ja nicht wie beim Neuwagenkauf eine 2 jährige Gewährleistungspflich des Herstellers ist, sondern vom Autohaus selbst ausgeht.
Rein rechtlich gesehen, ist der Ort der Nachbesserung auch der Ort des Kaufvertragschlusses (Grob gesagt, genaueres §269 BGB)
Dabei hat der Verkäufer die anfallenden Kosten zu tragen:
Zitat §439 II BGB "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Natürlich kann der Verkäufer dir dann sagen, dass du deinen Wagen auch bei einer anderen Werkstatt reparieren lassen kannst. Aber falls er darauf besteht die Arbeit selbst zu übernehmen, dann muss er auch die o.g. Kosten tragen.
Gruß
Steffen